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gesetzlich versichert
Verfasst: 27.09.2010, 18:58
von olli1968
gesetzlich versichert
Re: gesetzlich versichert
Verfasst: 27.09.2010, 18:59
von olli1968
muss mein hausarzt haften wenn er mich 5 tage (zahlschein) zu lange krankschreibt und die aok mir nun das krankengeld sperrt?
Verfasst: 27.09.2010, 19:53
von Czauderna
Hallo,
wieso kann ein Hausarzt zu lange "krankschreiben" ??? - das ist grundsätzlich nicht möglich - es kann höchstens Differenzen zwischen der Kasse (basierend auf einem MDK-Gutachten) und dem Hausarzt über das Ende einer Arbeitsunfähigkeit geben, und selbst wenn sich die Kasse (mit dem MDK im Rücken) gegenüber dem Hausarzt durchsetzt, wer soll ihn dann haftbar machen ??
Vielleicht kannst Du uns etwas näheres über diesen Fall berichten ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.09.2010, 15:28
von olli1968
ich wurde im april krank geschrieben wurde dann arbeitslos und die aok war zuständig mein hausarzt musste nun die zahlscheine ausfüllen wegen dem k.-geld.so nun gibt es ein paragraph der besagt das diese zahlscheine nicht länger als 14 tage ausgefüllt werden dürfen.mein hausarzt hat mich aber 19tage krankgeschrieben.anfangs kein problem erst als eine op hinzukam und ich das der aok mitteilte hat mir ein schreiben geschickt wo drin stand das ich die 14 tagesregelung nicht eingehalten habe ich kein k.-geld mehr bekomme und die migliedschaft beendet sei.kein scherz hab das alles schwarz auf weiss.nun wurde der einspruch von der aok abgelehnt und mein anwaqlt hat klage beim sozialgericht eingereicht.meine frage ist nun wenn das gericht gegen mich entscheidet ob dann der hausarzt (es war ja sein fehler)haftet und man diesen dann wegen dem nichtgezahlten k.-geld verklagt,so dass dieser bzw,seine versicherung dafür auf kommen muss.
Verfasst: 29.09.2010, 15:55
von Czauderna
Hallo,
nun, das mit den 14 Tage stimmt schon, gilt allerdings nur für Zeiten, die in der Zukunft liegen, da aber Krankengeld grundsätzlich immer für bereits vergangene Zeiträume ausgezahlt wird durch die Kasse , kann hier meines Erachtens keine Überschreitung vorliegen.
Gruss
Czauderna
Hallo Olli1968 und Czauderna,
Verfasst: 29.09.2010, 17:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 29.09.2010, 17:18
von Czauderna
Hallo machts Sinn,
klar geht es präziser - Au-Richtlinien § 5 Abs. 2 (da sind es sogar nur 7 Tage von der Erstmeldung zur Folgemeldung.
Und nocheinmal, das hat mit Sicherheit nichts mit der Krankengeldzahlung zu tun, die erfolgt rückwirkend - von daher spielt auch in diesem Falle die Beratungspflicht der Kasse keine Rolle.
Gruss
Czauderna
PS: Wir sind übrigens keine "Befehlsempfänger" hier - " geht es bitte präziser" wäre in meinen Augen die richtige Form gewesen.
danke Czauderna,
Verfasst: 29.09.2010, 17:30
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 29.09.2010, 19:26
von Czauderna
Hallo,
auch für Dich noch einmal die Erklärung - es gibt offenbar liebe Mitmemschen in meinen Unternehmen die meinen meine Aktivitäten hier in diesem, aber auch in anderen Foren, an unsere Zentrale nach Hamburg zu melden. Dies geschieht offenbar aus Sorge, das ich evtl. wertvolle und vor allem bezahlte Arbeitszeit für diese Aktivitäten verwenden würde - und das geht nun mal gar nicht.. was ja auch stimmt.
Das ist eben der Nachteil wenn man mit seinem richtigen Namen hier unterwegs ist, der dazu auch nicht sehr häufig in der Firma vorkommt - um genau zu sein, eigentlich nur einmal - und ich gelte innerhalb des Unternehmens in unserem Forum auch nicht zu den zurückhaltenden Mitarbeitern - da guckt man eben genauer hin.
Ja, und um es eben diesen lieben Mitmenschen etwas einfacher zu machen habe ich diesen Zusatz angebracht.. Seitdem ich das tue herrscht Ruhe im Glied.
Gruss
Czauderna