Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?
Verfasst: 04.10.2010, 12:58
Hallo zusammen,
bräuchte mal euren Rat.
Hab meine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV letzten November gekündigt und bin seid 01.02.2010 PKV versichert.
Bei der Kündigungsbestätigung stand unten im Schreiben ein Hinweis das die Kündigung erst wirksam wird wenn innerhalb der Kündigungsfrist ein Nachweis erbracht ist das eine Folgeversicherung besteht, also ich müsste bis spätestens 31.01.2010 eine Mitgliedsbescheinigung vom neuen Versicherer vorlegen. Das ist geregelt nach § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V.
Nun die eigentliche Frage:
Ich habe meine neue Mitgliedsbescheinigung vor dem besagten 31.01.2010 bei meinem Arbeitgeber vorgelegt, aber die von meinen beiden Kinder die bei mir Familien-versichert waren erst so um den 15.02.2010 eingereicht, also 2 Wochen nach dieser eigentlichen Frist.
Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?
bräuchte mal euren Rat.
Hab meine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV letzten November gekündigt und bin seid 01.02.2010 PKV versichert.
Bei der Kündigungsbestätigung stand unten im Schreiben ein Hinweis das die Kündigung erst wirksam wird wenn innerhalb der Kündigungsfrist ein Nachweis erbracht ist das eine Folgeversicherung besteht, also ich müsste bis spätestens 31.01.2010 eine Mitgliedsbescheinigung vom neuen Versicherer vorlegen. Das ist geregelt nach § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V.
Nun die eigentliche Frage:
Ich habe meine neue Mitgliedsbescheinigung vor dem besagten 31.01.2010 bei meinem Arbeitgeber vorgelegt, aber die von meinen beiden Kinder die bei mir Familien-versichert waren erst so um den 15.02.2010 eingereicht, also 2 Wochen nach dieser eigentlichen Frist.
Ist die Kündigung jetzt Rechtswirksam oder nicht?