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MDK durch AG- und dann?
Verfasst: 06.10.2010, 14:28
von Pebbelino
Hallo,
Ich hoffe dass mir irgendjemand einen Rat geben kann.
Folgendes:
Mein Lebensgefährte ist wegen Mobbing am Arbeitsplatz zum Arzt gegangen und wurde aufgrund von Überlastung/ Stress/ Mobbing arbeitsunfähig geschrieben.
Der Arbeitgeber hat direkt nach dem Einreichen der 2. AU (2. Woche) den MDK durch die Krankenkasse beauftragt, seine Krankheit zu prüfen.
Der Termin war eine Woche später.
Während des Gesprächs mit dem MDK Arzt, ging es unter anderem darum, dass mein LG von der Überweisung zum Neurologen berichtet hat.
Der Arzt des MDK hat meinem Lebensgefährten daraufhin gesagt, dass er nicht zum Neurologen gehen soll- 'die würden eh nur Pillen verteilen', stattdesssen solle er einen Auflösungsvertrag vom Arzt ausfüllen assen, dann könne er das Arbeitsverhältnis beenden (evtl ohne die 3 monatige Sperre). E4r hat ihm einen Aufhebungsvertrag mitgegeben!!!
Zudem sagte er, dass wenn er dies nicht tue, er in 14 Tagen wieder bei ihm einen Termin wahrnehmen müssen.
Nun kam ein Brief der Krankenkasse, der besagt, dass die AU meines LG in einer Woch ende und er somit wieder arbeitsfähig sei!
Er ist aber nicht arbeitsfähig. Und der Hausarzt möchte dass er zum Neurologen geht.
Was tun?
Und ist das der normale Gang?
Wie kann der Arzt des MDK beschließen, dass er dort wieder arbeiten soll, wenn es ihm so schlecht geht?
Bitte um Info, falls sich jemand mit diesen Verfahren auskennt?
Mit freundlichen Grüße,
Pebbelino
Verfasst: 06.10.2010, 16:11
von Lord Dragon
Was hat Mobbing mit dem Neurologen zu tun?
Wenn dann doch zum Psychologen.
Verfasst: 06.10.2010, 16:33
von GerneKrankenVersichert
Immer schwierig, wenn ein Dritter über ein Gespräch berichtet, bei dem er nicht dabei war.
Vorab: Mobbing ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, wohl aber daraus resultierende gesundheitliche Probleme. Nach Auffassung des MDK muss der Patient selbst daran mitarbeiten, dass die Mobbingsituation gelöst wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die letzte Möglichkeit ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Und jetzt betreten wir den Bereich der Spekulation, da wir beide bei dem Gespräch nicht dabei waren: Falls der MDK deinem LG Vorschläge zur Lösung der Situation gemacht hat, dein LG allerdings der Meinung war, dass keiner dieser Vorschläge Erfolg haben könnte, blieb als letzte Möglichkeit nur noch die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Dass die Fronten zwischen deinem LG und seinem AG verhärtet sind, zeigt die Tatsache, dass der AG bei der 2. Woche AU bereits auf einer MDK-Begutachtung besteht.
Noch etwas zu deiner Aussage: Er ist nicht arbeitsfähig. Es besteht ein Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung und der Unfähigkeit zur Arbeit zu gehen, weil dort ungelöste Konflikte warten. Voraussetzung für die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung ist das Vorliegen einer Krankheit.
Wenn der Hausarzt ihn zu einem Neurologen schickt, so frage ich mich, aufgrund welcher Erkrankung. Wie Lord Dragon sagt, wenn, dann zum Psychologen, damit er lernt, mit dem Arbeitsplatzkonflikt umzugehen und ihn ggf. zu lösen.
