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Leistungen für chron. Kranken im Ausland? Hilfe!

Verfasst: 27.09.2010, 11:11
von Chris_1
Liebe Foren-Gemeinde

Ich bin echt froh, dass ich euch gefunden habe, weil ich kurz vor Verzweiflung stehe. Ich bin Student und bei einer GKV über meine Eltern familienversichert. Seit einigen Wochen bin ich gerade in Finnland (Mitglied des Schengener Abkommens und der EU) und studiere in Helsinki bis Ende Dezember. Da ich chronisch krank bin, bin ich auf ein Medikament (BTM) angewiesen, welches hier auch in Finnland für meine Krankheit zugelassen ist und verschrieben werden darf und kann.

Soweit, so gut. Problem: Das Präparat ist sehr teuer. Im Monat kostet es 1500€ (ja, genau: Eintausendfünfhundert €uro pro Monat). In Deutschland bekomme ich das schon seit 3 Jahren und habe es immer komplett von der GKV bezahlt bekommen.

Vor der Abreise wurde mir seitens der GKV mündlich (im Nachhinein ärger ich mich, nichts Schriftliches gefordert zu haben), dass nach Vorlage der Europäischen Krankenkassenkarte sämtliche Kassenleistungen, die auch in Deutschland bezahlt werden würden, im europäischen Ausland durch die GKV getragen werden.

Jetzt habe ich eine Dosis für das Präparat aufgeschrieben bekommen, die ganze 12 Tage hält und 500€ kostet. Das Geld habe ich vorgestreckt, die Quittung und das Rezept mit einem freundlichen Anschreiben an die GKV gesandt mit der Bitte um Kostenübernahme.

Jetzt aber windet sich die GKV und will nicht zahlen, da man erst prüfen müsse, wie viel vom finnischen Sozialversicherungsträger rückerstattet wird. Das könnte bis zu einem halben Jahr dauern, und dann könnte man mir das Geld überweisen, was wohl aber maximal 50% der von mir bezahlten Kosten decken würde.

Und was mache ich jetzt? Das nächste Rezept ist ausgestellt und beinhaltet die Dosis bis Ende Dezember. Das sind dann eben mal zusätzliche 4000€, die ich vorstrecken soll. Wenn ich das erst im halben Jahr wiederbekomme, bin ich finanziell ruiniert.

Frage: Habt ihr eine Idee, einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil, wie das in einem vielleicht ähnlichen Fall gehandhabt wurde?

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.

Beste Grüße,
Chris

Verfasst: 09.10.2010, 18:21
von Chris_1
Hm, hat niemand eine Idee/Erfahrung zu dem Thema? :(

Verfasst: 09.10.2010, 19:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

soweit ich weiß ist es so: Andere Länder - andere Sitten.
Du hast nach dem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen ein Recht auf Behandlung in Finnland nach finnischen Rechtsvorschriften. Sofern aus irgendwelchen Gründen dies nicht möglich ist, erstattet die deutsche Kasse im Nachhinein Kosten nach dem Recht des jeweiligen Lnades. Bedeutet: Ist das keine Kassenleistung des finnischen Krankenversicherungssystems, kriegst Du mitunter gar nichts.

Solltest Du eine andere Auskunft bekommen haben, ist es leider so, dass die Beweislast bei Dir liegt. Weisst Du noch das Datum Deines Anrufes und den Gespräöchspartner? Aber ich würde sagen ... sieht schlecht aus.

Allerdings, mal angemerkt, ist es schon ein Risiko sich in einer laufender Therapie ins Ausland zu begeben. Du bist nun mal in Deutschland versichert und verlässt das Land aus freien Stücken.

Ich befürchte, dass Du nicht auf Kulanz hoffen kannst. Denn in Zeiten des Gesundheitsfonds sind kranke Versicherte nun mal teure Versicherte und die Zuweisungen reichen nur für die Durchschnittsausgaben der Morbi-RSA-Krankheiten. Solltest Du noch in Finnland sein, würde ich schleunigst die Heimreise antreten.

LG, Fee