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GKV als Selbständiger unter Beitragsbemessungsgrenze kommen?

Verfasst: 12.08.2010, 11:31
von Dennishoch2
Hallo...

Ich google das nun schon seit Tagen aber bin noch nicht ganz schlau...

Ich bin nebenberuflich seit ein paar Monaten selbständig mit bisher kaum Einkommen, da wenig Zeit. Jetzt überlege ich (2 Wochen arbeitslos) hauptberuflich auf den Gewerbeschein zu arbeiten.

Problem: mich nimmt keine PKV wegen meiner Krankheitsgeschichte.

Bleibt also nur die GKV:

Die rechnen anscheinend in der Regel von der Beitragsbemg: 3750+14,5= über 500,- .....
Bei mir ist in der ersten Zeit (Mobilfunkbranche) aber max mit 2000,- mtl zu rechnen, könnten auch 1500 werden....

Nun kann man anhand von Steuerbescheiden ein geringeres Einkommen nachweisen aber was nützt mir das am Anfang.
Ich habe gesehen es gibt noch die Mindestbemessungsgrenze von 1.916,25- euro.

Das wäre ja zu wuppen... (Und realistischer..)

Weiß jemand, wie ich da hin komme ??

Gründungszuschuss (Arge) fällt wohl weg bei mir, da ich ja schon seit 4 MOnaten das Gewerbe aqngemeldet habe und ausserdem für eine Ausbildung MItte August unterschrieben habe, die ich doch nicht plane zu machen.

Bin sehr dankbar für INfos...

LG Dennis

Verfasst: 12.08.2010, 11:50
von Dennishoch2
Ok, ich antworte mir selbst: :-)


Lt. einem Telefonat mit der Techniker wird anfangs von der MindestbeitragBG ausgegenagen - 1.916,25 Euro

KLingt ja gut. Kann das hier jemand bestätigen ? ;-)

Verfasst: 12.08.2010, 21:56
von RHW
Hallo,
eine Antwort in 19 Minuten schaffen wir dann doch nicht . :D

Ja, die 1916,25 Euro sind die Mindesteinnahme für hauptberuflich Selbständige ohne staatliche Förderung.

Im nächsten Jahr ist der Steuerbescheid bei der Kasse nachzureichen. Dann wird der tatsächliche Beitrag ausgerechnet.

Da die Selbständigkeit bereits vorher nebenberuflich bestanden hat, kann es kompliziert werden, die Einnahmen für den betreffenden Zeitraum der hauptberuflichen Selbständigkeit zu ermittelt.

Am besten jetzt schon den Rechenweg aufgrund des späteren Steuerbescheides mit der Kasse verbindlich klären. Man kann dann späteren Ärger vermeiden.

Gruß
RHW