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Zusatzbeiträge

Verfasst: 21.09.2010, 10:38
von Lohnbuchhalter
wenn ich es richtig verstanden habe, soll ja die Höchstgrenze von 1% bei den Zusatzbeiträgen fallen. Werden die Zusatzbeiträge dann als Festbetrag erhoben? Wahrscheinlich ja.
Hat jemand schon eine Ahnung wie hoch dann der Zusatzbeitrag bei den KRankenkassen ist, welche an die momentane Höchstgrenze gehen.
Also bei folgenden Krankenkassen:
BKK für Heilberufe
GBK Köln

Verfasst: 22.09.2010, 01:35
von leser
Wenn man es wörtlich nimmt (einkommensunabhängig), bleibt nur pauschal. In welcher Gesamthöhe die bisherigen Zusatzbeiträge bei den Kassen erzielt wurden, ist mir nicht bekannt. Der Durchschnitt pro Mitglied wird es dann vermutlich sein.

Nach Entwurf: § 242 SGB V - Kassenindividueller Zusatzbeitrag
(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Fonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein (eingefügt:) einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag erhoben wird. (gestrichen: Der Zusatzbeitrag ist auf 1 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt. ) Von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird das Sonderkündigungsrecht wegen einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ausgeübt, wird der erhöhte Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird die Kündigung nicht wirksam, wird der Zusatzbeitrag im vollen Umfang erhoben...

Lustig wird's bei Arbeitslosen, ALGII-Empfängern, Rehabilitanden... Da wird der Zusatzbeitrag nach dem durchschnittlichen ZB bzw. "Restbedarf" aller Kassen erhoben - da es im Absatz (4) dann heißt "Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird für Versicherungspflichtige nach § 5 Absatz 1 Nummer 2, 2a und 6, ... der Zusatzbeitrag nach § 242a erhoben."- offensichtlich auch dann, wenn die Kasse anscheinend selbst gar keinen zusätzlichen Bedarf hat bzw. Zusatzbeitrag verlangt...

Mal schauen, was morgen vom Entwurf übrig geblieben ist... :roll:

Verfasst: 22.09.2010, 11:30
von Bo_
mmhhh, jetzt bin ich etwas irritiert. die prozentgrenze von 1, soll doch lediglich auf 2 angehoben werden. die berechnung des ZBs, wird doch auch in 2011 weiterhin einkommensabhängig sein oder?!

Verfasst: 22.09.2010, 12:46
von mayhem
Ist doch gängige Praxis aus der Vergangenheit. ALGI-Empfänger zahlen ja auch Kirschsteuer, auch wenn sie nicht in der Kirche sind. Da kann doch ruhig zusätzlich ein durchschnittlicher ZB erhoben werden.

Verfasst: 22.09.2010, 16:06
von gurke
Nach dem Kabinettsentwurf wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur noch für ALG II - Bezieher fällig. Erhalten sollen ihn weiterhin alle Kassen unabhängig, ob Sie einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht.

Die 2%-Grenze ist nur für den Sozialausgleich gedacht. Die tatsächlichen Zusatzbeiträge einer Kasse sind dabei egal. Wenn der festgestellte DUCHSCHNITTLICHE Zusatzbeitrag 2 % des individuellen Einkommens überschreitet, erfolgt eine Erstattung entweder über den AG, die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Kasse.

Beispiel: Rente 400 EUR, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 10 EUR, Belastungsgrenze 2% von 400 EUR = 8 EUR. Dann Erstattung der Differenz von 2 EUR über die o.g. Einrichtungen.

Verfasst: 22.09.2010, 17:14
von Marco
Hab das auf einer anderen Seite heute gelesen.

Wer ist vom Zusatzbeitrag befreit?

Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen den Zusatzbeitrag bezahlen, ALG-II-Bezieher hingegen nicht. Befreit sind auch die Empfänger von Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld. Nicht erhoben wird er zudem bei Wehr- und Zivildienstleistenden, Versicherten im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und bei Auszubildenden mit einem Entgelt von bis zu 325 Euro.

