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Langjähriger USA Aufenthalt

Verfasst: 15.08.2010, 08:44
von California
Hallo,

Ich hab schon einiges zu dem Thema hier im Forum gefunden, da ich aber eventuell ein Spezialfall bin, möchte ich meine Situation kurz schildern:

Ich war bis 2004 freiwillig bei der DAK versichert (ich hatte keine bezahlte Arbeit, da ich damit beschäftigt war meine Doktorarbeit fertig zu stellen), und lebe seitdem in den USA. Hier bin ich über meinen Arbeitgeber versichert – meine Krankenversicherung schließt auch Kosten bei einer Krankheit während eines Deutschlandbesuchs ein. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt eine private Auslandskrankenversicherung, es ging direkt von der DAK zur US Versicherung.

Da ich noch ein voll ausgestattetes Zimmer bei meinen Eltern in Deutschland habe, bin ich immer noch in Deutschland gemeldet - mit dem OK der deutschen Meldestelle!

Seit 2004 zahle ich auch immer noch brav monatlich meine Anwartschaftsversicherung (plus neuerdings Zusatzbeitrag) bei der DAK und bin mir nicht sicher ob das nach all den Gesetzesänderungen seit 2004 noch notwendig ist – zumal die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr von Jahr zu Jahr geringer wird...

Der Fall, dass ich krank nach Deutschland zurückkehren sollte, ist eher extrem unwahrscheinlich, da ich hier sehr gut abgesichert bin...

Da ich nicht lange genug in Deutschland gearbeitet habe (exakt 3 Jahre), habe ich bislang keine Ansprüche auf Rente (oder Erwerbsminderungsrente, etc.) erworben. Ich bin auch lange genug weg, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, und Hartz IV Voraussetzungen würde ich auch nicht erfüllen.

Im Moment denke ich also über die Beendigung meiner Anwartschaft und damit über meinen Austritt aus der DAK nach.

Lassen wir mal den Fall von Gesetzesänderungen beiseite, nach dem aktuellen Rechtsgrundlage müsste mich die DAK trotz eines Austritts auf alle Fälle wieder aufnehmen?

Auch wenn ich zu Beginn erst mal nur wieder freiwillig versichert bin? - Der wahrscheinlichste Fall ist, dass ich bei einer Rückkehr erst mal einen Job suchen muesste – oder mich zur Ruhe setze ;-)

Gäbe es noch irgendetwas anderes zu beachten bei einer eventuellen Rückkehr?


Falls sich das Beenden meiner Mitgliedschaft bei der DAK als der vernünftigste Weg herausstellen sollte, welche Unterlagen könnte der Sachbearbeiter bei der DAK sehen wollen? Ich habe nur ein kleines Zeitfenster (ca. 2 Wochen) für diese Sache bei meinem nächsten Deutschland Besuch und möchte unbedingt ein großes Hin und Her vermeiden...


Danke für alle Tipps und Infos!

Verfasst: 16.08.2010, 19:46
von RHW
Hallo,

zwischen Deutschland und den USA gibt es ein Abkomme, das die Rentenversicherung regelt. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, reicht es danach, wenn in Deutschland und den USA ZUSAMMEN 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, um einen Anspruch auf die deutsche Rente zu haben. Ggf. gibt es auf der Homepage der DRV eine passende Broschüre dazu.

Nach derzeitiger Rechtslage wird man mit der Rückkehr nach Deutschland wieder in der GKV bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen. (§ 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V). Entsprechende Nachweise über die Dauer der ausl. Versicherung sind dann hilfreich.

Wenn man ohne Anwartschaft wieder kommt:

- könnte es bei einer selbständigen Tätigkeit Probleme mit der Krankengeldabsicherung geben

- die Versicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden dann nicht erfüllt sein. Die KVdR bietet den Vorteil, dass Beiträge nur aus DEUTSCHEN gesetzlichen Rente, rentenähnlichen Einnahmen (Betriebsrente, Zusatzrente, Direktversicherung aus dem In- UND Ausland) und ggf. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig sind. Alle anderen Einnahmen sind dann beitragsfrei (Miete, Zinsen, rein private Lebensversicherungen).

Wenn die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt sind, sind ALLE Einnahmen beitragspflichtig.

Ob die Fortführunfg einer Anwartshaft sinnvoll ist, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab und ist daher von Außenstehenden kaum zu beurteilen.

Für den Fall der Beendigung der Anwartschaft benötigt die Krankenkasse eine unterschriebene Kündigung (2 volle Kalendermonate Kündigungsfrist). Ggf. kann nach einer Bescheinigung über die Dauer der ausl. Versicherung gefragt werden.

Gruß
RHW