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Angst vor hoher Rückforderung und Einstufung

Verfasst: 20.08.2010, 11:28
von hr-kunz
Hallo. :)
Ich versuche mal meinen Beitrag kurz und sachlich zu schildern.

2009 war ich bis Oktober Student und habe nebenher einen 400€ Job, zwei mal im Jahr Dozententätigkeiten ausgeübt und war im grafischen Bereich tätig wo ich mir etwas dazu verdiente.
Zusätzlich war ich voll Bafögberechtigt und genoß hohe Freibeträge, da ich ein Kind habe.
Meine Zuverdienste beliefen sich auf knapp 12.500€ bis 9/2009. Dies stellt auch die Grenze dar bevor ich Bafög teilweise zurückzahlen müsste.

Ab Oktober habe ich meine Studium erfolgreich mit "guter" Leistung abgeschlossen. Zudem dann eine Angestelltentätigkeit aufgenommen. Meine Selbstständigkeit lag im Zeit- und Verdienstumfang unter der meines Arbeitslohnes.

Nun habe ich allerdings Angst rückwirkend nicht mehr als "ordentlicher" Student zu zählen da ich nicht weiß wie die Krankenkasse dies berechnet. Folglich würde ich als Selbstständiger geführt und sicherlich einige Tausend Euro für 2009 zahlen sollen. Ich war 2009 studentisch versichert.
Jedes Einkommen wurde natürlich in meinem Einkommensteuerbescheid angegeben.
Ich weiß leider nicht wie die Krankenkasse die Kombination aus Student, freischaffender Grafiker und Dozent rechnet.

Genauso verhält es sich mit 2010. Bisher habe ich eine 3/4 Stelle die 1000€ netto abwirft. Ab 09/2010 reduziere ich auf 1/2 und bekomme ca. noch 550€ netto.

Meine Selbstständigkeit nimmt langsam Formen an und ich würde mich gern freiwillig gesetzlich versichern. Nun soll ich entsprechende Formulare ausfüllen.
Gestern habe ich eine Gewinn/Verlust Rechnung aufgesetzt und wie ich es auch rechne habe ich tatsächlich bisher mehr als Selbstständiger seit 1/2010 verdient als als Angestellter, ca. 1250€ monatlich.

Was wird nun passieren? Wie soll ich mich verhalten?

Können rückwirkend ab 1/2010 Beiträge als Selbstständiger eingezogen werden oder zählt der Stichtag?

Gilt der ermäßigte Beitrag für Selbstständige, da ich "nur" 1250€ (durchschnittlich auf 8 Monate gerechnet, da mal mehr mal weniger Einkommen) verdiene?
Welche anderen Ermäßigungsbedingungen gibt es? Ich habe mal von unter 10.000€ Vermögen gelesen? Was passiert wenn ich spare und drüber komme?

Achja, ich bin ledig, ein Kind. Wohne nur mit Freundin zusammen.

Es wäre wirklich nett wenn ihr mir helfen könntet. :)

Verfasst: 20.08.2010, 14:00
von Czauderna
Hallo,
die Krankenkasse hat zunächst mal keinen Grund das Versicherungsverhältnis rückwirkend zu überprüfen - ich gehe davon aus das die Arbeitnehmertätig krankenversicherungsvpflichtig ist und die entsprechenden Czialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber an die KAsse abgeführt werden. Wenn Du nun schreibst dass du ab September 2010 deine Tätigkeit als Arbeitnehmer reduzierst, dann würde ich dir empfehlen diesen Umstand der Kasse mitzuteilen - sinngemäss könnte die Mitteilung so aussehen dass Du mitteilst dass du wegen deiner gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit zum 01.09.2010 deine Arbeitszeit reduziert hast und wie sich ab dem 01.09.2010 deine Einnahmen aus beiden Tätigkeiten zusammensetzen und wieviel Zeit du für jeweils für deine Tätigkeiten ab 01.09.2010 aufwendest - und dann wartest Du ab.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.08.2010, 14:43
von hr-kunz
ich bin bereits mit der Krankenkasse in Verbindung getreten, daher haben sie mir auch die Fragebögen zur Beitragsbemessung zugeschickt.

Alles in allem scheint dann ja erstmal Entwarnung zu sein.
Ich erwäge evtl. in die Private. wwechseln, was allerdings ein anderer Thread wäre.

Vielen Dank!