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Besuch einer Privatpraxis, aber gesetzl. krankenversichert
Verfasst: 13.09.2010, 09:24
von RL86
Hi zusammen,
am Freitag Nachmittag hatte ich auf einmal starke Gehörprobleme und Ohrenbluten, schwups habe ich den nächsten HNO-Arzt gesucht. Auf gelbeseiten.de bin ich dann alle möglichen durchgegangen, bis ich einen gefunden hatte, der noch geöffnet hat. Schwups bin ich auch hin, shcließlich war ich sehr nervös und hatte mir Sorgen gemacht was nun los sei.
Zum Arzt gefahren, wurde behandelt, sollte heute wieder kommen. Habe ich auch gemacht, diesmal war jedoch eine andere Frau an der Rezeption, die sagte mir dann, dass dies eine Privatpraxis sei und man nur auf Rechnung arbeite. - Davon hatte ich zuvor nichts gewusst, weder der Doc noch die andere Rezeptionistin hatte mir dies gesagt.
Nun befürchte ich, dass ich zum Monatsende eine Rechnung bekomme - übernimmt die GKV dies dann? Schließlich war es ja ein Notfall (und auf die Behandlung heute habe ich verzichtet, ich gehe zu einer "normalen" Praxis).
Bin dankbar für jede Info!
RL86
Re: Besuch einer Privatpraxis, aber gesetzl. krankenversiche
Verfasst: 13.09.2010, 16:52
von Gast
RL86 hat geschrieben:Davon hatte ich zuvor nichts gewusst, weder der Doc noch die andere Rezeptionistin hatte mir dies gesagt.
wenn man nicht nach der Versichertenkarte gefragt hat, wäre ich schon hellhörig geworden... hat man dich nicht danach gefragt? idR steht das auch am Praxisschild...
Verfasst: 13.09.2010, 17:59
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich fürchte mal, Du wirst auf den Kosten sitzen bleiben. Und Du wirst staunen, was das alles kostet....
Bezahl die Rechnung, und reiche sie bei Deiner Kasse ein und beantrag nach § 13 Abs.3 SGB V die Kostenerstattung. Begründe es damit, dass es Freitagnachmittag war (und der gemeine Arzt da schon auf dem Golfplatz weilt - das natürlich nicht schreiben:-)), aber dann eine offene Praxis zu finden ist schwer) und dass Du aufgrund des Blutens ein Notfall warst ... Schmück das mal ein wenig mehr aus. Vielleicht lassen sie Kulanz walten und übernehmen wenigstens einen Teil.
LG, Fee
Verfasst: 13.09.2010, 18:20
von RL86
Doch doch, nach der Karte wurde ich gefragt.
Das einzige, was VOR der Behandlung komisch war, war dass ausser mir sonst kein anderer Patient da war.
Es kam mir erst komisch vor, als ich bei der Apotheke fast 30 € bezahlen musste.
Heute war ich bei einem Kassenarzt, er hatte mich dann informiert, dass der Arzt verpflichtet ist einem Patienten vor der Behandlung mitzuteilen, dass es eine Privatpraxis ist - dies hatte weder die Rezeptionistin noch der Arzt selber gemacht.
Verfasst: 13.09.2010, 20:02
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann weigere Dich die Rechnung zu zahlen.
Ich denke aber, dass die Beweislage für Dich schwer wird, denn im Zweifelsfall wird die Rezeptionistin nicht für Dich aussagen ....
LG, Fee
Verfasst: 13.09.2010, 22:02
von Lord Dragon
Auf dem Praxisschild stand bestimmt "Privatpraxis".
Aber vielleicht greift auch § 2 Abs. 2 BMVÄ und § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
Bei Notfällen kann auch ein Privatarzt mit Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
Verfasst: 13.09.2010, 22:55
von Paule
Sorry, verstehe ich trotzdem nicht. Wenn die Praxen in der Umgebung schon geschlossen sind, fahre ich im Notfall doch in die nächste Krankenhausambulanz, die haben ohnehin alle -möglichkeiten (ging jedenfalls problemlos, als hier einmal kein Augenarzt mehr offen hatte - dürfte vergleichbar sein).
