Befreiiung von Pflichtversicherung bei ALG II
Verfasst: 17.08.2010, 09:49
Hallo Zusammen!
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen .... denn ich weiß nicht mehr weiter
Folgende Konstellation:
Ich war bzw. bin selbstständig und rutschte durch einen unverschuldeten Autounfall erst in die Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe) und dann abgeschoben nach ALG II (Hartz IV).
Das Sozialamt hat meine gesamten Beiträge zur freiwilligen KV gezahlt.
Jetzt, nachdem ich bei ALG II gelandet bin, hat mich die ARGE pflichtversichert! Teil-Widerspruch ist eingelegt.
Ich möchte aber freiwillig versichert bleiben, da ich seit ein paar Wochen wieder unfallbedingt AU bin und Anspruch auf Krankengeld hätte.
Dies wird mir aber verwehrt, da mich die ARGE ohne mein Wissen pflichtversichert hat.
Jetzt gibt es doch diesen § 8 SGB V, der besagt, dass ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn ich versicherungspflichtig werde.
Soweit so gut - jetzt sagt aber meine KK, dass dies nicht geht, weil ich gesetzlich versichert war!
Ich war aber FREIWILLIG als hauptberuflich Selbstständige versichert!
Ich steh ein wenig auf´m Schlauch ..... gilt man als freiwillig Versicherter als gesetzlich versichert?
Ich verstehe es nicht!
Ich würde doch durch Bezug von Krankengeld wieder weg kommen vom ALG II-Bezug!!!!
Kann mich Jemand hier von den schlauen Köpfen evtl. aufklären?
Bin echt ratlos und weiß wirklich nicht weiter!
Vielen lieben Dank,
HB
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen .... denn ich weiß nicht mehr weiter
Folgende Konstellation:
Ich war bzw. bin selbstständig und rutschte durch einen unverschuldeten Autounfall erst in die Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe) und dann abgeschoben nach ALG II (Hartz IV).
Das Sozialamt hat meine gesamten Beiträge zur freiwilligen KV gezahlt.
Jetzt, nachdem ich bei ALG II gelandet bin, hat mich die ARGE pflichtversichert! Teil-Widerspruch ist eingelegt.
Ich möchte aber freiwillig versichert bleiben, da ich seit ein paar Wochen wieder unfallbedingt AU bin und Anspruch auf Krankengeld hätte.
Dies wird mir aber verwehrt, da mich die ARGE ohne mein Wissen pflichtversichert hat.
Jetzt gibt es doch diesen § 8 SGB V, der besagt, dass ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn ich versicherungspflichtig werde.
Soweit so gut - jetzt sagt aber meine KK, dass dies nicht geht, weil ich gesetzlich versichert war!
Ich war aber FREIWILLIG als hauptberuflich Selbstständige versichert!
Ich steh ein wenig auf´m Schlauch ..... gilt man als freiwillig Versicherter als gesetzlich versichert?
Ich verstehe es nicht!
Ich würde doch durch Bezug von Krankengeld wieder weg kommen vom ALG II-Bezug!!!!
Kann mich Jemand hier von den schlauen Köpfen evtl. aufklären?
Bin echt ratlos und weiß wirklich nicht weiter!
Vielen lieben Dank,
HB