Fahrtkostenerstattung für ambulante OP im anderen Bundesland
Verfasst: 06.09.2010, 09:16
Guten Morgen,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Erstmal ist es toll zu wissen, das es so ein Forum gibt wo man die Möglichkeit hat, sich zu informieren..
Ich fang einfach mal an:
Ich leide seit 10 Jahren an Akne Inversa, festgestellt im März diesen Jahres.
Ich lebe in Schleswig Holstein und es gibt hier leider kein Arzt der sich wirklich mit Akne Inversa auskennt. Zwar wurde ich in den vergangenen Jahren mehrmals operiert, aber die Entzündungen treten weiter auf.
Durch ein Selbsthilfe-Forum, bin ich auf eine Ärztin gestossen, die in Sachsen-Anhalt ansässig ist. Ich bin letzte Woche die 550 km dort hingefahren und habe mich vorgestellt. Die Ärztin untersuchte mich und stellte erneuerte Entzündungen und Fistelgänge fest die unbedingt in einer etwas großflächigen OP entfernt werden müssen. Da die Ärztin leider keine Belegbetten hat, wird die OP ambulant durchgeführt. Ich würde einen Tag vorher anreisen wegen Narkosegespräch, den nächsten Tag zur OP und einen weiteren Tag für die Nachsorge.
Nun ist es so, dass meine KK ( Dräger & Hanse BKK ) nur Fahrtkosten erstatten wenn es sich um die beiden nächstgelegenen KKH handelt. Nun ist es in meinem Fall nicht so.
Laut KK benötige ich eine Art "Bescheinigung" das nur die Ärztin mich ambulant operieren kann und sie brauchen eine ärztliche Verordnung meines Hausarztes. Ich habe eben mit der Ärztin telefoniert und die meinte es wäre sehr schwer zu bescheinigen das sie die einzigste Ärztin sei, da ich mich schon im ständtischen KKH vor Ort hab operieren lassen!
Ich solle den Fahrtkosten-Antrag VOR der OP ( geplant für Ende Oktober ) stellen.
Meine Frage hat jemand Erfahrungen mit OP´s ausserhalb des Bundeslandes in dem er lebt und wieviel Hoffnung kann ich mir bzgl. Erstattung machen?
VG
Sarah
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Erstmal ist es toll zu wissen, das es so ein Forum gibt wo man die Möglichkeit hat, sich zu informieren..
Ich fang einfach mal an:
Ich leide seit 10 Jahren an Akne Inversa, festgestellt im März diesen Jahres.
Ich lebe in Schleswig Holstein und es gibt hier leider kein Arzt der sich wirklich mit Akne Inversa auskennt. Zwar wurde ich in den vergangenen Jahren mehrmals operiert, aber die Entzündungen treten weiter auf.
Durch ein Selbsthilfe-Forum, bin ich auf eine Ärztin gestossen, die in Sachsen-Anhalt ansässig ist. Ich bin letzte Woche die 550 km dort hingefahren und habe mich vorgestellt. Die Ärztin untersuchte mich und stellte erneuerte Entzündungen und Fistelgänge fest die unbedingt in einer etwas großflächigen OP entfernt werden müssen. Da die Ärztin leider keine Belegbetten hat, wird die OP ambulant durchgeführt. Ich würde einen Tag vorher anreisen wegen Narkosegespräch, den nächsten Tag zur OP und einen weiteren Tag für die Nachsorge.
Nun ist es so, dass meine KK ( Dräger & Hanse BKK ) nur Fahrtkosten erstatten wenn es sich um die beiden nächstgelegenen KKH handelt. Nun ist es in meinem Fall nicht so.
Laut KK benötige ich eine Art "Bescheinigung" das nur die Ärztin mich ambulant operieren kann und sie brauchen eine ärztliche Verordnung meines Hausarztes. Ich habe eben mit der Ärztin telefoniert und die meinte es wäre sehr schwer zu bescheinigen das sie die einzigste Ärztin sei, da ich mich schon im ständtischen KKH vor Ort hab operieren lassen!
Ich solle den Fahrtkosten-Antrag VOR der OP ( geplant für Ende Oktober ) stellen.
Meine Frage hat jemand Erfahrungen mit OP´s ausserhalb des Bundeslandes in dem er lebt und wieviel Hoffnung kann ich mir bzgl. Erstattung machen?
VG
Sarah