Verfasst: 22.09.2010, 19:49
von Czauderna
Marco hat geschrieben:Hab das auf einer anderen Seite heute gelesen.

Wer ist vom Zusatzbeitrag befreit?

Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen den Zusatzbeitrag bezahlen, ALG-II-Bezieher hingegen nicht. Befreit sind auch die Empfänger von Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld. Nicht erhoben wird er zudem bei Wehr- und Zivildienstleistenden, Versicherten im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und bei Auszubildenden mit einem Entgelt von bis zu 325 Euro.
Hallo,
bislang ist rechtskräftig noch nix entschieden, aber im Beschluss der Bundesregierung sollen die ALG 2-Bezieher im gegensatz zur bisherigen Regelung beitragsfrei gstellt werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.09.2010, 23:03
von leser
Laut BMG nicht ganz... »Für Mitglieder, die Arbeitslosengeld II beziehen, wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhoben (§ 242 Abs. 4 SGB V neu), der weder vom Mitglied, noch vom Bund zu tragen ist, sondern aus den Mitteln der Liquiditätsreserve aufgebracht wird (§ 251 Abs. 6 SGB V neu). Für diese erfolgt eine Deckung aus den Bundesmitteln zur Finanzierung des Sozialausgleichs. Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I gelten die allgemeinen Regeln, d.h. sie zahlen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und erhalten bei Überforderung einen Sozialausgleich durch die Bundesagentur für Arbeit. Für die Sozialhilfe gilt die bisherige Rechtslage fort, nach der Zusatzbeiträge vom Träger übernommen werden.«

Es müsste dem Kabinettsbeschluss entsprechen, der BMG informiert unter'm 22.09.2010 bmg.bund.de/cln_178/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/G/Glossar-Gesundheitsreform/GKV-FinG.html

Im vorherigen Referentenentwurf (242 (4) SGB V) stand: "Ist der Zusatzbeitrag nach Absatz 1 Satz 1 höher als der Zusatzbeitrag nach § 242a (also der durchschnittliche Zusatzbeitrag), kann die Krankenkasse in ihrer Satzung regeln, dass die Differenz von den in Satz 1 und 2 genannten Mitgliedern (also auch ALGII-Bezieher) zu zahlen ist." Wurde dieser Passus wieder gestrichen? Ist ja fast schon egal, der Deckungsbeitrag reicht ja vorn und hinten nicht...

Bezugnehmend auf die Eingangsfrage von Lohnbuchhalter frage ich mich nun, was passiert jetzt bei der GBK und BKK für Heilberufe? Mal unabhängig von der konkreten Höhe, 1% ist es ja dann nicht mehr. Dann dürfen sie also wieder ihre Mitglieder anschreiben und löst das dann wieder ein Sonderkündigungsrecht aus??? Theoretisch erhöht sich ja bei einer Pauschale dann der Zusatzbeitrag für alle, die unter dem dortigen Durchschnittsbetrag liegen. Na, die Kassen werden sich bedanken... Im Januar werden sie noch nicht wissen, ob sie den ZB aufgrund der allgemeinen Beitragserhöhung evtl runter fahren können.

Wie wir uns wohl alle bedanken können... Den schwarzen Peter haben jetzt bei einer Erhebung des Zusatzbeitrags - neben höheren Beitragssatz - erst recht die Kassen, die Versicherten werden es weiterhin schon aus politischen Protest abstrafen (wie bereits schon oft in diesem Jahr). Preiskrieg Runde 2 unter den Kassen ist eröffnet. Das wird noch lustig... :(

Verfasst: 23.09.2010, 09:19
von Marco
Ist nur die Frage, wie lange es die Zusatzbeiträge noch gibt, wenn man das liest und die Umfrage werte von CDU/FDP sieht.

SPD will Gesundheitsreform bei Wahlsieg rückgängig machen.

