muß eine Aktennotiz angelegt werden ????
Verfasst: 27.08.2010, 11:16
Haben gerade, ja man kann schon sagen heisse Diskussion (konstruierter Fall )
Hier im Forum ergeben sich ja auch viele Beispiele, die eine Mitwirkungspflicht des VS vorraussetzen z.b. Bescheid über eine Reha-Maßnahme, klärung VS-Verhältnis etc.
Ich stehe ja auch auf dem Standpunkt, man muß reden miteinander.
folgender Fall,
Frau A bekommt Mitteilung von der KK " Reha Antritt zum Tag X "
kann Sie zu diesem Zeitpunkt nicht antreten, da Kinderbetreung
nicht gewährleistet und möchte eine Terminverschiebung um 4 Wochen.
Also marschiert Sie in die nächste Geschäftsstelle, bekommt mündlich mitgeteilt null Problemo
Im guten glauben daran, kein Reha-Antritt zum Tag X
Folge Einstellung Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung.
Der MA hat über das geführte Gespräch keine Aktennotiz angelegt,
der MA ist nach dem Gespräch versetzt worden oder in Rente gegangen.
Für den neuen SB sieht es ja nach Aktenlage so aus, das Sie die Maßnahme zum Tag X einfach nicht angetreten wurde,dem ist aber nicht so.
Wie will Frau A jemals beweisen das ein Gespräch stattfand
ja sicher was sich in den Akten befindet, kann nicht rausgenommen sondern höchstens z.b. wegen Datenschutzverletzung geschwärzt werden.
aber wäre er auch verpflichtet gewesen, hier eine Aktennotiz anzulegen ??
Hier im Forum ergeben sich ja auch viele Beispiele, die eine Mitwirkungspflicht des VS vorraussetzen z.b. Bescheid über eine Reha-Maßnahme, klärung VS-Verhältnis etc.
Ich stehe ja auch auf dem Standpunkt, man muß reden miteinander.
folgender Fall,
Frau A bekommt Mitteilung von der KK " Reha Antritt zum Tag X "
kann Sie zu diesem Zeitpunkt nicht antreten, da Kinderbetreung
nicht gewährleistet und möchte eine Terminverschiebung um 4 Wochen.
Also marschiert Sie in die nächste Geschäftsstelle, bekommt mündlich mitgeteilt null Problemo
Im guten glauben daran, kein Reha-Antritt zum Tag X
Folge Einstellung Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung.
Der MA hat über das geführte Gespräch keine Aktennotiz angelegt,
der MA ist nach dem Gespräch versetzt worden oder in Rente gegangen.
Für den neuen SB sieht es ja nach Aktenlage so aus, das Sie die Maßnahme zum Tag X einfach nicht angetreten wurde,dem ist aber nicht so.
Wie will Frau A jemals beweisen das ein Gespräch stattfand
ja sicher was sich in den Akten befindet, kann nicht rausgenommen sondern höchstens z.b. wegen Datenschutzverletzung geschwärzt werden.
aber wäre er auch verpflichtet gewesen, hier eine Aktennotiz anzulegen ??