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vorgezogenes Leistungsende mit anrechenbaren Vorerkrankungen

Verfasst: 19.09.2010, 22:38
von Sara75
Hallo,

ich habe eine Frage. Es handelt sich um anrechenbare Vorerkrankungen.

Die Krankenkasse hat ca. 6 Wochen VE hinzugezogen die meiner Meinung nach nicht anrechenbar sind. Sie wurden hinzugezogen weil das Krankenhaus diese mit abgerechnet hat. Diese sind aber auf der an uns gesendeten Auflistung der Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht ersichtlich bzw. stehen nicht allein im Raum. Bei diesen Diagnosen handelt es sich auch noch um Akuterkrankungen.

Nun muss ich einen Widerspruch verfassen, bin aber vergebens auf der Suche nach den Paragraphen in denen die Regelung dafür geschrieben steht.
Hat jemand eine Idee für mich, wo ich das finden kann?

Danke für Eure Mühe

Verfasst: 20.09.2010, 20:29
von sunshiner81
Also die Rechtsgrundlage zur Berechnung des Leistungsendes findest du im § 48 Sozialgesetzbuch V. Bei deinem Widerspruch brauchst du keine Rechtsgrundlage angeben - die kennt die Krankenkasse. Einfach Auflisten, welche Zeiten deiner Meinung nach eine andere Erkrankung war. Bitte den Arzt bzw. MDK zu befragen. Und dann muss die Krankenkasse neu prüfen.