Die SPD will die schwarz-gelbe Gesundheitsreform im Falle eines Sieges bei der nächsten Bundestagswahl vollständig zurücknehmen. "Von dieser Reform wird nichts übrig bleiben, wenn wir wieder Verantwortung übernehmen", sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der "Augsburger Allgemeinen". Dies sei auch die Sicht der Grünen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würden die Krankenversicherungskosten für Kassenmitglieder doppelt so schnell steigen wie bisher, sagte Lauterbach und kritisierte eine "einseitige Belastung der Arbeitnehmer

Verfasst: 23.09.2010, 10:46
von Lohnbuchhalter
@Marco
ich glaub dem "Pack" eh nichts mehr. Wenn ich daran denke mit wechen versprechen die FDP an den Start gegangen ist
Der Gesundheitsfonds muss nach unserer Auffassung rückabgewickelt werden. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen ihre
Beitragsautonomie zurück erhalten.
Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de/pdf ... AL2009.pdf
und was jetzt dabei rausgekommen ist, hat dies nichts mehr damit zu tun was vor der Wahl versprochen wurde.

Es wurde auch uns eine Beitragsstabilität versprochen, ich frag mich wo die ist?

Verfasst: 23.09.2010, 15:09
von KassenKenner
Naja - zwischen der Versprechen der FDP und denen von SPD und Grünen besteht aber ein großer Unterschied. Zwar machen auch SPD und Grüne sicher nicht immer EXAKT das, was sie versprechen - aber dass die FDP NICHTS von dem macht, was sie versprochen hat, war eigentlich jedem einigermaßen gebildeten und informierten Bürger bereits vor der letzten Bundestagswahl klar.

Wenn wir aber über 10% vollkommen Dumme im Lande haben, die nach den irrwitzigen Versprechen dann die FDP wählen, dann wundert mich auch nicht mehr, dass dieses Land den Bach runter geht. Wahrscheinlich könnte man manchen Leuten auch versprechen, dass alle Straßen mit Gold gepflastert werden und sie würden es glauben...

Verfasst: 23.09.2010, 22:08
von leser
sehen wir mal von dem Gesundheitsfonds ab (den wollte die SPD ja offensichtlich auch nicht abschaffen), hat sie eigentlich genau das getan, was sie gesagt hat
»höhere Beitragssätze würde die sich ansatzweise erholende Konjunktur über steigende Lohnzusatzkosten wieder abwürgen« Das die Beitragssätze aufgrund der Finanzkrise nur vorübergehend abgesenkt waren, dürfte wohl jedem (auch dem Arbeitgeberverband) klar gewesen sein. Nun sind die künftigen Mehrbelastungen aber von den Lohnzusatzkosten abgekoppelt! Die Steigerungen werden nur noch die Zusatzbeiträge betreffen und die zahlen die Versicherten nun auf der nach oben offenen Richterskala allein. Da das im Grunde klar war, konnte ich auch nicht verstehen, warum man die als Arbeitnehmer wählt.

Der Wahlsieg war sicher im wesentlichen auf diese merkwürdigen Steuersenkungsversprechen zurückzuführen und das Versprechen, mehr Netto vom Brutto. Steuersenkung geht nicht mehr. Und nun wird auch klar was mit mehr Netto vom Brutto gemeint war... Und nu...? Nu sind (wären) sie wieder bei 5%. Schade eigentlich, 0,01 Prozentpunkt zuviel

Aber wartet es mal ab. Die Zusatzbeiträge kommen nicht sofort und am Anfang nicht in horrender Höhe. Soll ich sagen wer am Ende der Buhmann ist? Wieder die Krankenkassen... :roll:

Verfasst: 24.09.2010, 00:50
von leser
@Marco
Deine Infos sind zutreffend, nur dass ALGII rein formal nicht beitragsfrei sind, sondern der ZB nach §242a (durchschnittlicher ZB) erhoben wird. Die Differenz kann dann auch nicht (mehr) nach Satzung erhoben werden.
die Kabinettsvorlage (Stand 17.09.) lautet

§ 242 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird vor dem Wort „Zusatzbeitrag“ das Wort „einkommensunabhängiger“ eingefügt.
bb) Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

b) Absatz 4 wird durch die folgenden Absätze 4 bis 6 ersetzt:

„(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird für Mitglieder nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a der Zusatzbeitrag nach § 242a erhoben, auch dann, wenn sie weitere beitragspflichtige Einnahmen haben.