Wenn du mich fragst, muss dein LG sich darüber klarwerden, ob er den Arbeitsplatzkonflikt für lösbar hält - dann soll er sich Hilfe suchen und ggf. mit dem Arzt über eine Widerspruch gegen das MDK-Gutachten reden. Wobei ich befürchte, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, da dem AG mitgeteilt wurde, dass ab dannunddann Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Oder aber er ist der Meinung, dass der Konflikt nicht lösbar ist, dann muss er wirklich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nachdenken. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Diese Entscheidung mit einer Krankschreibung hinauszuzögern, wird nicht funktionieren. Denn sobald die Krankenkasse mit Krankengeld eintritt, wird sie genau diese Fragen stellen.
Re: MDK durch AG- und dann?
Verfasst: 06.10.2010, 17:45
von Machts Sinn
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Re: MDK durch AG- und dann?
Verfasst: 06.10.2010, 18:09
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Pebbelino,
das von GerneKrankenVersichert ist eine für dieses Forum typische Krankenkassenmitarbeiter-Antwort - also Vorsicht!!!!!
Ja natürlich ist das eine typische Krankenkassenmitarbeiterantwort, schließlich bin ich einer. Aber warum Vorsicht? Ich habe alle mir auf Anhieb einfallenden Möglichkeiten benannt, nicht nur (aber auch) die von dir favorisierte.
Deine Möglichkeit als die einzig wahre anzupreisen, erscheint mir sehr einseitig und auch gefährlich. Weder weißt du, was der MDK mit dem Versicherten besprochen hat, noch ist dir bekannt, ob dem Arzt vor dem MDK-Termin die Hintergründe bekannt waren und ob tatsächlich zwischen dem Hausarzt und dem MDK Meinungsverschiedenheiten über das Ende der AU in einer Woche bestehen.
Verfasst: 06.10.2010, 18:17
von Czauderna
Hallo,
und wieder schreibt ein Kassen-Mitarbeiter dazu - oder verzichtest du auf Aussagen von Leuten, die beruflich damit zu tun haben ??
Du kannst natürlich auch nur Wert auf Aussagen von "Kassenmitarbeitergeschädigten" legen und deine künftigen Schritte danach ausrichten - ganz so wie du das magst.
Also, aus meiner Erfahrung heraus ist "Mobbing am Arbeitsplatz" keine Diagnose, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen - meist handelt es sich um die Folgen daraus. Wenn also ein Arzt (egal ob MDK oder Hausarzt oder Facharzt) empfiehlt einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, also das Beschäftigugsverhältnis zu beenden, dann sieht er, genau wie der Patient wahrscheinlich selbst auch, dass dieser Konflikt am Arbeitsplatz nicht so zu lösen ist, dass der Patient wieder seiner Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nachgehen kann, mit anderen Worten, ist der Urheber der Erkrankung , das Mobbing am Arbeitsplatz weg, dann kann auch grundsätzlich die Erkrankung
dadurch beendet sein - kann, nicht muss. Ob das so ist, das müssen die Ärzte entscheiden.
Mehr kann ich grundsätzlich dazu nichts sagen weil ich, so wie wir alle keine näheren Einzelheiten zu deinem Fall kennen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.10.2010, 18:27
von leser
Vorsicht ist wohl immer angebracht, aber inhaltlich ist der Beitrag von GerneKrankenVersichert kaum zu beanstanden.
Missverständlich könnte allerdings der Begriff "Psychologe" sein, der im wesentlichen einen Studienabschluss im Fach Psychologie beinhaltet. Im Sinne der Krankenversicherung ist der gesetzlich geschützte Titel des Psychotherapeuten relevant, bei dem im Krankheitsfall auf Veranlassung eines Facharztes ggf. eine entsprechende Therapie durchgeführt werden kann. Grundvoraussetzung ist aber auch hier - wie schon angedeutet - eine Krankheit, nicht der Arbeitsplatzkonflikt.
