Dauer von Widerspruchsverfahren ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

edeh
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Dauer von Widerspruchsverfahren ?

Beitrag von edeh » 18.09.2010, 16:25

Ich habe im März 2010 2 Widersprüche eingelegt und den 1. Widerspruch am 4.7. nochmals
als 3. Widerspruch eingelegt, da ich eine Leistungsabrechnung erhalten habe, mit der ich nicht einverstanden bin.

Alle 3 Widersprüche hängen inhaltlich zusammen, ich habe das nur sicherheitshalber in 3 Widersprüche aufgeteilt,
damit ich allen Punkten widersprochen habe.

Wie lange dauern Widerspruchsverfahren bei den Kassen ? Ich wundere mich sehr,
dass ich auf meinen 1 Widerspruch aus März noch keinen klagefähigen Bescheid habe.

In der Zwischenzeit hatte ich von der Kasse die Nase voll und bin jetzt in der Knappschaft.
Trotzdem werde ich bei Bedarf gegen meine ehemalige Kasse klagen.

Gruss Ede

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.09.2010, 17:12

Hallo,
nun, dazu kann man keine Aussage machen weil es da
1. auf die Kasse ankommt und
2. auf den oder die Sachverhalte.

Ich kann nur sagen, dass es Fälle gibt bei denen der Widerspruchsausschuss der Kasse innerhalb von 4 Wochen eine abschliessende Entscheidung getroffen
hat und das es Fälle gibt, dier schon seit Monaten im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung hängen.

Gruss
Czauderna

Hucky
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Beitrag von Hucky » 18.09.2010, 19:34

Czauderna hat es ja schon geschrieben. Es wirklich von Fall zu Fall unterscheidlich und kommt zudem noch auf KK an.

Bei uns werden Widersprüche, denen nicht abgeholfen wird, nach ihrem chronologischen Eingang bei der Widerspruchsstelle bearbeitet. Bevorzugte Behandlung gibt es nicht, weil das jeder Vesicherte will und somit sind wir wieder beim alten Stand. Ausnahhmen bestätigen wie immer die Regel. Die Notwendigkeit einer schnelleren Entscheidung wird von dem MA der Widerspruchsstelle selbst erkannt.

Wir gehen derzeit von einer Wartezeit von mindestens 6 Monaten aus. Kann natürlich weniger sein, wenn weniger Widersprüche zu prüfen sind (hatte auch schon 4-8 Wochen bis zur Vorlage beim Ausschuss). Diese Aussage treffen wir auch gegenüber dem Versicherten.

Es ist hier Geduld gefragt.

VG
Hucky

Machts Sinn

Hallo Czauderna und Hucky ...

Beitrag von Machts Sinn » 24.09.2010, 21:10

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.09.2010, 19:16

Hallo,
hier treffen wieder einmal Theorie und Praxis aufeinander - mein lieber "Macht nichts" - wenn du meinst dass in solchen Fällen Untätigkeitsklagen etwas helfen würden - dann nur zu. wenn du dich allerdings mit dem Ablauf des Verwaltungsverfahrens auskennen würdest, dann kämest auch du sehr schnell zu der Erkenntnis dass solche Widerspruchsfälle, je nach Sachverhalt, eben nicht innerhalb von vier Wochen abschliessend und rechtsverbindlich entschieden werden können - das ist im übrigen keine Krankenkassenspezifische Sache sondern ist bei allen Behörden so.
wenn Du, und ich gehe mal davon aus, dass auch du Mitglied einer GKV-Kasse bist, Mitglied in einem Widerspruchsausschuss deiner Kasse wärest, würdest du auch nicht solche populistischen Beiträge zu diesem Thema hier verfassen.
Wir als Kassenmitarbeiter haben im ürigen mit dem Ausgang des Verwaltungsverfahrens rein garnix zu tun !!!
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Hallo Czauderna,

Beitrag von Machts Sinn » 25.09.2010, 20:12

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.09.2010, 20:25

Hallo Machts Sinn,

wenn Du schon den §88 SGG hier anführst, solltest Du auch den elementaren Bestandteil "ohne zureichenden Grund" aus Abs. 1mit anführen.

"(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."

Und wenn Du in Sozialgerichtsprozessen ein wenig erfahren sein solltest, weisst Du um die Bedeutung solcher Begriffe.
Bevor Du hier also den Sozialversicherungsträgern Rechtsbeugung oder -bruch und das Ignorieren gesetzlicher Vorschriften vorwirfst, wäre es angebracht, ein bißchen mehr in dieser Sache zu recherchieren - und damit meine ich nicht zwingend die Suche in Foren.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.09.2010, 20:32

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.09.2010, 10:48

Hallo,
erst mal sorry dafür dass ich deinen "Nickname" falsch geschrieben habe, war keijne Absicht.
Ich habe mich mal schlau gemacht wie lange so ein Klageverfahren wegen "Untätigkeit" einer Behörde im Schnitt dauert - na, ja. dann kann man auch das "normale" Verwaltungsverfahren einer Behörde abwarten was die Dauer betrifft..
Und auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
In diesem Zusammen hang, die Gerichte sind einfach überlastet, man nehme nur mal die anhängigen Klagen derzeit von Hartz IV Empfängern.
Gruss
Czauderna

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 26.09.2010, 21:20

Hallo,

gerade weil unsere Sozialgerichte ausgelastet sind, wird dies von den entsprechenden Mitarbeitern unserer Sozialversicherungen offensichtlich bewusst und daher schamlos ausgenutzt. Dies trägt zur Auslastung (ich nehme an so beabsichtigt) erheblich bei.

Unser ehemaliger Sachbearbeiter (wurde auf Grund seiner Aussagen und unserer diesbezüglichen Beschwerde kurze Zeit später versetzt) äußerte in dem mit uns geführten Gespräch zynisch: "Dann klagen Sie eben - Ich sage Ihnen aber gleich, dass Sie bis zum Gerichtstermin min. 2-3 Jahre warten müssen. Lassen Sie es lieber sein, wir sind sowieso im Recht. Melden Sie sich arbeitslos - die sind für Sie zuständig!" (Anmerkung: Die KK hat das Verfahren verloren!)

Ähnlich ist es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Das Widerspruchsverfahren dauerte 9 Monate; dann die Ablehnung. Zunächst übergangsweise Bezug von ALG1 im Wege der Nahtlosigkeitsregelung. Nach einem Jahr war auch das zu Ende. Seitdem ohne Einkommen. Das Klageverfahren läuft nun bereits seit 2½ Jahren. Ohne die finanzielle Unterstützung durch meine Eltern wäre dies nicht möglich und unser Eigenheim längst verloren. Während dieser Zeit musste ich mehrfach auf meine dringend benötigten Medikamente verzichten, da ich die gesetzl. Zuzahlung (nicht zuletzt auf Grund der Einstellung von Krankengeld nach Aktenlage im Fall meiner Frau) oft nicht mehr aufbringen konnte.

Die betreffenden Mitarbeiter müssten vom Sozialgericht immer persönlich zur Verantwortung gezogen werden! Gerade dann, wenn unsinnige und von ihnen bewusst herbeigeführte Klageverfahren veranlasst und am Ende sowieso auf Grund eindeutiger Fakten und vergleichbarer Urteile verloren werden.

Wäre ein Gerichtsverfahren bereits nach ca. 8 Wochen (wie es beim Arbeitsrecht der Fall ist), stände der KK die Möglichkeit des "Aussitzens" nicht oder nur bedingt zur Verfügung.

Folgende Aussage des für uns zuständigen Direktors der AOK untermauert meine These: "Ich weiß, dass wir das Verfahren am Ende verlieren werden. Wir wollen und brauchen aber ein Urteil. Bis dahin sitzen wir die Sache aus! Am besten, Sie nehmen Ihre Klage zurück. Dann können wir eine Lösung finden und uns außergerichtlich einigen."

Ich bzw. wir haben jegliches Vertrauen in unser Sozialsystem verloren. Denn ist man einmal darauf angewiesen, steht man schnell am Abgrund. Psychische Probleme und Suizid(-versuche) vorprogrammiert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 27.09.2010, 07:45

Hallo,
Marcel75 hat geschrieben:Wäre ein Gerichtsverfahren bereits nach ca. 8 Wochen (wie es beim Arbeitsrecht der Fall ist), stände der KK die Möglichkeit des "Aussitzens" nicht oder nur bedingt zur Verfügung.
Sorry, aber wo lebst Du denn? Eine Verfahrensdauer im Arbeitsgerichtsverfahren beträgt -ortsabhängig- günstigstenfalls ca. 6 Monate. Das mag immer noch kürzer sein als im Sozialgerichtsverfahren weicht aber doch erheblich von Deiner Annahme ab.

