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kurzfristige Selbstständigkeit

Verfasst: 25.08.2010, 10:13
von Philipp768
Hallo liebe KK Forum Community,

bei mir sieht es folgendermaßen aus:

bin derzeit Student und in ca 4 Wochen fertig mit meiner Diplomarbeit. Ab Oktober bis Dezember habe ich vor, als Freiberufler 3 Projekte zu bearbeiten. Für die Beendigung eines jeden Projektes bekomme ich 3000Euro vom Auftraggeber. Beim Finanzamt ist alles geklärt, ich muss meine Einkünfte dann im nächsten Jahr mit Anlage S in der Steuererklärung angeben und versteuern.

Jetzt benötige ich für diese 3 Monate noch eine Krankenversicherung. Ich werde ab Januar jedoch wieder ein festes Angestelltenverhältnis eingehen. Derzeit bin ich für ca. 60 Euro Studentenversichert.

Jetzt meine Fragen:

Überall liest man, dass man sich für 50-100 Euro eine PKV zulegen kann, aber irgendwie scheint dass ja doch nicht ganz so günstig zu sein. Was Würde in meinem Fall auf mich zu kommen? (günstigster Fall, ohne Zusatzleistungen)

Kann ich dann im neuen Jahr einfach wieder in die GKV?

Was müsste ich bezahlen wenn ich einfach in der GKV bleibe?

Was würde passieren wenn ich mich für diese 3 Monate einfach nicht versichere? (Ich bin derzeit kern gesund )

Verfasst: 26.08.2010, 16:15
von RHW
Hallo,

wenn man in der GKV bleibt, sind die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit maßgebend: Einnahmen abzüglich Kosten (Einzelheiten richten sich nach dem Steuerrecht). Die Mindesteinnahme liegt bei 1916 Euro. Von den Einkünften (bzw. der Mindesteinnahme) sind 14,3% bzw. 14,9% zur Krankenversichjerung und 2,2% zur Pflegeversicherung zu zahlen.
Wenn im nächsten Jahr der Steuerbescheid vorliegt, werden die Beiträge aufgrund der tatsächlichen Einkünfte korrigiert (Mindesteinnahme gilt aber weiterhin).


Wenn man in die PKV gehen würde, gibt es ein Rückkehrrisiko:
Nach derzeitiger Lage wird man Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Verdienst von mehr als 400 Euro wieder in der GKV versicherungspflichtig.
Mögliche Probleme:
- der Arbeitgeber existiert im Januar nicht mehr.
- die Selbständigkeit läuft sio gut, dass man auf die Arbeitnehmertätigkeit verzichtet.
- wenn man die Beschäftigung im Januar wegen Krankheit nicht beginnen kann, ist auch die GKV-Rückkehr im Januar nicht möglich.
- in der aktuellen Diskussion gibt es eine (nicht unwahrscheinliche) Variante, dass bei Beginn einer Arbeitnehmertätigkeit von über 4162 Euro brutto (+ Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig) keine Versicherungspflicht in der GKV eintritt (und damit hier keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV).

Die Variante "keine Krankenversicherung" ist seit 2007 bzw. 2009 nicht mehr möglich.


Beim Vergleich GKV/PKV vielleicht interessant:
-http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

-http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

Auf der Homepage des "PKV-Ombudsmann" sind im Tätigkeitsbericht übrigens die Hauptbeschwerden von PKV-Versicherten beschrieben.

Gruß
RHW

Verfasst: 26.08.2010, 20:22
von Philipp768
Vielen Dank für deine Erklärungen RHW,

das würde in meinem Fall einen monatlichen Beitrag von 450Euro bedeuten. Damit hab ich jetzt nicht gerechnet.

Na dann sollte ich wohl schnellstmöglich einen PKV Vergleich machen, ob die Risiken die du aufgeführt hast durch einen geringeren Beitrag aufgewertet werden können.

Verfasst: 06.09.2010, 12:43
von Philipp768
Hallo,

nachdem ich jetzt etwas rumtelefoniert habe ist mir aufgefallen, dass kurzfristige Selbstständigkeit nicht so gern gesehen ist. Vor allem die Vertreter der Versicherungen scheinen bei Kündigung innerhalb eines Jahres eine kassierte Prämie wieder abgeben zu müssen, und sind deshalb nicht interessiert.

Wenn ich die Dauer der Selbständigkeit nicht anspreche, bekomme ich sehr gute Angebote (ca. 150Euro monatlich incl. Pflegeversicherung). Ich hätte eine Ersparnis von 350 Euro im Monat.

Jetzt meine Fragen:

Bin ich verpflichtet Angaben über eine befristete Selbständigkeit zu machen?

Sind Kündigungsfristen in den Verträgen enthalten? So dass man dann z.B. nachzahlen muss?

Wie würdet Ihr vorgehen?

Verfasst: 12.09.2010, 10:22
von RHW
Hallo,

man ist verpflichtet, alle gestellten Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Nicht gestellte Fragen braucht man nicht zu beantworten.

Bei Eintritt von Versicherungspflicht gilt aktuell folgender Paragraph:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html -> Absatz 2

Zwei Risiken bestehen auf jeden Fall:
- Ob die Firma im Januar noch besteht bzw. sich an den Angestelltenvertrag hält? Bei betriebsbedingten Kündigungen sind die zuerst betroffen, die noch gar nicht angefangen haben. Die letzte Krise war die Bankenkrise, den Namen der nächsten Krise kennen wir noch nicht.

- Nach der aktuell diskutierten Gesundheitsreform soll ab 01.01.2011 die Versicherungspflicht für Höherverdienende nicht mehr gelten. Eine Rückkehr in die GKV wäre dann vermutlich ausgeschlossen (ggf. lebenslang).

http://www.online-presseportal.com/wirt ... -2011-7159

Bis 2006 galt das eine Jahr Versicherungspflicht nur bei einer bestehenden Beschäftigung, aber nicht bei einer neuen Beschäftigung.
Welche Regelung kommt 2011????

Gruß
RHW