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Negative erfahrung der A-k

Verfasst: 11.08.2010, 17:29
von Bella165
Mir wurde mein Krankengeld gestrichen weil ich 1Tag zu spät zum Artzt gegangen bin ,habe vorher telefonisch abgesichertn da sagte man der24.5.2010 ist ein feiertag es reicht aus wenn sie am 25.5.2010 hin gehen da passiert nichts.Kann das wahr sein?????Habe schon 2mal einspruch eingelegt jedesmal wurde es abgelent soll jetzt Einspruch beim Sozialengericht in Hildesheim einlegen .Kann mir irgend jemand helfen???

LG Bella165

Verfasst: 11.08.2010, 18:31
von Dr. eisenbarth
Da brauchen wir schon mehr Infos:

Seit wann im Krankengeldbezug?
Wie vorher versichert (Arbeitnehmerin oder AlG I)?
Wie waren die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt (von wann bis wann)?
Auszahlungsschein oder gelber Schein?

Verfasst: 11.08.2010, 19:01
von Bella165
Hallo bekomme seitden 24 september kg,ich war arbeitslos das arbeitslosen ged leif am 21 september aus bekam sofort kg der artzt hat auf den zahlschein immer drauf gschrieben bis auf weiteres muste alle 14tage hin bis auser den 24.5 2010 weil da ein feiertag war bin ich ein tag später hin hab vorher mit der AOK telefoneirt die dame von Krankengeldstelle sagt es reicht aus wenn ich am 25.8 hin gehe.Es war falsch

werde am 17.8.2010 erneut operiet mein neues knie muss raus hab eine allergie aufs metall