Auslandskrankenversicherungsschutz für Selbständige
Verfasst: 18.09.2010, 18:18
Ich habe eine Frage zu dem Versicherungsschutz im vertragslosen Ausland:
Gemäß §17 SGB V muss die GKV "dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären." Mich würde interessieren ob eine *** Regelung für Selbständige, die bei einer GKV freiwillig versichert sind, besteht. Wenn ich also als deutscher Selbständiger vorübergehend im Ausland, z.B. in Südafrika, beruflich tätig bin, kann ich eventuell anfallende Behandlungskosten bei meiner GKV abrechnen und würde diese mir dann die Kosten bis zur Höhe, die in Deutschland entstanden wären, erstatten?
Gemäß §17 SGB V muss die GKV "dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären." Mich würde interessieren ob eine *** Regelung für Selbständige, die bei einer GKV freiwillig versichert sind, besteht. Wenn ich also als deutscher Selbständiger vorübergehend im Ausland, z.B. in Südafrika, beruflich tätig bin, kann ich eventuell anfallende Behandlungskosten bei meiner GKV abrechnen und würde diese mir dann die Kosten bis zur Höhe, die in Deutschland entstanden wären, erstatten?