Krankengeld - Anschlussübergangsgeld
Verfasst: 07.10.2010, 18:11
Wo finde ich Informationen zum Anschlussübergangsgeld, dass zwischen einer stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und dem Beginn einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird?
Noch eine weitere Frage:Welche Auswirkungen hat der Bezug von Anschlussübergangsgeld auf den Krankengeldanspruch bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Keine Auswirkungen?
Der Bezug von Übergangsgeld während einer medizinischen Reha wird auf die 78 Wochenfrist Krankengeld angerechnet, denn in dieser Zeit ruht die Zahlung des Krankengeldes.
Beim Bezug von Anschlussübergangsgeld und auch bei dem Übergangsgeld, dass während der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird, besteht jedoch kein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.
Und, wie ich die Sozialgesetzgebung verstanden habe, werden Zeiten, für die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld besteht, nicht auf die maximale Beugsdauer von 78 Wochen Krankengeld angerechnet.
§ 48 Abs. 3 SGB V
Oder habe ich die Gesetzeslage falsch verstanden?
Viele Grüße - charles1
Noch eine weitere Frage:Welche Auswirkungen hat der Bezug von Anschlussübergangsgeld auf den Krankengeldanspruch bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Keine Auswirkungen?
Der Bezug von Übergangsgeld während einer medizinischen Reha wird auf die 78 Wochenfrist Krankengeld angerechnet, denn in dieser Zeit ruht die Zahlung des Krankengeldes.
Beim Bezug von Anschlussübergangsgeld und auch bei dem Übergangsgeld, dass während der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird, besteht jedoch kein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.
Und, wie ich die Sozialgesetzgebung verstanden habe, werden Zeiten, für die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld besteht, nicht auf die maximale Beugsdauer von 78 Wochen Krankengeld angerechnet.
§ 48 Abs. 3 SGB V
Oder habe ich die Gesetzeslage falsch verstanden?
Viele Grüße - charles1