Ausland:Kündigungsfrist freiwillige Vers. & Anwartschaft
Verfasst: 15.09.2010, 10:39
Hallo,
ich habe schon gesucht, aber die passende Antwort leider noch nicht gefunden.
Ich muss mich bei der AOK rückwirkend freiwillig versichern (war familienversichert, danach gar nicht mehr versichert, in der Zeit aber beim Arzt), gebe den Antrag innerhalb dieser 3-Monats-Zeit ab.
Ich gehe nun aber in 10 Tagen fürs Studium ins außereuropäische Ausland (mind. nächste 3 Jahre), bin allerdings erst ab Januar an der Uni immatrikuliert (vorher arbeite ich nur am Experiment).
Nun heißt es seitens der AOK, dass ich die freiwillige Versicherung bis November weiterzahlen MUSS (wegen der Kündigungsfrist).
Meine erste Frage ist, ob sich bei der Kündigungsfrist der freiwilligen Versicherung was verändert, wenn man ins Ausland geht (der Hauptwohnsitz bleibt allerdings in Deutschland).
Nach längerem googlen und telefonieren mit anderen GKVs bin ich auf die Möglichkeit der Anwartschaft gestoßen.
Meine zweite Frage ist: Falls ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen kann, hoffentlich ab dem Zeitpunkt, an dem ich Deutschland verlasse, ab wann könnte ich diese wieder kündigen? Bin ich dann gezwungen, die nächsten 3 Jahre diese Versicherung weiterlaufen zu lassen, bis ich wieder in D wohne?
Leider traue ich der AOK nicht mehr so ganz, die mir jetzt schon widersprüchliche Möglichkeiten genannt hat, deshalb frage ich erstmal hier im Forum.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Über sehr baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!
ich habe schon gesucht, aber die passende Antwort leider noch nicht gefunden.
Ich muss mich bei der AOK rückwirkend freiwillig versichern (war familienversichert, danach gar nicht mehr versichert, in der Zeit aber beim Arzt), gebe den Antrag innerhalb dieser 3-Monats-Zeit ab.
Ich gehe nun aber in 10 Tagen fürs Studium ins außereuropäische Ausland (mind. nächste 3 Jahre), bin allerdings erst ab Januar an der Uni immatrikuliert (vorher arbeite ich nur am Experiment).
Nun heißt es seitens der AOK, dass ich die freiwillige Versicherung bis November weiterzahlen MUSS (wegen der Kündigungsfrist).
Meine erste Frage ist, ob sich bei der Kündigungsfrist der freiwilligen Versicherung was verändert, wenn man ins Ausland geht (der Hauptwohnsitz bleibt allerdings in Deutschland).
Nach längerem googlen und telefonieren mit anderen GKVs bin ich auf die Möglichkeit der Anwartschaft gestoßen.
Meine zweite Frage ist: Falls ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen kann, hoffentlich ab dem Zeitpunkt, an dem ich Deutschland verlasse, ab wann könnte ich diese wieder kündigen? Bin ich dann gezwungen, die nächsten 3 Jahre diese Versicherung weiterlaufen zu lassen, bis ich wieder in D wohne?
Leider traue ich der AOK nicht mehr so ganz, die mir jetzt schon widersprüchliche Möglichkeiten genannt hat, deshalb frage ich erstmal hier im Forum.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Über sehr baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!