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Sonderzahlungen bei Antrag auf Befreiung von Zuzahlung

Verfasst: 13.08.2010, 18:56
von Kryon13
Um die Befreiung von der Zuzahlung für 2010 zu prüfen, braucht meine Krankenkasse alle Verdienste für das laufende Jahr. Nun, ich bin seit 1.5. Rentner. Davor bekam ich Krankengeld bis zum 23.4. In der letzten Woche von April bekam ich von meiner Firma Lohn. Außerdem hat mir meine Firma im vorigen März (mit Zustimmung der Krankenkasse) einen Betrag wegen Wiedereingliederungsmaßnahmen gezahlt - und noch einmal Ende April einen Betrag als Jubiläumsgeld gezahlt. Meine Frage lautet: zählen auch diese beiden Beträge als sog. "Sonderzahlungen", so wie z.B. Weihnachtsgeld, und muß ich sie in meinem Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung auch als Einkommen angeben?

Verfasst: 13.08.2010, 21:53
von floggy
Hallo.

Grundsätzlich braucht die Krankenkasse nur Ihre letzte Gehaltsabrechnung, in Ihrem Fall von April 2010 (darauf ist im Normalfall das Jahresbruttoeinkommen ersichtlich) und den kompletten Rentenbescheid ab 01.05.2010.
Das Brutto-Krankengeld kennt die Kasse selbst.
Angerechnet werden alle Bruttoeinnahmen.

Wenn also Ihr "Jubiläumsgeld" ganz normal mit dem Gehalt ausgezahlt wurde, zählt es mit zum Bruttoeinkommen.

Grüße.

Verfasst: 14.08.2010, 09:16
von RHW
Hallo
das Jubiläumsgeld zählt zu den "Einnahmen zm Lebensunterhalt" (auch wenn es separat ausgezahlt wurde).

Alle anrechenbaren und nicht anrechenbaren Einnahmen:
http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlu ... /index.htm

Gruß
RHW