Verfasst: 14.09.2010, 08:32
von Grampa
in der 1-Hilfe-Stelle eines KH hast du aber durchaus mehrere Stunden Wartezeit, da ist eine leere Privatpraxis doch deutlich attraktiver
das soll keine Unterstellung sein, zeigt aber sicherlich wo das Problem sein könnte
wenn es zu einer Kostenerstattung durch deine Krankenkasse kommt, dann sicherlich nur in der Höhe der bei einem Vertragsarzt entstandenden Kosten, da Privatärzte i.d.R. mit dem 2,3-3,5fachen Satz abrechnen wird ein Großteil der Rechnung dennoch bei dir bleiben
aber mal eine andere Frage: muss denn nicht ein entsprechender Arzt-Patienten-Vertrag gemacht werden? wenn ich z. B. beim Zahnarzt was besseres will was keine Kassenleistung ist muss ich doch vorher auch dem Arzt unterschreiben, dass ich diese Zusatzkosten selber bezahle
Verfasst: 14.09.2010, 09:52
von RL86
Ich wohne erst seit ein paar Monaten hier in der Gegend, kenne nur 1 Krankenhaus und dieses hat keine HNO-Abteilung. Daher blieb einem nicht viel anderes übrig als die Gelben Seiten (heute kenne ich auch eine 0180 - Notfallnummer dafür, die kannte ich bis Freitag nicht).
VOR der Behandlung hatte ich nichts unterschrieben, lief alles genau so wie beim normalen Kassenarzt. Erst zum Schluss musste ich ein DIN A5 Blatt unterzeichnen, wo der Arzt in Arztschrift etwas aufgeschrieben hat.
Als ich gestern beim Kassenarzt war sagte dieser mir noch, dass einige der Behandlungen, die der Privatarzt machte, unnötig seien (Nebenhöhlen prüfen, gesundes Ohr prüfen, Rezept ausstellen).
Die Barmer sagte mir, dass ich die Rechnung nicht zahlen solle und sobald diese im Briefkasten ist zu einem lokalen Ansprechpartner der Barmer gehen soll.
Worst case steht es Aussage gegen Aussage, oder?
Verfasst: 14.09.2010, 10:15
von Czauderna
Hallo,
ich denke, es kommt auf die Kasse an ob Sie dir einen Teil der Rechnung erstattet. Rein rechtlich ist sie auf jeden Fall nicht dazu verpflichtet.
Die Sache mit dem Antrag auf KE. klappt schon deshlab nicht weil es sich eben nicht um einen Vertragsarzt handelt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.09.2010, 11:45
von Lord Dragon
@Czauderna
Kann man den Arzt nicht auf § 2 Abs. 2 BMVÄ und § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V verweisen? Er hat ja einen Anspruch auf Honorar gegenüber KV. Wenn man mit blutenden Ohren zu einem Privatarzt reinkommt, muss er ja helfen, egal ob Kassenpatient oder Privatpatient.
Verfasst: 14.09.2010, 12:16
von Grampa
der Arzt hat die Hilfe ja nicht verweigert, er stellt sie halt nur privat in Rechnung und dazu ist er m.E. befugt
der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist der Mantelvertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dieser Vertrag ist doch dem Privatarzt egal
Verfasst: 14.09.2010, 22:06
von Lord Dragon
@Grampa
Und trotzdem steht diese Regelung im BMVÄ und sogar im SGB V. Wieso wurde diese Privatarztregelung dort aufgenommen? Irgendwas wollte man doch damit bezwecken?
Verfasst: 15.09.2010, 07:34
von Grampa
es gibt aber einen Unterschied zwischen Möglichkeit und Verpflichtung, über die KV abzurechnen
du kannst doch einem Privatarzt nicht mit dem Regelwerk für Kassenärzte drohen, der BVM-Ä ermächtigt den Privatarzt, zu Lasten der Kasse über die KV eine Notfallbehandlung abzurechnen, aber er verpflichtet ihn doch nicht, zumindest kann ich diese Verpflichtung nicht erkennen, bin aber auch kein Jurist oder Experte für Vertragsrecht
Verfasst: 15.09.2010, 09:39
von Lord Dragon
@Grampa
Verpflichten kann man den Arzt nicht, aber es schein so, dass der Privatarzt keinen schriftlichen Bahandlungsvertrag mit dem Patienten abgeschloßen hat. Es wurde nicht mal auf die private Abrechnung hingewiesen.