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Die AOK Bayern - Klage gegen den Gesundheitsfond
Verfasst: 22.08.2010, 17:24
von CiceroOWL
http://www.welt.de/die-welt/regionales/ ... lvenz.html
Ein sehr intressanter Artikel, stellt sich nur die Frage das letzte Hurra oder ein neuer Anfang?
Re: Die AOK Bayern - Klage gegen den Gesundheitsfond
Verfasst: 22.08.2010, 18:05
von Bully
CiceroOWL hat geschrieben:letzte Hurra oder ein neuer Anfang?
ich denke mal keines von beiden,
hatten wir doch schon mal beim Risikostrukturausgleich,
da sind mehrere Klagen abgewiesen worden
das sagte das BSG :
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts würden sie vielmehr die gesetzliche Pflichtversicherung organisieren.
Die Spielregeln, nach denen das zu geschehen hat, könne der Gesetzgeber frei festsetzen (Az.: B 12 KR 19/01 R u.a.).
Verfasst: 22.08.2010, 23:00
von CiceroOWL
Stimmt ich find das ganz paßt mal wieder inden Bereich Somerloch
Verfasst: 23.08.2010, 18:16
von KassenKenner
Ts, ts, ts...die AOK Bayern ist wirklich unglaublich. Es gibt doch bereits einen Referentenentwurf zu einer Änderung der RSAV - demnach sind Rückzahlungen aus der Konvergenzklausel nicht bereits mit dem Jahresausgleich im November auf einen Schlag fällig, sondern im Jahr 2011 gezwölftelt monatlich zurück zu zahlen.
Diese Änderungsverordung könnte man wohl auch als AOK Bayern-Klausel bezeichnen - denn keine andere Kasse macht um die Konvergenzklausel so einen Wind wie diese Kasse - eben weil jede Kasse selbst nochmal nachrechnet und bestimmte Beträge nicht einfach gleich als Einnahme verbucht...
Aber selbst dieses Entgegenkommen des Gesetzgebers reicht der AOK Bayern ja anscheinend nicht - der künstlich geschaffene Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kassen soll halt weiter erhalten bleiben...
Verfasst: 23.08.2010, 20:03
von Kassendino
Die RSAV-Änderung quasi als Lex Bayern zu sehen, finde ich doch ein bisken einseitig. Immerhin müssten die bayrischen Regional-BKKs die anderen rd. 170 Mio Euro Konvergenz-Rückzahlung wegstecken.
Eine Nachfrage, KassenKenner, zu dieser erwähnten Änderung (ich kanns grade wegen Urlaub selbst nicht nachschauen): bezieht sich die so geplante Regelung nur auf die Fälligkeit sprich den Zahlungsfluss? Dann nämlich wäre den Kassen nicht geholfen, weil mit Bescheiderteilung der gesamte Betrag zu verpflichten wäre.
Verfasst: 23.08.2010, 21:56
von KassenKenner
Nein, man will auch dafür sorgen, dass die Verpflichtung erst für 2011 eingestellt werden muss - das ist aber noch in der Diskussion, da viele Kassen die Beträge bereits 2009 oder spätestens in der Haushaltsplanung 2010 als Verpflichtung eingestellt haben.
Ich denke aber, dass dies eher ein untergeordnetes Problem ist - denn entscheidend ist momentan bei den meisten Kassen ohnehin die Liquiditätssituation. Die Haushaltsrechnung wird dann mangels rechtlicher Vorgaben (z.B. HGB-Bilanzierung) "passend gemacht", falls es eng wird und noch genug Liquidität da ist.
Verfasst: 24.08.2010, 11:20
von CiceroOWL
aha, das heißt also auf gut Deutsch das es aufgrund der Änderung der Rechnungslegung im Nachhinhein zu Liquidtätsproblemen kommen kann und denn folgt der Zusatzbeitrag?
Verfasst: 24.08.2010, 16:59
von KassenKenner
CiceroOWL hat geschrieben:aha, das heißt also auf gut Deutsch das es aufgrund der Änderung der Rechnungslegung im Nachhinhein zu Liquidtätsproblemen kommen kann und denn folgt der Zusatzbeitrag?
Die "Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei einzelnen Krankenkassen" ist zumindest eine der Begründungen für den Referentenentwurf. Und da die AOK Bayern in dieser Hinsicht immer am lautesten schreit, gehe ich davon aus, dass sie einen Zusatzbeitrag erheben müsste, falls sie die Mittel aus der Konvergenzklausel im November auf einen Schlag begleichen müsste.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verfasst: 25.08.2010, 08:54
von Bo_
War nicht auch geplant, mit Einführung der Insolvenz der Kassen, dass sie ihren Status als KöR verlieren? Vielleicht kann einer der Experten hier noch mal etwas dazu sagen?! Danke.
Verfasst: 26.08.2010, 23:05
von CiceroOWL
Also wenn ich mich ganz irre müßte dazu denn Artikel 77 GG geändert werden, den Status werden sie also behalten, allerdings was die Insolvenzfähigkeit angeht besteht diese jetzt ja. § 171 C SGB V i.V.m § 18 Inso.
Verfasst: 27.08.2010, 12:24
von Bo_
@ CiceroOWL: Danke für die Info. Wäre ja gut, wenn die Kassen KöR bleiben.