(5) Von Mitgliedern nach § 5 Absatz 1 Nummer 6, von Mitgliedern deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, § 193 Absatz 2 bis 5 oder nach § 8 des Eignungsübungsgesetzes fortbesteht, von Mitgliedern, die Verletztengeld nach dem Siebten Buch beziehen, von Mitgliedern, die Versorgungskrankengeld nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, und von Mitgliedern, die vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen, sowie von Beschäftigten, bei denen allein § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder Satz 2 des Vierten Buches angewendet wird, wird kein Zusatzbeitrag erhoben.

(6) Ist ein Mitglied mit der Zahlung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags für mindestens sechs Kalendermonate säumig, so hat es der Krankenkasse zusätzlich einen einmaligen Verspätungszuschlag zu zahlen, der in der Höhe auf die Summe der letzten drei fälligen Zusatzbeiträge begrenzt ist und mindestens 30 Euro beträgt. Das Nähere, insbesondere die Höhe des Verspätungszuschlags nach Satz 1, regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung. § 24 des Vierten Buches ist neben Satz 1 nicht anzuwenden. § 242b ist für die in Satz 1 genannten Fälle bis zur vollständigen Entrichtung der ausstehenden Zusatzbeiträge und Zahlung des Verspätungszuschlags durch das Mitglied nicht anzuwenden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Sozialausgleich nach § 242b, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Die Krankenkasse teilt den beitragsabführenden Stellen ohne Angaben von Gründen Beginn und Ende des Zeitraums mit, in dem der Sozialausgleich nach § 242b gemäß Satz 4 und 5 nicht durchzuführen ist.

Verfasst: 24.09.2010, 22:29
von forenjunky
also ich finde den Protest gegen den völlig sinnfreien Zusatzbeitrag nach wie vor in Ordnung.

in Frankreich gehen 2,5 Mio. Menschen auf die Strasse, weil das Rentenalter von 60 auf 62 (!) angehoben wird...

da sieht man doch, wie armselig das ganze bei uns läuft.

naja, mir solls egal sein, bin bald wieder in der PKV und spare mir 150€ netto. sozusagen das Konjunkturprogramm III.;-)

ach ja, auf der anderen seite ändert sich ja auch nichts... wer nichts leistet genießt weiterhin volle allementierung ohne Zusatzbeitrag. somit im Westen nichts neues könnte man sagen. (und ja, es gibt bewegende einzelschicksale... ich würde sie bei den menschen suchen, die unter 49.500€ verdienen. wie wärs mit wahlfreiheit für alle statt immer nur entmündigung?)

in jedem fall schönes WE euch allen, gruß f.

Verfasst: 25.09.2010, 00:26
von leser
hi, hi, wußt ich's doch, ein Befürworter des PKV-Systems. Möchtest Du schon mal 'ne kleine Ranking-Liste? handelsblatt.com/rd/tabellen/kv_bilanztest_09_2010.html

Hee, das geht aber nicht. Du kannst hier nicht auf die FDP schimpfen und dann deren PKV-Sponsering in Anspruch nehmen. Willst Du wohl schön in der GKV bleiben, wir wollen nicht immer der 'Buhmann' sein.

Bild
(Frankfurter Rundschau - www.fr-online.de - Thomas Plaßmann)

Womöglich ziehst noch nach Frankreich und gehst dann mit 62 in Rente :lol:

Obwohl, eine hübsche Präsidenten-Gattin haben sie ja.
Über ihn schweigen wir uns mal höflich aus... :wink: