ärztliche Begutachtung durch zentrale Stelle
Verfasst: 17.09.2010, 14:52
Nach § 86 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X – sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlichrechtlichen Vereinigungen verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten.
Dies funktioniert nicht zureichend, wenn beim Übergang aus dem Beschäftigungsverhältnis in das Sozialversicherungssystem der Status des Versicherten zu klären ist. Natürlich möchte jeder Versicherungszweig seine eigene Kasse schonen, weswegen jeweils die mögliche Zuständigkeit eines anderen Trägers geprüft wird.
Dies wird durch differenzierte Begrifflichkeiten (arbeitsfähig / arbeitsunfähig, erwerbsfähig / nicht erwerbsfähig, krank, behindert, verfügbar, erwerbsgemindert, berufsunfähig ...) mit teilweise überschneidenden Inhalten sowie unterschiedliche Beurteilungszuständigkeiten (Krankenkasse / MDK, ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit, beratungsärztlicher Dienst der Rentenversicherung ...) mit gegenseitig unzureichendem Informationsaustausch begünstigt.
Zur Vermeidung des Aufwandes und der Risiken gleichzeitig mehrer ärztlicher Begutachtungen – in meinem Extremfall durch die Arbeitsagentur, die Krankenkasse bzw. den MDK und die Rentenversicherung innerhalb eines Monats – erscheint es erforderlich, ein abgestimmtes System zu schaffen und zu nutzen.
Optimal wäre, wenn für sämtliche Begutachtungen des Gesundheitszustandes zur versicherungsrechtlichen Entscheidung über Sozialleistungsansprüche eine einzige im Sozialversicherungssystem übergeordnete zentrale Organisation zuständig wäre. Das würde die enormen Reibungsverluste der bisherigen Verfahren und Divergenzen beseitigen und damit zur Effizienz und Kosteneinsparung im Sozialversicherungswesen beitragen
Was meinen Sie dazu? Wenn Sie dies auch so sehen, haben Sie Gelegenheit die gleichlautende Petition zu unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=13785
Dies funktioniert nicht zureichend, wenn beim Übergang aus dem Beschäftigungsverhältnis in das Sozialversicherungssystem der Status des Versicherten zu klären ist. Natürlich möchte jeder Versicherungszweig seine eigene Kasse schonen, weswegen jeweils die mögliche Zuständigkeit eines anderen Trägers geprüft wird.
Dies wird durch differenzierte Begrifflichkeiten (arbeitsfähig / arbeitsunfähig, erwerbsfähig / nicht erwerbsfähig, krank, behindert, verfügbar, erwerbsgemindert, berufsunfähig ...) mit teilweise überschneidenden Inhalten sowie unterschiedliche Beurteilungszuständigkeiten (Krankenkasse / MDK, ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit, beratungsärztlicher Dienst der Rentenversicherung ...) mit gegenseitig unzureichendem Informationsaustausch begünstigt.
Zur Vermeidung des Aufwandes und der Risiken gleichzeitig mehrer ärztlicher Begutachtungen – in meinem Extremfall durch die Arbeitsagentur, die Krankenkasse bzw. den MDK und die Rentenversicherung innerhalb eines Monats – erscheint es erforderlich, ein abgestimmtes System zu schaffen und zu nutzen.
Optimal wäre, wenn für sämtliche Begutachtungen des Gesundheitszustandes zur versicherungsrechtlichen Entscheidung über Sozialleistungsansprüche eine einzige im Sozialversicherungssystem übergeordnete zentrale Organisation zuständig wäre. Das würde die enormen Reibungsverluste der bisherigen Verfahren und Divergenzen beseitigen und damit zur Effizienz und Kosteneinsparung im Sozialversicherungswesen beitragen
Was meinen Sie dazu? Wenn Sie dies auch so sehen, haben Sie Gelegenheit die gleichlautende Petition zu unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=13785