Haushaltshilfe
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Haushaltshilfe
Hallo - habe eine Frage zum Thema Haushaltshilfe - gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu erhalten obwohl keine Kinder im Haus leben und der Ehemann aufgrund seines Jobs kaum Zeit zu Hause verbringen kann, die Gattin jedoch aufgrund von MS nicht mehr in der Lage ist den Haushalt selbst zu führen.
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§ 38 Abs. 2 SGB V
Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
Es gibt Krankenkasse, die eine Satzungsregelung haben, wo nicht auf das Vorhandensein von Kindern im Haushalt abgestellt wird. Hier wird dann zum Beispiel bei einer akuten schweren Erkrankung bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe übernommen.
Also am besten bei der eigenen Krankenkasse nach einer möglichen Satzungsregelung erkundigen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es keine Regelung bei chronischen Erkrankungen wie z. B. MS gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
Es gibt Krankenkasse, die eine Satzungsregelung haben, wo nicht auf das Vorhandensein von Kindern im Haushalt abgestellt wird. Hier wird dann zum Beispiel bei einer akuten schweren Erkrankung bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe übernommen.
Also am besten bei der eigenen Krankenkasse nach einer möglichen Satzungsregelung erkundigen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es keine Regelung bei chronischen Erkrankungen wie z. B. MS gibt.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
bei entsprechender finanzieller Bedürftigkeit gibt es Hilfe im Haushalt durch die Sozialbehörde
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__70.html
mfg
ratte1
bei entsprechender finanzieller Bedürftigkeit gibt es Hilfe im Haushalt durch die Sozialbehörde
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__70.html
mfg
ratte1
Hallo,
neben der Leistung Haushaltshilfe nach § 38 SGB V gibt es noch zwei weitere (seltene) Varianten:
- bei Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 1) kann im Rahmen der maximalen Leistungsbeträge auch hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden.
- wenn eine medizinische Versorgung durch eine Krankenschwester erfolgen muss, kann je nach Satzung der Krankenkasse auch zusätzlich die hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden.
Gruß
RHW
neben der Leistung Haushaltshilfe nach § 38 SGB V gibt es noch zwei weitere (seltene) Varianten:
- bei Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 1) kann im Rahmen der maximalen Leistungsbeträge auch hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden.
- wenn eine medizinische Versorgung durch eine Krankenschwester erfolgen muss, kann je nach Satzung der Krankenkasse auch zusätzlich die hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden.
Gruß
RHW