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KFO-Behandlung

Verfasst: 06.10.2010, 08:53
von melrond
Hallo,

ich war bis 31.07.09 privat versichert und in kieferorthopädischer Behandlung (KIG E2). Seit 01.08.09 bin ich als Auszubildender gesetzlich versichert.

Müsste meine gesetzliche Krankenkasse die noch angefallenen Behandlungen nach dem 31.07.09 übernehmen, oder gar nichts, weil privat begonnen wurde?

MfG

Verfasst: 06.10.2010, 16:42
von GerneKrankenVersichert
Eine kieferorthopädische Behandlung nach KIG 2 bedeutet, dass die Anomalie nicht so stark ist, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das heißt, es hat nichts damit zu tun, dass die Behandlung privat begonnen wurde, die GKV würde sie so oder so nicht übernehmen.