Mitglied der Künstlersozialkasse / Krankengeldbezugsdauer

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Gast

Mitglied der Künstlersozialkasse / Krankengeldbezugsdauer

Beitrag von Gast » 24.09.2010, 14:38

Liebe Mitglieder,

wer kann mit eine Frage zur Krankengeldbezugsdauer beantworten, die sich auf Mitglieder der Künstlersozialkasse bezieht?

Mitglieder der Künstlersozialkasse erhalten keine 6-wöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sofern sie nicht einen zusätzlichen Wahltarif abschließen (und auch dann erhalten sie nur 4 Wochen Entgeltfortzahlung).

Ich bin durch die Künstlersozialkasse sozialversichert und habe keinen zusätzlichen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen.
Deshalb erhalte ich im Krankheitsfall auch keine Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen AU.

Wie hoch ist in diesem Fall die Höchstbezugsdauer von Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb einer Blockfrist?
Eine Zeit der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber kann hier nicht als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet werden.

Erhalte ich daher 78 Wochen Krankengeld maximal?


Viele Grüsse - charles1

Bully
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Beitrag von Bully » 28.09.2010, 10:19

ja richtig,
da nicht gegenüber der KSK erklärt wurde, dass das Krankengeld zu einem
früheren Zeitraum beginnen soll ( vorgezogenes Krankengeld ab 15 Tag ) beginnt der Krankengeldanspruch mit der 7.Woche der Arbeitsunfähigkeit

Es gilt dieselbe Regelung wie für Arbeitnehmer

Gast

Beginnt ein 78-Wochenfrist Krankengeld in diesem Fall erst..

Beitrag von Gast » 01.10.2010, 16:27

Hallo Bully,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Noch eine Nachfrage zu der beschriebenen Thematik für Mitglieder der KSK, die kein vorgezogenes Krankengeld erhalten.

Bedeutet dies, dass bei diesen Mitgliedern der KSK eine 78-Wochenfrist Krankengeld erst ab der 7. Woche beginnt?

Insoweit besteht eben doch ein Unterschied zu Arbeitnehmern, denn


- bei Arbeitnehmern wird ab der 7. Woche Krankengeld bezahlt

- die 6 Wochen Lohnentgeldfortzahlung werden auf die 78-Wochenfrist maximale Krankengeldzahlung angerechnet, so dass die Krankenkasse
defacto nur 72 Wochen Krankengeld zahlen muss.

Oder irre ich in der Annanhme, dass die Krankenkasse bei Mitgliedern der KSK (auch ohne vorgezogenes Krankengeld) gegebenenfalls tatsächlich 78 Wochen maximal Krankengeld zahlen muss?


Viele Grüsse - charles1

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