Wenn es um Konfliktlösungsstrategien zum Thema Mobbing geht, findet man im Netz viele Vorschläge hierzu (das muss nicht immer gleich ein Auflösungsvertrag sein). Es hängt sehr davon ab, in wie weit die Fronten am Arbeitsplatz schon verhärtet sind und wer dort die Verursacher (z.B. auch andere Mitarbeiter) sind.
@Machts Sinn
Kann es eigentlich sein, dass Deine Lebensweisheiten nach 78 Wochen enden?
Gruß
ein Kassenmitarbeiter^^
Verfasst: 06.10.2010, 19:37
von Lady Butterfly
meine Meinung:
zunächst soll dein Lebensgefährte mal darüber nachdenken und sich darüber klar werden, ob er sein Arbeitsverhältnis fortsetzen will ggf. auch mit Hilfe eines Psychotherapeuten
(je nach Größe des Unternehmens und je nach Lage des Problems vielleicht ein Gespräch mit dem Betriebsrat/der Unternehmensleitung/dem nächst höheren Vorgesetzen)
vielleicht ist eine Versetzung in eine andere Abteilung möglich oder es gibt andere Lösungsmöglichkeiten - erst mal ausloten, was geht und was nicht geht - bitte keine Schnellschusshandlung
welche Möglichkeiten hätte er, einen anderen Job zu finden?
welche Folgen hätte ein Auflösungsvertrag für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
wenn dein Lebensgefährte sich dazu entschließen sollte, das Unternehmen tatsächlich zu verlassen, kann er versuchen eine Abfindung auszuhandeln, eventl. mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Der AG ist nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet, Mobbing zu unterbinden.
Gruß
Lady Butterfly
Immer der Reihe nach!
Verfasst: 06.10.2010, 21:08
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 06.10.2010, 22:40
von GerneKrankenVersichert
Wenn ich mich auf eine Arbeitsunfähigkeit versteife und keine anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen möchte, macht deine Vorgehensweise Sinn. Ob es dem Versicherten im Endeffekt weiterhilft, ist die andere Frage. Eine weitere Krankschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig an der Lösung des Konflikts gearbeitet wird. Und wie geschrieben, ohne dass wir hier wissen, ob der LG dies nicht beim Gespräch mit dem MDK ausgeschlossen hat, hilft es nicht, den schwarzen Peter mal wieder den bösen Krankenkassen und dem bösen MDK zuzuschieben.
Gerade bei Mobbing-Fällen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Vermeidungsstrategien nicht weiterhelfen. Das Opfer bleibt in seiner Opferrolle und irgendwann sind auch die 78 Wochen um. Und dann?
Verfasst: 06.10.2010, 23:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.10.2010, 23:23
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:
Ertappt - schon wieder ein Krankenkassen-Sachbearbeiter, der seine medizinische Kompetenz über die der dafür ausgebildeten Ärzte stellt!
Ich störe dich nur ungern bei deinem Kreuzzug gegen alle Krankenkassenmitarbeiter, aber wenn du jemanden ertappt hast, dann den bestens ausgebildeten Arzt unseres MDK, den ich zitiert habe.
Verfasst: 07.10.2010, 09:11
von Pluto
Pebbelino hat geschrieben:
Der Arzt des MDK hat meinem Lebensgefährten daraufhin gesagt, dass er nicht zum Neurologen gehen soll- 'die würden eh nur Pillen verteilen',
Eine absolut inkompetente und peinliche Aussage eines Mediziners, die diesem auch gar nicht zusteht. Neurologen haben häufiger eine Zusatzausbildung als Psychotherapeut und nicht jeder Neurologe zückt sofort ein Rezept.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Falls der MDK deinem LG Vorschläge zur Lösung der Situation gemacht hat, dein LG allerdings der Meinung war, dass keiner dieser Vorschläge Erfolg haben könnte, blieb als letzte Möglichkeit nur noch die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Dass die Fronten zwischen deinem LG und seinem AG verhärtet sind, zeigt die Tatsache, dass der AG bei der 2. Woche AU bereits auf einer MDK-Begutachtung besteht.
