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Auslandskrankenversicherungsschutz für Selbständige

Verfasst: 18.09.2010, 18:18
von ReignMan
Ich habe eine Frage zu dem Versicherungsschutz im vertragslosen Ausland:

Gemäß §17 SGB V muss die GKV "dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären." Mich würde interessieren ob eine *** Regelung für Selbständige, die bei einer GKV freiwillig versichert sind, besteht. Wenn ich also als deutscher Selbständiger vorübergehend im Ausland, z.B. in Südafrika, beruflich tätig bin, kann ich eventuell anfallende Behandlungskosten bei meiner GKV abrechnen und würde diese mir dann die Kosten bis zur Höhe, die in Deutschland entstanden wären, erstatten?

Verfasst: 18.09.2010, 20:34
von ratte1
Hallo,

als Selbständiger haben Sie keinen Arbeitgeber, daher greift der § 17 SGB V nicht. Empfehlenswert ist daher der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

MfG
ratte1

Verfasst: 19.09.2010, 09:42
von ReignMan
Danke für die Antwort!

Haben Sie eventuell eine Quelle (z.B. Gerichtsurteile), wo ich das nachlesen kann? Mir ist nämlich nicht ersichtlich, warum Selbständige in diesem Punkt einseitig schlechter gestellt werden sollten. Ich muss ja im Prinzip auch den vollen AG-Beitrag selbst zahlen.

Verfasst: 19.09.2010, 12:18
von ratte1
ReignMan hat geschrieben:Haben Sie eventuell eine Quelle (z.B. Gerichtsurteile), wo ich das nachlesen kann? Mir ist nämlich nicht ersichtlich, warum Selbständige in diesem Punkt einseitig schlechter gestellt werden sollten. Ich muss ja im Prinzip auch den vollen AG-Beitrag selbst zahlen.
Die Quelle ist der § 17 SGB V selbst, der regelt unter welchen Voraussetzungen Kosten erstattet werden können. Da nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es auch keine Kostenerstattung.

Eine völlige Gleichstellung aller ist vom Gesetzgeber im übrigen auch nicht zu fordern. Dieses wird von den obersten Gerichten (BSG und auch Budnesverfassunggsgericht) auch immer wieder bestätigt.

Folgendes Beispiel ist auch vom Laien nachvollziehbar: Fauen und Männer zahlen dem gleichen Beitrag, Männer erhalten aber kein Mutterschaftsgeld.

MfG

ratte1