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auch ohne Versicherung

Verfasst: 18.08.2010, 20:42
von Martin2
Bin nun leider auch schon fast 7 Jahre ohne Krankenversicherung...
nach der Schule habe ich eine Lehre zum Feinmechaniker gemacht, da war ich 3 Jahre bei der IKK.
Anschließend arbeitlos (bis heute ohne Hartz weil wohn ja noch bei den Eltern :roll: ) und bis 23 noch über die Familien-Versicherung mitversichert.
Muß ich mich nun an die gesetzliche meiner Eltern wenden oder an die IKK, wenn ich wieder Mitglied werden will ?

Verfasst: 18.08.2010, 21:30
von Rossi
Du musst Dich an die GKV wenden, wo Du zuletzt versichert gewesen bist.

Bei der letzten Kasse kommt es nicht darauf an, ob man dort selber Mitglied (Beschäftigung als Azubi) oder familienverichert war. Es kommt einzig und allein auf die letzte Versicherung an.

Oh weia, da schnappt die Kralle wohl wieder ab dem 01.04.2007 zu; mit der kleinen Gemeinheit, dass natürlich auch Beiträge nachzuzahlen sind!

Verfasst: 29.08.2010, 20:50
von Martin2
Zu den Kosten wollte mir der gute Mann noch nichts verraten, erstmal soll ich nun einen entsprechnden Antrag bearbeiten.


http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... g_s1_2.pdf

Dieser ist ziemlich ähnlich, was muß ich mir unter Frage 2.2 vorstellen bzw. antworten ? Ist doch eigentlich logisch, das ich die Rechnung zahlen muss, wenn ich nicht versichert bin... oder ist da ganz was anderes gemeint ?

Verfasst: 29.08.2010, 21:03
von heinrich
du hast es richtig verstanden.

Wenn Du beim Arzt gewesen bist und selbst bezahlt hast, dann schreibst Du eben rein

"ich selbst"

Wenn Du nicht beim Arzt gewesen bist, dann schreibst Du eben rein.

"Ich war nicht beim Arzt gewesen".

Ich finde es immer gut, wenn man mit seiner Krankenkasse SPRICHT. Du solltest mit denen reden, wie hoch denn der Beitrag ist, wenn denn wie bei Dir keine Einkünfte vorhanden waren/sind.

Das können die Dir sicher ausrechnen. Und dies SOLLTEST Du Dir auch sagen lassen, damit Du weißt worauf Du Dich einstellen musst.