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Erschleichung Therapie, Vorschieben d. Kindes als Patient

Verfasst: 24.08.2010, 13:59
von freiwillig
Folgender Fall:

Getrennt lebende, ledige Eltern
gemeinsames Sorgerecht
das einzige gemeinsame Kind ist über die Mutter gesetzlich versichert

Der Taugenichts von Vater möchte sich eine Therapie gönnen
Die auserkorene ( und der Mutter unbekannte) Therapeutin hat nur eine Zulassung im Bereich Familien/Kindertherapien, ist aber zur Behandlung bereit.

Therapeutin und Vater haben eine Verabredung getroffen, eine Scheinbehandlung des Kindes als Abrechnungsform zu wählen.

Die Mutter ist ratlos und befürchtet, dass nun eine fiktive Problemvita für das Kind erzeugt wird. Zudem erschleicht sich der "Taugenichts von Vater" auf Kosten ihrer Kasse eine Behandlung.

Welche Möglichkeiten hat die Mutter, die ja bei der Durchführung des Planes eine Aussenstehende ist, mit der Hilfe der Kasse ( Abrechnungen ?)
den Spuk zu unterbinden ?

Verfasst: 24.08.2010, 14:54
von Dr. eisenbarth
Hallo freiwillig,

soweit mir bekannt, unterhält jede Krankenkasse bzw. jeder Kassenverband eine entsprechende Stelle, die "dolose" Handlungen aufgreift und einer Prüfung unterzieht. Hier handelt es sich ja um einen versuchten (da noch nicht vollendet) Abrechnungsbetrug. Die Kollegen der entsprechenden Abteilung können Euch da sicher weiterhelfen.

Also ich würde vorschlagen, wenn Eure Krankenkasse keine entsprechende Abteilung hat, sich an den zuständigen Landes- bzw. Bundesverband zu wenden.