"Gesamteinkommen" - welche Zeile im Steuerbescheid
Verfasst: 25.08.2010, 15:36
Hallo Forum,
zur Berechnung der Zugehörigkeit in der Familienversicherung stellt die GKV ja auf das "Gesamteinkommen" ab. Als Grundlage dient hierbei der letzte Einkommensteuerbescheid in Verbindung mit dem Unter- bzw. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (nicht BBG) für 2010 liegt diese bei 49.950 Euro, für 2009 bei 48.600 Euro.
Frage: Welche Zeile im Steuerbescheid ist dabei für die GKV relevant?
- die einzelnene Einkunftsarten (nichtselbständige Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitaleinkünfte etc.)
- dem "Gesamtbetrag der Einkünfte" (nach erstem Abzug von Werbungs- und Kinderbetreuungskosten gemäß den o.g. Einkunftsarten)
- das "zu versteuerndes Einkommen" (nach nochmaligem Abzug von Sonderausgaben und Vorsogeaufwendungen sowie etwaigen Kinderfreibeträgen)?
Danke an alle im Voraus für eine Antwort!!!
zur Berechnung der Zugehörigkeit in der Familienversicherung stellt die GKV ja auf das "Gesamteinkommen" ab. Als Grundlage dient hierbei der letzte Einkommensteuerbescheid in Verbindung mit dem Unter- bzw. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (nicht BBG) für 2010 liegt diese bei 49.950 Euro, für 2009 bei 48.600 Euro.
Frage: Welche Zeile im Steuerbescheid ist dabei für die GKV relevant?
- die einzelnene Einkunftsarten (nichtselbständige Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitaleinkünfte etc.)
- dem "Gesamtbetrag der Einkünfte" (nach erstem Abzug von Werbungs- und Kinderbetreuungskosten gemäß den o.g. Einkunftsarten)
- das "zu versteuerndes Einkommen" (nach nochmaligem Abzug von Sonderausgaben und Vorsogeaufwendungen sowie etwaigen Kinderfreibeträgen)?
Danke an alle im Voraus für eine Antwort!!!