Wiedereingliederung nach Krankheit
Moderator: Czauderna
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Wiedereingliederung nach Krankheit
Hallo liebes Team,
bin seit März krankgeschrieben wg. depression. Mein Arzt hat mich bis einschließlich 25.10.10 krankgeschrieben. Jetzt will meine KK dass ich danach eine Wiedereingliederungsmaßnahme mache und ich das mit meiner Ärztin bespreche. Meine Frage, muss ich das machen? Ich will eigentlich danach sofort vollzeit wieder arbeiten. Habe nochmal am 25.10 ein Termin beim Arzt und KK. Was kann ich sagen damit ich wieder ganz normal arbeiten kann. Ich möchte keine Wiedereingliederungsmaßnahme....kann mir jemand helfen....
MfG
Man liebt nur einmal
bin seit März krankgeschrieben wg. depression. Mein Arzt hat mich bis einschließlich 25.10.10 krankgeschrieben. Jetzt will meine KK dass ich danach eine Wiedereingliederungsmaßnahme mache und ich das mit meiner Ärztin bespreche. Meine Frage, muss ich das machen? Ich will eigentlich danach sofort vollzeit wieder arbeiten. Habe nochmal am 25.10 ein Termin beim Arzt und KK. Was kann ich sagen damit ich wieder ganz normal arbeiten kann. Ich möchte keine Wiedereingliederungsmaßnahme....kann mir jemand helfen....
MfG
Man liebt nur einmal
Wenn Sie sich zutrauen, nach dem 25.10. gleich wieder Vollzeit zu arbeiten, wird Ihre Krankenkasse selbstverständlich nicht auf einer Wiedereingliederung bestehen. Im Gegenteil. Schließlich muss von der KK in 95% aller Fälle während der Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld gezahlt werden, weil der Arbeitgeber (fast) immer kein Arbeitsentgelt in diesem Zeitraum zahlt. Also: mit behandelndem Arzt und KK besprechen, dann sollte kein Problem bestehen. Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit jedoch weiterhin bestehen, ist so stundenweise Wiedereingliederung eine gute Sache, um zu testen, wie es mit der Belastbarkeit so aussieht.
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Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Isomania,
die Krankenkasse kann "selbstverständlich nicht auf einer Wiedereingliederung bestehen". Solange die Arbeitsfähigkeit nicht wieder voll hergestellt ist, besteht nach wie vor Arbeitsunfähigkeit und somit Krankengeldanspruch.
Die Alternative zur Wiedereingliederung ist somit nicht, ab dem 25.10.2010 gleich wieder voll zu arbeiten, sondern erst mal weiter zu genesen.
Jedenfalls muss schon abgewogen werden, auch wenn es stimmt, dass die "stundenweise Wiedereingliederung eine gute Sache ist, um zu testen, wie es mit der Belastbarkeit so aussieht", ist Testkaninchen allein der Patient.
leider gehst du bei diesem Fall an der Sache vorbei.
Der Fragesteller wollte die Wiederingliederung vermeiden und lieber gleich wieder vollschichtig tätig sein - in diesem Falle wird jede Krankenkasse den Plan der Wiederiengliederung sofort fallen lassen - Begründung wurde ja schon gegeben.
Zu deiner Info aus der Praxis - eine Krankenkasse kann nicht auf die Durchführung einer stufenweise Wiedereingliederung "bestehen" und der Patient ist bei dieser Reha-Massnahme schon gar kein "Testkaninchen".
Eine Stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann funktionieren
wenn der oder die behandelnden Ärzte mit dem Patienten und (ganz wichtig) dem Arbeitgeber zusammenarbeiten ud eine solche Massnahme auch durchführen zu können. Die Kasse ist nur insofern daran beteiligt, dass sie ggf. im Rahmen der Fallsteuerung eine solche Massnahme vorschlägt !!!!!!!!!! und für die Dauer der Massnahme Krankengeld zahlt wenn nicht soagr der RV-Träger Übergangsgeld zahlt.
Wenn im Laufe einer solchen Reha-Massnahme der Patient entscheidet, dass er diese aus medizinischen Gründen abbrechen muss, dann ist es seine Entscheidung und er muss da auch grundsätzlich keine Erklärung gegenüber der Kasse abgeben - seinem Arzt vielleicht schon - das war es aber auch schon.
Gruss
Czauderna