Nachweisvon sonstigen Einkommen bei freiwilliger Mitgliedsch
Verfasst: 16.09.2010, 12:03
Ich bin 62 und freiwilliges Mitglied der ges. Krankenkasse.
Ab 60 habe ich eine Altersrente wg. Arbeitslosigkeit bekommen, sagen wir von 1.000 Euro.
Infolge Scheidung erhalte ich einen sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vom Ex-Mann. Das gibt es selten, es wird dann gemacht, wenn der Versorgungsträger des Exmannes z.B. im Ausland sitzt und deshalb kein Ausglich innerhalb der ges. Rente erfolgen kann.
Wegen eines längeren Streites bei Gericht kommt nun eine Zahlung über die letzten 2 Jahre und dann eine laufende Zahlung von monatlich 800 Euro.
Die muss ich als laufendes Einkommen versteuern, klar.
Weil ich freiwilliges Mitglied der BKK bin, muss ich von diesen 800 Euro Einkommen den vollen Beitragssatz von 14,9% zahlen, und nicht den halben, wie bei einer normalen ges. Rente.
Das finde ich ärgerlich.
Nun meine Überlegung:
Ich habe bislang jährlich einen Fragebogen ausgefüllt für die Krankenkasse mit den Einkünften.
Da habe ich meinen Rentenbescheid der ges. Rente beigefügt und es war ok.
Ich bin ja auch nicht steuerpflichtig.
Wenn ich nun diesen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bekomme, dann bin ich wohl einkommenssteuerpflichtig. Ok.
Ärgerlich auch, weil die Einmalszahlung dann in einem Jahr zu einem höheren Steuersatz führen wird.
Meine Frage:
Bislang hat es ausgereicht, wenn ich der KK nur den jährlichen Rentenbescheid der ges. Rente zugeschickt habe, ich war ja auch wg. der Höhe von 1000 Euro / Monat nicht steuerpflichtig.
War das Zufall, oder hängt die Form des Nachweises der jährlichen Angabe des Einkommens von der jeweiligen Krankenkasse ab?
Wenn ich nun gegenüber der Krankenkasse die 800 Euro Versorgungsausgleich nicht angebe, wird das Finanzamt dieses Einkommen an die Krankenkasse oder eine Clearingstelle melden?
Prüfen die Krnakenkassen unterschiedlich genau?
Danke, Beate
Ab 60 habe ich eine Altersrente wg. Arbeitslosigkeit bekommen, sagen wir von 1.000 Euro.
Infolge Scheidung erhalte ich einen sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vom Ex-Mann. Das gibt es selten, es wird dann gemacht, wenn der Versorgungsträger des Exmannes z.B. im Ausland sitzt und deshalb kein Ausglich innerhalb der ges. Rente erfolgen kann.
Wegen eines längeren Streites bei Gericht kommt nun eine Zahlung über die letzten 2 Jahre und dann eine laufende Zahlung von monatlich 800 Euro.
Die muss ich als laufendes Einkommen versteuern, klar.
Weil ich freiwilliges Mitglied der BKK bin, muss ich von diesen 800 Euro Einkommen den vollen Beitragssatz von 14,9% zahlen, und nicht den halben, wie bei einer normalen ges. Rente.
Das finde ich ärgerlich.
Nun meine Überlegung:
Ich habe bislang jährlich einen Fragebogen ausgefüllt für die Krankenkasse mit den Einkünften.
Da habe ich meinen Rentenbescheid der ges. Rente beigefügt und es war ok.
Ich bin ja auch nicht steuerpflichtig.
Wenn ich nun diesen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bekomme, dann bin ich wohl einkommenssteuerpflichtig. Ok.
Ärgerlich auch, weil die Einmalszahlung dann in einem Jahr zu einem höheren Steuersatz führen wird.
Meine Frage:
Bislang hat es ausgereicht, wenn ich der KK nur den jährlichen Rentenbescheid der ges. Rente zugeschickt habe, ich war ja auch wg. der Höhe von 1000 Euro / Monat nicht steuerpflichtig.
War das Zufall, oder hängt die Form des Nachweises der jährlichen Angabe des Einkommens von der jeweiligen Krankenkasse ab?
Wenn ich nun gegenüber der Krankenkasse die 800 Euro Versorgungsausgleich nicht angebe, wird das Finanzamt dieses Einkommen an die Krankenkasse oder eine Clearingstelle melden?
Prüfen die Krnakenkassen unterschiedlich genau?
Danke, Beate