78-Wochenfrist Krankengeld / Verschiedene Diagnosen
Verfasst: 21.09.2010, 11:59
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe folgende Unklarheit zum Thema Bezug von Krankengeld mit 78-Wochenfrist.
[color=red]Welche Krankheiten gehören zusammen?[/color]
Das sämtliche Diagnosen der Wirbelsäule innerhalb einer 78-Wochenfrist als eine Krankheit
(= Diagnose die zur Arbeitsunfähigkeit führt) gilt, habe ich schon verstanden.
[color=blue]Gehören auch Diagnosen, die sich untereinander bedingen zu einer Arbeitsunfähigkeitsdiagnose?[/color]
Beispiel:
Ich bin während der 78-Wochenfrist mit Bezug von Krankengeld
20 Wochen wegen Wirbelsäulenerkrankungen
38 Wochen wegen einer Knieoperation mit nachfolgenden Knieschmerzen
und 20 Wochen wegen seelischen Beschwerden arbeitsunfähig.
Für den Bezug von Krankengeld (78 Wochenfrist) gilt dies alles als eine Krankheit, weil
während des Bezugs von Krankengeld jeweils eine Diagnose dazugekommen ist.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die geschilderte 78-Wochenfrist beendet ist und ich 2 Monate (=nicht 6 Monate!!!)
arbeitsfähig und erwerstätig bin, aber nach 2 Monaten eben erneut wegen einer Wirbelsäulenerkrankung
12 Wochen arbeitsunfähig bin.
Bin ich dann innerhalb einer Blockfist (=3 Jahre) bereits zuvor 78 Wochen wegen Wirbelsäulenerkrankungen
arbeitsunfähig gewesen und erhalte deshalb kein Krankengeld oder
bin ich erst 20 Wochen innerhalb einer Blockfrist wegen der Diagnose Wirbelsäulenerkrankung arbeitsunfähig
gewesen und kann innerhalb der Blockfrist noch maximal 58 Wochen bei Arbeitsunfähigkeitsdiagnose
Wirbelsäulenerkrankung Krankengeld erhalten? Somit erhalte ich dann im geschilderten Fall für weitere
12 Wochen Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeitsdiagnose Wirbelsäulenerkrankung.
[color=green]Hat jemand von Euch konkrete Erfahrungen zu der beschriebenen Thematik?
[/color]
Viele Grüsse - charles1
ich habe folgende Unklarheit zum Thema Bezug von Krankengeld mit 78-Wochenfrist.
[color=red]Welche Krankheiten gehören zusammen?[/color]
Das sämtliche Diagnosen der Wirbelsäule innerhalb einer 78-Wochenfrist als eine Krankheit
(= Diagnose die zur Arbeitsunfähigkeit führt) gilt, habe ich schon verstanden.
[color=blue]Gehören auch Diagnosen, die sich untereinander bedingen zu einer Arbeitsunfähigkeitsdiagnose?[/color]
Beispiel:
Ich bin während der 78-Wochenfrist mit Bezug von Krankengeld
20 Wochen wegen Wirbelsäulenerkrankungen
38 Wochen wegen einer Knieoperation mit nachfolgenden Knieschmerzen
und 20 Wochen wegen seelischen Beschwerden arbeitsunfähig.
Für den Bezug von Krankengeld (78 Wochenfrist) gilt dies alles als eine Krankheit, weil
während des Bezugs von Krankengeld jeweils eine Diagnose dazugekommen ist.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die geschilderte 78-Wochenfrist beendet ist und ich 2 Monate (=nicht 6 Monate!!!)
arbeitsfähig und erwerstätig bin, aber nach 2 Monaten eben erneut wegen einer Wirbelsäulenerkrankung
12 Wochen arbeitsunfähig bin.
Bin ich dann innerhalb einer Blockfist (=3 Jahre) bereits zuvor 78 Wochen wegen Wirbelsäulenerkrankungen
arbeitsunfähig gewesen und erhalte deshalb kein Krankengeld oder
bin ich erst 20 Wochen innerhalb einer Blockfrist wegen der Diagnose Wirbelsäulenerkrankung arbeitsunfähig
gewesen und kann innerhalb der Blockfrist noch maximal 58 Wochen bei Arbeitsunfähigkeitsdiagnose
Wirbelsäulenerkrankung Krankengeld erhalten? Somit erhalte ich dann im geschilderten Fall für weitere
12 Wochen Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeitsdiagnose Wirbelsäulenerkrankung.
[color=green]Hat jemand von Euch konkrete Erfahrungen zu der beschriebenen Thematik?
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Viele Grüsse - charles1