.
Es kann wohl nicht sein, dass inzwischen Mediziner des MDK die Rolle eines Juristen bzw. Anwalts übernehmen. Über die Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses spricht man mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und NICHT mit dem MDK. Wo kämen wir denn da hin?
Czauderna hat geschrieben:
Also, aus meiner Erfahrung heraus ist "Mobbing am Arbeitsplatz" keine Diagnose, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen - meist handelt es sich um die Folgen daraus. Wenn also ein Arzt (egal ob MDK oder Hausarzt oder Facharzt) empfiehlt einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, also das Beschäftigugsverhältnis zu beenden, dann sieht er, genau wie der Patient wahrscheinlich selbst auch, dass dieser Konflikt am Arbeitsplatz nicht so zu lösen ist, dass der Patient wieder seiner Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nachgehen kann, mit anderen Worten, ist der Urheber der Erkrankung , das Mobbing am Arbeitsplatz weg, dann kann auch grundsätzlich die Erkrankung
dadurch beendet sein - kann, nicht muss. Ob das so ist, das müssen die Ärzte entscheiden.
NEIN! Und auch hier: der Arzt entscheidet nicht darüber, ob die Krankheit, die durch Mobbing entstanden ist, durch die Beendigung eines Arbeitsvertrages plötzlich verschwindet. Bestenfalls kann darüber nach mehreren Sitzungen mit einem kompetenten !! Menschen spekuliert werden. In jedem Fall gehört dazu mehr als eine Untersuchung von 10 Minuten. Solche Ratschläge einem Menschen zu geben ist unverantwortlich!
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Eine weitere Krankschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig an der Lösung des Konflikts gearbeitet wird.
Ich finde, du nimmst dir zu viel heraus! Du hast nicht wirklich eine Ahnung was der LG tatsächlich hat und ob es sinnvoll ist an dem Konflikt zu „arbeiten“ kann man so abslut nicht sagen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:
Ertappt - schon wieder ein Krankenkassen-Sachbearbeiter, der seine medizinische Kompetenz über die der dafür ausgebildeten Ärzte stellt!
Ich störe dich nur ungern bei deinem Kreuzzug gegen alle Krankenkassenmitarbeiter, aber wenn du jemanden ertappt hast, dann den bestens ausgebildeten Arzt unseres MDK, den ich zitiert habe.
Lady Butterfly hat geschrieben: bitte keine Schnellschusshandlung
absolut richtig. Es steht hier ein Arbeitsplatz auf dem Spiel. Der MDK hätte sicher gerne eine schnelle Auflösung, da anschließend die KK Druck macht, dass sich der nun Arbeitslose beim Arbeitsamt meldet und damit die Zahlung von Krankengeld entfällt.
Pluto
Verfasst: 07.10.2010, 10:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2010, 15:11
von Krankenkassenfee
Hallo,
darf man fragen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Krankheiten vom Arzt diagnostiziert wurden? Wäre denn der Arzt oder Facharzt bereit den LG weiter krank zu schreiben?
Der Arbeitgeber musste der Kasse gegenüber ja begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit angeben. Weißt Du, was der geschrieben hat?
Wie meine Vorredner schon gesagt haben, wenn Dein LG aufgrund von Krankheiten arbeitsunfähig geschrieben wird, dann ist er auch weiter arbeitsunfähig. Aber nur so lange, wie der MDK da mitspielt. Und ich befürchte, dass da eine Wiedervorstellung ruckzuck erfolgen wird.
Ich empfehle Deinem LG sich mal in einem Mobbingforum Tipps zu holen.
Hier sind dem Krankenkassen-Mitarbeiter die Hände gebunden. Schreibt der Arzt nicht arbeitsunfähig oder schreibt der MDK Deinen LG arbeitsfähig, dann kann er nicht eigenmächitg trotzdem die AU anerkennen, nur weil er Mitleid hat.
LG, Fee