OP vom Sohnemann, Mann ist als Begleitperson dabei

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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HROFamily
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OP vom Sohnemann, Mann ist als Begleitperson dabei

Beitrag von HROFamily » 07.10.2010, 10:04

Guten Tag,
ich habe mal eine Frage, ist eine verzwickte Sache:
Wir sind bei der KNappschaft versichert, mein Mann, die Kinder und ich.
MOmentan leben die Kinder aber leider in ein Heim vorübergehend, bis es eine entgültige Entscheidung über den Verbleib der beiden per Gericht gefallen ist.
Da wir aber weiterhin Sorgeberechtigt bleiben, laufen die Kinder auf unsere Kasse.
NUn ist es so, das unser Sohn heute eine PolypenOP hatte, das hatten wir mit unserer großen auch schon, allerdings bei einer anderen Kasse damals noch.
Bei ihr wurde es ambulant gemacht und sie durfte paar Stunden nach der Op wieder nach Hause.
Da unser Sohn aber wie gesagt im Heim lebt und eine Rückfahrt mehr als 30 MIns dauern würde, was bedingung ist für eine ambulante Op muss er eine Nacht dort zur Beobachtungt bleiben, da ich aber arbeiten muss und eine Begleitperson dort bleiben soll ist mein Mann geblieben, nun aber meine Frage:
Ich kenne es eigentlich so, das die Begleitperson über die Karte des Sohnes abgerechnet wird, mein Mann musste aber bei der Anmeldung such seine Karte durchziehen, ist das generell jetzt so normal oder nicht?
NIcht, dass da irgendwie noch extra Kosten auf einen zu kommen, das Essen meinte er, hat er wohl kostenlos, sagten sie ihm, ist das denn so?
Er hat auch ein Einzelzimmer, finde ich toll, hätte ich mir damals bei meiner Geburt und wo ich wegen Wehen in die Klinik musste auch gewünscht oder ist das jetzt eine extra Sache?

Danke erstmal.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 07.10.2010, 15:19

Hallo,

über die medizinische und therapeutische Mitaufnahme des Sohnes entscheidet der Stationsarzt. Wenn der "ja" sagt, kostet es nichts extra. Die Kasse hat damit nichts zu tun, denn das ist über die Fallpauschale abgegolten.

LG, Fee

HROFamily
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Beitrag von HROFamily » 08.10.2010, 11:37

Oki, das ist geklärt, nun habe ich mal eine andere Frage.
Und zwar ist es so, das unser sohnemann ja bei unserer kasse gemeldet ist mit unserem wohnsitz.
nun ist es aber so, das er momentan zusammen mit der schwester im heim leben vorübergehend, bis entschieden wird, wie es ausgeht.
nun ist es aber so, das er ja weiterhin über uns versichert ist, das heißt also, das er bei unserer kasse gemeldet ist unter unserer wohnanschrift.
allerdings mussten wir ja am 6. bei der anmeldung seine karte angeben und da funkte uns der heimleiter mit rein, das er ja momentan bei denen im heim lebt, und die adresse angegeben.
die plz ist die selber nur die adresse nicht, konnten nicht so schnell reagieren.
nun meine frage, da die daten die die klinik dann angibt sprich vers. nummer und wohnsitz icht mit denen auf der karte stimmen, könnte es da ärger geben oder so?
nicht das wir ne rechnung bekommen, da es nicht übereinstimmt.
hatte vergessen der kasse das mitzuteilen den wohnsitz des kindes, aber am 6. bei der anmeldung zu überrumpelt gewesen, schnell was gegenzuerwiedern.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.10.2010, 11:51

HROFamily hat geschrieben:Oki, das ist geklärt, nun habe ich mal eine andere Frage.
Und zwar ist es so, das unser sohnemann ja bei unserer kasse gemeldet ist mit unserem wohnsitz.
nun ist es aber so, das er momentan zusammen mit der schwester im heim leben vorübergehend, bis entschieden wird, wie es ausgeht.
nun ist es aber so, das er ja weiterhin über uns versichert ist, das heißt also, das er bei unserer kasse gemeldet ist unter unserer wohnanschrift.
allerdings mussten wir ja am 6. bei der anmeldung seine karte angeben und da funkte uns der heimleiter mit rein, das er ja momentan bei denen im heim lebt, und die adresse angegeben.
die plz ist die selber nur die adresse nicht, konnten nicht so schnell reagieren.
nun meine frage, da die daten die die klinik dann angibt sprich vers. nummer und wohnsitz icht mit denen auf der karte stimmen, könnte es da ärger geben oder so?
nicht das wir ne rechnung bekommen, da es nicht übereinstimmt.
hatte vergessen der kasse das mitzuteilen den wohnsitz des kindes, aber am 6. bei der anmeldung zu überrumpelt gewesen, schnell was gegenzuerwiedern.
Hallo, dem Leistungserbringer ist es relativ egal welche Adresse da auf der KArte steht - wichtig ist für Ihn dass die Kostenübernommen werden, also eine gültige Krankenversicherung besteht.
Wenn der Heimaufenthalt zeitlich überschaubar ist würde ich persönlich keine neue Karte anfordern, aber wenn es darum geht, dass jeglicher Schriftwechsel seitens der Kasse über die Heimleitung laufen muss, dann macht die Kasse eine Adressänderung - und da gibt es auch eine neue Karte.
Wie gesagt, dem Leistungserbringer ist das aber in der Regel egal.
Gruss
Czauderna

HROFamily
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Beitrag von HROFamily » 08.10.2010, 14:12

na meinte nur, wenn sie die daten der kasse mitteilen und dann die adresse anders ist als auf der karte, ob es dann keine probs gibt.
wir werden weiterhin sorgeberechtigt bleiben also daher auch vers.nehmer der kasse, es läuft eirn verfahren wies weiter geht, ob doch irgendwann zurück oder pflegefam aber so lange es so bleibt, lasse ich es so, wollte mich nur absichern.
besteht denn immer für die eltern pflicht eine kasse fürs kind zu haben auch wenn sie zur pfkegefam gehen oder dauerhaft heim bleiben würden?
oder müsste dann die pflegefam das kind in ihre kasse versichern?
wie siehts aus, wenn dauerheimbetreuung?
wie gesagt, wir bleiben und werden sorgeberechtigt bleiben, also alle entscheidungen laufen über uns, dann hieße es also, dann auch auf unsere kasse zu bleiben richtig?

leser
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Beitrag von leser » 13.10.2010, 00:31

Solange die Post nicht zurückkommt...
Die Kasse fragt im Zweifelsfall nach, welche die richtige Anschrift ist.

Solange die (ggf. beide) Eltern in der GKV sind, die Kinder in Deutschland wohnen, das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Einkommen beziehen, wird es bei der Familienversicherung (von ein paar wenigen Sonderregelungen abgesehen) bleiben. Mach Dir keine Sorgen, die Kasse fragt üblicherweise nach und schickt regelmäßig einen Fragebogen um zu prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.

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