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Statt Nachzahlung Beitragserhöhung - korrekt?

Verfasst: 04.09.2010, 15:48
von BartS1975
Ich bin seit 2008 als Selbständiger freiwillig krankenversichert (GKV). Im Jahr 2009 habe ich mehr verdient als im Jahr davor und dies nach Erhalt meines Einkommensteuerbescheid meiner Krankenkasse entsprechend mitgeteilt. Da ich in diesem Jahr nach meiner Schätzung aber wieder etwa soviel verdiene wie 2008, habe ich der Krankenkasse gleichzeitig auch dies entsprechend mitgeteilt.

Daher war ich erstaunt, dass ich laut dem eingetroffenen Bescheid ab sofort (für das Restjahr 2010) einen höheren Betragssatz zahlen muss, aber es zumindest bislang keine Nachforderung für 2009 gibt - ich ging davon aus, dass das umgekehrt der Fall ist.

Hat das seine Richtigkeit (legt also die Krankenkasse quasi die 2009er-Nachzahlungen der Einfachheit halber auf die Zukunft?) oder ist da wohl etwas schiefgelaufen? Danke!

Edit: Oder werden Nachforderungen eventuell von einer anderen Abteilung bzw. separat errechnet, so dass diese erst später bei mir eintrifft?

Verfasst: 04.09.2010, 17:24
von MarcellosWallos
Hallo BartS. Deine Frage möchte ich wie folgt beantworten.

Du bist seit 2008 selbstständig tätig. Am Anfang der freiwilligen Versicherung musst du dein Einkommen, welches du aus der selbstständigen Tätigkeit erwartest schätzen. Sobald der Einkommenssteuerbescheid 2008 vorliegt, vergleicht die Krankenkasse die Einkünfte aus deiner Schätzung mit den tatsächlichen Einkünften. Hierbei kann sich eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergeben. Bis zur Vorlage des ersten Steuerbescheides, werden die Bescheide immer unter Vorbehalt versandt.

Mit dem Einkommenssteuerbescheid 2009 werden dann die Einkünfte für die Zukunft betrachtet. Das heißt, dass die Einkünfte zum ersten des Monats, der auf den Einkommenssteuerbescheid folgt, neu festgesetzt werden. Sind die Einkünfte höher als im letzten Steuerbescheid, erfolgt eine rückwirkende Beitragserhöhung. Sind die Einkünfte niedriger, werden diese erst zum ersten des drauffolgenden Monats (nach Eingang bei der KK) berücksichtigt.

Die Krankenkassen werden demnach zeitversetzt die Einkünfte anpassen. Man kann allerdings eine von der Praxis abweichende einkommensabhängige Beitragsbemessung beantragen. Dieses geht jedoch nur mit einem Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes und die Einkünfte aus der selbststängigen Tätigkeit müssen um 1/4 niedriger sein, als im zuvor ergangenen Einkommenssteuerbescheid.

Seit dem Gesundheitsfonds gelten diese Regelungen für alle Krankenkasse (Gemeinsame Regelung für Verfahrensweise freiwillig versicherter Personen).

Es hat also alles seine Richtigkeit. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Verfasst: 05.09.2010, 22:39
von BartS1975
MarcellosWallos hat geschrieben: Es hat also alles seine Richtigkeit. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Ja, vielen Dank!