Hallo,
eine Bekannte berichtete mir folgendes:
In der Praxis eines Orthopäden hängt folgendes Plakat:
Um den Standard für Kassenpatienten halten zu können, führen wir ab X.X.2009 folgende Regelung ein:
1) zu jeder verordneten Physiotherapiestunde (5 Euro Eigenbeteiligung)
2) wenn ein Kassenpatient sich im laufenden Quartal ein 2. Mal vorstellen muss, dann zahlt er 25-30 Euro
3) jede Spritze 18-30 Euro Eigenbeteiligung, je nach Aufwand
Wie sollte man denn jetzt vorgehen? Das kann doch m.M. nach rechtlich nicht abgesichert sein...
Gruß
Vrori
Ist das erlaubt?
Moderator: Czauderna
Hallo,
nun der Kassenarzt hat im Rahmen seiner Zulassung bestimmte Pflichten, so z.B. diese den Kassenpatienten, der ihm seine KVK. vorlegt möglichst so zu behandeln dass diesem ausser seinen gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen keine weiteren Aufwendungen entstehen. Kommt es im Einzelfall zu dem Umstand dass der Arzt eine nichtvertragliche Leistungen
verordnen will weil er sie für sinnvol hält und/oder dem Patienten empfiehlt, dann kann er dies tun, muss aber den Patienten im voraus darauf hinweisen dass dieser die Kosten dieser Mehr- oder Zusatzleistung selbst tragen muss. Ein pauschale Erhebung von allen Patienten halte ich zumindest für äusserst fragwürdig, ja auch vertragswidrig und die Kasse u.U. auch - diese könnte sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die sich dann den Arzt ggf. zur Brust nimmt - das ist meine
Einschätzung wohlgemerkt.
Gruss
Czauderna
nun der Kassenarzt hat im Rahmen seiner Zulassung bestimmte Pflichten, so z.B. diese den Kassenpatienten, der ihm seine KVK. vorlegt möglichst so zu behandeln dass diesem ausser seinen gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen keine weiteren Aufwendungen entstehen. Kommt es im Einzelfall zu dem Umstand dass der Arzt eine nichtvertragliche Leistungen
verordnen will weil er sie für sinnvol hält und/oder dem Patienten empfiehlt, dann kann er dies tun, muss aber den Patienten im voraus darauf hinweisen dass dieser die Kosten dieser Mehr- oder Zusatzleistung selbst tragen muss. Ein pauschale Erhebung von allen Patienten halte ich zumindest für äusserst fragwürdig, ja auch vertragswidrig und die Kasse u.U. auch - diese könnte sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die sich dann den Arzt ggf. zur Brust nimmt - das ist meine
Einschätzung wohlgemerkt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
genau das habe ich ihr geraten - sie soll das plakat fotografieren und der KK einreichen....
sie meinte, in der Stadt in der sie lebt, hängt dieses Plakat in mehreren Arztpraxen....
da stellt sich dann allerdings auch die Frage, ob KK-Mitarbeiter nicht auch mal bei Ärzten oder in Wartezimmern sitzen - und die dürften das doch auch bereits schon einmal gesehen haben?
wenn ich so ein Schild in meiner Praxis entdecken - dann geht auf jeden Fall eine Anfrage wegen des Vertragsmißbrauchs an die KV..
Vielen Dank.
LG
Vrori
genau das habe ich ihr geraten - sie soll das plakat fotografieren und der KK einreichen....
sie meinte, in der Stadt in der sie lebt, hängt dieses Plakat in mehreren Arztpraxen....
da stellt sich dann allerdings auch die Frage, ob KK-Mitarbeiter nicht auch mal bei Ärzten oder in Wartezimmern sitzen - und die dürften das doch auch bereits schon einmal gesehen haben?
wenn ich so ein Schild in meiner Praxis entdecken - dann geht auf jeden Fall eine Anfrage wegen des Vertragsmißbrauchs an die KV..
Vielen Dank.
LG
Vrori