Krankenkasse Beitragsrückerstattung möglich?
Verfasst: 20.09.2010, 14:55
Hallo,
ich bin als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzliche Krankenkasse versichert. Mein Beitragssatz richtete sich damit immer nach dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres und wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Vergangenes Jahr wurde mein Beitragssatz erhöht und ich musste etwa 1000 Euro nach zahlen, da meine Einkünfte höher waren als im Vorjahr (die KK hat natürlich auch unverzüglich, den ausstehenden Betrag eingefordert).
Dieses Jahr ist es genau umgekehrt, meine Einkünfte sind wieder gesunken, mein Beitrag wurde wieder (nach unten) angepasst, nun meine Frage:
Kann ich die zu viel bezahlten Beiträge des letzten Jahres (etwa 800 Euro) von der KK zurück fordern, oder ist das nachträglich nicht mehr möglich und die KK kann das Geld einfach behalten?
Ich habe nämlich in einem Schreiben die Formulierung "....sind wir gesetzlich verpflichtet, bei höheren Einnahmen rückwirkend Ihre Beiträge anzuheben - niedrigere Einnahmen können wir jedoch nur für die Zukunft berücksichtigen." entdeckt?
Also steht es mir zu, das Geld wieder zurück zu fordern oder kauft sich der Krankenkassenvorstand ein paar neue kubanische Zigarren davon?
Danke!
ich bin als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzliche Krankenkasse versichert. Mein Beitragssatz richtete sich damit immer nach dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres und wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Vergangenes Jahr wurde mein Beitragssatz erhöht und ich musste etwa 1000 Euro nach zahlen, da meine Einkünfte höher waren als im Vorjahr (die KK hat natürlich auch unverzüglich, den ausstehenden Betrag eingefordert).
Dieses Jahr ist es genau umgekehrt, meine Einkünfte sind wieder gesunken, mein Beitrag wurde wieder (nach unten) angepasst, nun meine Frage:
Kann ich die zu viel bezahlten Beiträge des letzten Jahres (etwa 800 Euro) von der KK zurück fordern, oder ist das nachträglich nicht mehr möglich und die KK kann das Geld einfach behalten?
Ich habe nämlich in einem Schreiben die Formulierung "....sind wir gesetzlich verpflichtet, bei höheren Einnahmen rückwirkend Ihre Beiträge anzuheben - niedrigere Einnahmen können wir jedoch nur für die Zukunft berücksichtigen." entdeckt?
Also steht es mir zu, das Geld wieder zurück zu fordern oder kauft sich der Krankenkassenvorstand ein paar neue kubanische Zigarren davon?
Danke!