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AU und Reha

Verfasst: 14.09.2010, 17:28
von Gast
Nochmal ne Nachfrage zur AU-Bescheinigung bei ner Reha:

Bekomme monatlich den Auszahlungsschein mit dem Vermerk -" Dauer der AU.....offen".

Komme ich jetzt vor Ablauf dieses Monats, also vor dem naechsten Arzttermin in die Reha, gehe ich dann also auch AU in selbige!?

Oder brauch ich dann zeitnah ne " Extra-Bescheinigung"?

Verfasst: 14.09.2010, 19:13
von Czauderna
Hallo,
wenn du dein Krankengeld bis zur Reha haben willst musst du schon zeitnah, also möglich am Tag vor Antritt der Reha dir einen weiteren Auszahlschein vom Arzt bestätigen lassen, dabei gehe ich davon aus, dass die Reha vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird.
Gruss
Czauderna

AU und Reha

Verfasst: 15.09.2010, 03:18
von Gast
..d.h., ich muss 3 bis 4 Tage vor Antritt der Reha sowieso die Reha-Faehigkeit bestaetigen lassen - .und dann noch 1 Tag vor Antritt der Reha die AU ?, um das Krankengeld bis dahin zu erhalten.

Und gehe ich dann in die Reha als AU oder nicht,,,,?

AU und Reha

Verfasst: 15.09.2010, 03:38
von Gast
......und... das Ende der aktuellen AU ist offen.
Ich kann doch nicht davon ausgehen, dass ich 1 Tag vor der Reha einen Arzttermin kriege....oder ist da irgendwas missverstaendlich?!

Die Frage ist:

Wann bin ich also AU bei Reha- Beginn?