MfG
ratte1

Bully
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Beitrag von Bully » 27.09.2010, 08:01

ratte1 hat geschrieben:günstigstenfalls ca. 6 Monate. Das mag immer noch kürzer sein als im Sozialgerichtsverfahren
ja stimmt
trifft für die 1 Instanz zu,
in der 2ten geht es schneller, gerade dann, wenn der Vorsitzende
das Verfahren beenden will

Marcel75
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Beitrag von Marcel75 » 27.09.2010, 10:55

Hallo Ratte,

dies ist keine Annahme, sondern eine Tatsache. Wir hatten bereits mehrfach das Vergnügen, uns gegen diverse Arbeitgeber wehren zu dürfen/müssen.

In allen Fällen fand das Gerichtsverfahren innerhalb 8 (1. Instanz) bis maximal 16 Wochen (2. Instanz) statt. Das letzte Verfahren war in 2009 und ist also gar nicht mal so lange her. Grund war hier Nichteinhaltung der Kündigungsfrist innerhalb oder vielmehr auf Grund einer laufenden AU und ausstehende Monatsgehälter. Auf Grund dieser Kündigung wurde von der KK die AU beendet und meine Frau an die AfA (für den allgemeinen Arbeitsmarkt) verwiesen.

Selbst das Sozialgerichtsverfahren gegen die AOK (Ende AU nach Aktenlage) war bereits oder vielmehr zum Glück nach wenigen Monaten mit Verhandlung und Urteil abgeschlossen.

Drum frag ich: Wo lebst DU denn? ;-)

Hängt sicher auch damit zusammen, dass ich in einer kleineren Stadt lebe und nicht in einer Großstadt. Allerdings lief ein Verfahren gegen die AfA mehr als 3 Jahre und konnte erst dieses Jahr abgeschlossen werden. Kommt demnach auch auf das jeweilige Verfahren und der Anzahl der Fälle an.

Gruß
Marcel

Paule
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Beitrag von Paule » 27.09.2010, 11:17

Marcel75 hat geschrieben: Allerdings lief ein Verfahren gegen die AfA mehr als 3 Jahre und konnte erst dieses Jahr abgeschlossen werden. Kommt demnach auch auf das jeweilige Verfahren und der Anzahl der Fälle an.
Das kann ich toppen, kommt also wirklich auf das Verfahren an. Kürzlich kam ein Familienangehöriger, Ex-Finanzbeamter, freudig mit einer Fachzeitschrift an, in der über ein Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet wurde: "Das war MEIN Fall, die ganzen Details sind unverwechselbar. Den Widerspruch habe ich abgelehnt und die Unterlagen für die Vorlage beim Finanzgericht vorbereitet - und ich habe letztlich gewonnen!" Der Witz ist, dass der schon über 10 Jahre nicht mehr Finanzbeamter ist, und das war sicher nicht seine letzte Aktion im Amt gewesen.

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 27.09.2010, 13:31

Auch wenn es sicher Extremfälle geben mag sollte man sich doch bitte zuerst einmal fragen, was ein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse davon hat entsprechende Fälle zu "verschleppen". In erster Linie machen SG - Verfahren jede Menge Arbeit. Oder wollt hier tatsächlich erzählen, dass die Krankenkassen sich an den Zinsen der nichtgezahlten Leistung den Haushalt saniert??

Es ist nun einmal so, dass es gegensätzliche Meinungen zu einem vermeindlich bestehenden Anspruch geben kann. Eben darum hat der Versicherte die Möglichkeit hiergegen gerichtlich vorzugehen. Die Dauer des Verfahrens ergibt sich aus der Überlastung der Sozialgerichte. Und wenn man sieht, dass inzwischen wegen jedem Unsinn geklagt wird -wundert mich die Überlastung der Gerichte nicht.

Hier eine Verschwörungstheorie der Krankenkassen zu vermuten ist schon ziemlich abwegig und abenteuerlich....

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