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Krankenversicherungstarif während Elternzeit, Freiberufler

Verfasst: 17.08.2010, 15:25
von davorka
Ich bin am 20.05.2010 Mutter geworden, unverheiratet, lebe mit meinem Partner zusammen. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldtarif. Ich bin als Freiberufler selbständig, d. h. ich bin nicht hauptberuflich selbständig. Derzeit bin ich ich Elternzeit und mein einziges Einkommen ist das Elterngeld, welches ich für 12 Monate in Höhe von 512,24 EUR erhalte. Wie werde ich tariflich eingestuft für die Krankenversicherung mit meinem Kind? Ich habe gelesen, während der Elternzeit sind das im Monat 138,00 EUR. Ich habe der Krankenkasse gegenüber angegeben, dass ich 1,5 Jahre in Elternzeit sein werde.
Die Krankenkasse gibt mir ständig andere Auskünfte bezüglich meiner Situation, weiß überhaupt nicht bescheid, wie ich eingestuft werden soll und bucht willkürlich für mich nicht nachvollziehbare Beträge von meinem Konto ab, ohne mir vorher überhaupt Bescheide zu schicken.

Verfasst: 17.08.2010, 16:01
von heinrich
Hallo,

wie hoch ist denn der normale letzte Beitrag (also den, den mal nachvollziehen kann, also den lt. letztem Schreiben, also z.B. den zum 01.01.2010) gewesen.

2. Frage: bist Du weiter selbstständig während der "Elternzeit". Als selbstständige gibt es keine Elternzeit.

und noch eine Ugereimheit ist in Deiner Fragestellung.

Du schreibst, dass Du nicht hauptberuflich selbstständig wärest. Dann kannst Du als freiwilliges Mitglied nach meiner Auffassung nicht mit Krankengeldanspruch versichert gewesen sein. Ab der wievielten Woche hast (hattest) Du denn einen Krankengeldanspruch.

Verfasst: 17.08.2010, 16:38
von Gast
heinrich hat geschrieben:2. Frage: bist Du weiter selbstständig während der "Elternzeit". Als selbstständige gibt es keine Elternzeit.
Da es hierzu immer Unmut gibt, nachzulesen hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rec ... 16318.html

...Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber...

Als Freiberuflerin/Selbständige ist man kein Arbeitnehmer und hat damit auch keine Elternzeit, sondern nimmt sich lediglich eine Auszeit zur Betreuung des Kindes unter Zahlung von Elterngeld.

Verfasst: 17.08.2010, 16:44
von davorka
Letzter normaler Beitrag war 437,92 EUR. Das ist der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung + Krankengeldtarif. Ich habe damit gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit als freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige. Bis zur Geburt war ich noch hauptberuflich Selbständig, ich habe mein Gewerbe für die Zeit der Elternzeit abgemeldet und mich als Freiberufler ohne Gewerbeschein beim Finanzamt gemeldet, um mir die Möglichkeit offen zu halten, stundenweise von zu Hause aus als Freie Texterin zu arbeiten. Außerdem wurde mir von der Krankenkasse mitgeteilt, dass hauptberuflich Selbständige höher eingestuft werden als Freiberufler weil man bei denen davon ausgeht, sie arbeiten Vollzeit 40 Std. und mehr.
Wenn es so ist wie du schreibst, dann dürfte mein Krankengeldtarif ja nichtig geworden sein mit meiner Gewerbeabmeldung. Dieser Tarif bindet mich außerdem 3 Jahre an die Krankenkasse - was ich natürlich gern vorzeitig beenden würde, da ich nur Ärger mit inkompetenten Auskünften habe.
Den Krankengeldtarif hatte ich abgeschlossen, da ich sonst kein Mutterschaftsgeld bekommen hätte.