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Selbständig, PKV-Mitglied, Insolvenzverfahren

Verfasst: 28.09.2010, 14:27
von jack05
Hallo,
möchte mit meinem Problem etwas ausholen, bin seit 20 Jahren selbständig tätig.
Hatte bis 2004 ein kleines Unternehmen aufgebaut und musste durch eine unseriöse Machenschaft meiner Hausbank in die Privatinsolvenz. Mein Unternehmen übergab ich einen Geschäftspartner (vor der Insolvenz) für den ich sehr viele Jahre lang gute Aufträge verschaffte, ich wollte da durch Arbeits-und Azubiplätze sichern und das Unternehmen. Meine Selbständigkeit wurde vom Inso-Verwalter wieder freigegeben, mein Geschäftspartner gab mir keine Festanstellung, daher bin ich in die PKV eingetreten (vorher 1 Jahr ohne Krankenversicherung ). Im Mai 2008 verweigerte mir mein Geschäftspartner die vereinbarte Provisionsabrechnung mit der Begründung der Klärung einer Scheinselbständigkeit, ich erhielt nur noch 570,00 Euro/Monat aus der gekürzten Rechnung. Da diese Verfahrensweise nicht rechtens war musste ich mein Geld einklagen. Die Prozedur dauerte 11 Monate, ich blutete in dieser Zeit finanziell total aus ( was wahrscheinlich beabsichtigt war), konnte aber immer noch meine PKV bezahlen. Im Februar 2009 zeichnete sich ab, das ich den Prozess gewinnen werde. Daraufhin tauschte mein Geschäftspartner über Nacht die Schlösser meiner Geschäftsräume aus. Somit war meine Existenzgrundlage welche ich in fast 20 Jahren aufgebaut hatte weg, somit auch keine Geldeinnahme mehr. Ich konnte ab diesen Zeitraum fast keine PKV-Beiträge mehr zahlen. Verhandlungen mit der PKV waren ergebnislos, man verwies auf die neue Gesetzeslage. Ich bekam auch prompt eine Erhöhung des Beitrages. Auch über ALG II konnte ich keine Lösung schaffen. Nach einem heutigen Gespräch mit der PKV gab es eine ablehnende Haltung und man verwies sogar auf einen Basissatz von 570 Euro den man einfordern kann, ich soll den Gesetzesgeber für eine Lösung kontaktieren.
Die aufgelaufene Summe ist nicht unerheblich, möchte gerade Neu durchstarten, was kann ich
machen ???

Verfasst: 28.09.2010, 17:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich sehe als Selbständiger nur die Lösung ergänzend HARTZ IV zu beantragen und dort die Kostenübernahme der KV-Beiträge in der PKV zu beantragen.

Bist Du verheiratet? Wenn ja, wo ist Deine Frau versichert? Und wie alt bist Du eigentlich?

Ich finde es sehr mutig und ehrlich, wie Du Deine Situation beschreibst. Aber weder GKV noch PKV machen einen Unterschied, ob man arm dran ist, ob einem übel mitgespielt wurde oder ob man selbst Schuld ist. Deshlb ist es leider unerheblich, warum und wie es zu der jetzigen Situation gekommen ist.

LG, Fee

Verfasst: 28.09.2010, 18:20
von jack05
Hallo,
beziehe derzeit ALGII, ist das nicht das Gleiche ?
Für einen Neustart der unmittelbar bevorsteht benötige ich mein Gewerbe.
Das Arbeitsamt gab mir zu verstehen das ich bei Hartz IV mein Gewerbe aufgeben müßte.
Bin 50 und habe so kaum noch Chancen über den Arbeitsmarkt eine Stelle zu bekommen. Bin nicht verheiratet.
Kann der Beitrag von fast 400 Euro bei einer PKV nicht reduziert werden, habe die Kasse bisher nicht in Anspruch genommen.
Leider erhalte ich von der PKV nur die Antwort es gib keinen Spielraum, nur nach oben zum Basissatz. Habe doch über Jahre pünktlich gezahlt und keine Leistungen beansprucht.
Habe vorsorglich gegen die Mahnbescheide Einspruch eingelegt, aber ich muss nach vorne schauen, weis aber nicht wie ich reagieren soll.

Habe dieses Urteil gefunden:

27.12.2009 20:42:17 [PR Sozial]
LSG Niedersachsen-Bremen: Umstrittene Hartz IV-Regelung für privat Versicherte ist verfassungswidrig
Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen der Benachteiligung zahlreicher privat versicherter Hartz IV - Empfänger zumindest für das Land Niedersachsen ein vorläufiges Ende gesetzt. Es hält die durch Beitragslücke von 178,53 €, welche eine Bremerin aus ihrem Regelsatz von 359 € tragen müsse, für verfassungswidrig (Beschluss vom 03.12.2009, Az.: L 15 AS 1048/09 B ER) und hat einer Betroffenen unter Nichtanwendung der umstrittenen gesetzlichen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen die Übernahme der vollen Beiträge zugesprochen.

Gibt es da schon Erfahrungen ??

LG, Jack

Verfasst: 28.09.2010, 21:13
von Bully
jack05 hat geschrieben: Habe dieses Urteil gefunden:

27.12.2009 20:42:17 [PR Sozial]
LSG Niedersachsen-Bremen: Umstrittene Hartz IV-Regelung für privat Versicherte ist verfassungswidrig
Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen der Benachteiligung zahlreicher privat versicherter Hartz IV - Empfänger zumindest für das Land Niedersachsen ein vorläufiges Ende gesetzt. Es hält die durch Beitragslücke von 178,53 €, welche eine Bremerin aus ihrem Regelsatz von 359 € tragen müsse, für verfassungswidrig (Beschluss vom 03.12.2009, Az.: L 15 AS 1048/09 B ER) und hat einer Betroffenen unter Nichtanwendung der umstrittenen gesetzlichen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen die Übernahme der vollen Beiträge zugesprochen.

Gibt es da schon Erfahrungen ??

LG, Jack
schau mal hier

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... e-7263.php


Zitat

"Erwerbsfähige Hilfsbedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer,laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und in seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht."

Gleichzeitig wird § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II aufgehoben, wonach eine abweichende Festlegung der Bedarfe ausgeschlossen ist.
Auch hier ist die Deckungslücke für privat Versicherte mit keinem Wort, auch nicht in der Begründung, erwähnt, obwohl Anlass bestanden hätte, dieses gesetzliche Missgeschick zu korrigieren. Die Bundesregierung schweigt weiter zu diesem Problem. Jedoch dürfte es sehr nahe liegen mit dem neuen § 21 Abs. 6 SGB II, wie es das Sozialgericht Chemnitz empfiehlt, die sog. Deckungslücke zu schliessen. (Rechtsanwalt Markus Klinder)

Verfasst: 29.09.2010, 12:08
von Bodi
Bei ALG2-Beziehern muss die PKV den Beitrag des Basistarifes halbieren, also auf ca. 300 EUR pro Monat, also auf einen schon eher tragbaren Betrag.

Siehe 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG
http://dejure.org/gesetze/VAG/12.html

Die Beiträge der Krankenversicherung werden grundsätzlich durch die Arge getragen. Insoweit die Beiträge der PKV nicht voll von der Arge übernommen werden, muss derzeit leider der (übrigens kostenfreie) Rechtsweg vor dem Sozialgericht beschritten werden.
Außerdem darf die PKV die Leistungen trotz Beitragsrückständen nicht einschränken, solange Hilfsbedürftigkeit im Sinne von ALG2 oder Sozialhilfe besteht.