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Kein Krankengeld mehr weil ein Tag zu spät beim Arzt

Verfasst: 11.08.2010, 13:12
von Bella165
Wer kann mir hilfe geben bin neu hier.Bekomme kein KG mehr weil ich ein Tag zu spät beim Artzt war :twisted: Ich weiss nicht wie es weiter geht.Ich soll jetzt Wiederrufsrecht beim Sozialesgricht in Hildesheim einlegen weiss nicht wie das geht,zu dem bin ich ab den 17.08.2010 wieder im KKH zu neuen op das Knie muss raus weil ich auf das Metall Allergisch reagiere .

LG eure Bella165 :?

Verfasst: 12.08.2010, 09:30
von Dieter43
Hallo Bella
Ich Habe das selbe Problem wie Du, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht am 14 Tag sonder erst am 15 Tag zum Arzt gehen worauf mich die AOK rausschmiß .
Sag einmal warst du auch vorher bei der IKK?
Bei uns im Bereich Verden haben eine Menge Leute, die vorher bei der IKK waren und jetzt leider AOK sind, das Problem.
Stelle ersteinmal einen formlosen Widerspruch bei der AOK, wichtig ist, es muß innerhalb von 4Wochen sein.
Um die zeit zu überbrücken mußt du leider den schweren Gang zum Sozialamt machen und dort einen Antrag stellen, damit du nich ohne Geld da stehst.
lg. Dieter

Verfasst: 12.08.2010, 12:26
von Bella165
Hallo

War schon immer bei der aok und vom sozialamt bekomme ich nichts da ich verheiratet .Habe jetzt beim Sozialgericht-Hildesheim eingereicht,weiss aber nicht wie das weiter geht bin noch für lange zeit krank werde am Dienstag erneut operiet das Knie muss wieder raus

Verfasst: 12.08.2010, 12:53
von Dieter43
Hay das ist echt eine blöde Situation.
Ich sage ja immer wieder bei uns in Deutschland darf man nicht alt oder krank werden. Schon gar nicht, wenn man bei der AOK ist, der Name die Gesundheitskasse sagt ja schon alles, das bezieht sich wohl darauf, dass man da nur drin sein darf, wenn du gesund bist.
Aber lass den kopf nicht hängen, es wird schon eine Lösung geben.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der einen guten Rat hat, der weiter hilft.
Ich habe leider auch keine Idee, was man noch machen könnte,renne jetzt auch schon 6 Wochen von einer Stelle zur Nächsten,es ist echt nerven- raubend. Da zahlt man Jahre lang und denn sowas.
lg Dieter

Verfasst: 12.08.2010, 12:58
von Bella165
Hallo Dieter

das haste recht bin aber noch nicht alt nur krank bin mal gespannt ob noch jemand ein Tipp geben kann.Das Problem iss halt das ich für 6wochen wieder weg bin in der zeit wenn ich in der Reha ,mal sehen ob mir da der soziale dienst weiter helfen kann.

LG Bella

Verfasst: 13.08.2010, 19:15
von RHW
Hallo,
eine Nachfrage:
Es bestand vorher Krankengeldbezug und der Arztbesuch war einen Tag später als auf dem Auszahlschein von der Kasse vorgegeben?
Habe ich das richtig verstanden?

Gruß
RHW

Verfasst: 13.08.2010, 19:43
von Bella165
hallo RHW

ja hast du richtig gelesen ,habe beim sozialgericht-hildesheim berufung eingelegt hab auch mit dem sozialverband kontact auf genommen so wie die sagen werde ich kein kg geld mehr bekommen :twisted:

Verfasst: 14.08.2010, 17:33
von Dieter43
Hallo
bei mir war kein Termin auf den Zahlschein vermerkt.
Ich war vorher bei der IKK Niedersachsen, bis sie leider von der AOK übernommen wurde. Bei der IKK war es egal, ob du den Zahlschein 1-2 oder 3 mal im Monat abgegeben hast und es hieß, bei der AOK würde sich für uns IKK Kunden nichts ändern.
Die AOK hat bei mir aber schon Ärger gemacht nach der Reha, sie wollten, dass ich mein Arbeitsvertrag kündige, wozu ich mich geweigert habe. Sie meinten, ich müßte es machen, weil ich nur noch für leichte Tätigkeiten geringfügig arbeitsfähig, laut der Arzte von der Reha, wäre. Desweiteren
wäre ich verpflichtet, mich für solche Tätigkeiten dem Arbeitsmarkt über das Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen.

Verfasst: 16.08.2010, 16:59
von Bella165
Hallo Dieter43

Mach es nicht wenn du krank bist biste krank mach keine fehler.So bin ab morgen im KKH bekomme mein neues Knie..

Für alle alles liebe

Gruss euere Bella

Verfasst: 16.08.2010, 18:32
von Dieter43
Hallo Bella ich wünsche Dir alles gute und halt den Kopf hoch :wink:
lg Dieter

Verfasst: 16.08.2010, 19:26
von yerry
Naja, wenn du einen Tag eine Lücke hast ist es ja vom Grundsatz her richtig, dass du an dem Tag eigentlich arbeitsfähig bist, da du keine Krankschreibung hast. Wenn du dann keine Versicherung mehr mit Krankengeldanspruch hast, hilft dir weder ein Widerspruch, noch ein Sozialgericht. Aber versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Deine Chancen hängen natürlich auch davon ab, ob du darüber vorher schon mal informiert wurdest und ob es dir evtl. garnicht möglich war, zum Arzt zu gehen.

@ Dieter43
Wenn feststeht, dass du deine frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, wird darüber dein Arbeitgeber informiert und es wird geklärt, ob du bei diesem einer anderen Tätigkeit nachgehen kannst. Ist dies nicht der Fall, wird er dich normalerweise automatisch kündigen. Trotzdem denke ich nicht, dass man dich dazu zwingen kann. Schließlich würde das (meines Erachtens) über die Mitwirkungspflicht hinausgehen.

Verfasst: 16.08.2010, 20:03
von RHW
Hallo,

vielleicht hilft hier dieser Link: § 6 Absatz 2 AU-RL

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf

Gruß

RHW

Verfasst: 17.08.2010, 10:15
von Dieter43
Hallo RHW
Danke Dir für den Hinweis, da könnte man auf alle Fälle ansetzen.

Verfasst: 17.08.2010, 11:01
von GequältER
Hallo Leute!
Habe fast das gleiche Problem:
Am 31.5.2010 wurde ich arbeitslos,am 16.5. wurde ich wegen einem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben.Am 1.7. war die OP,danach gings zur Nachsorge in ambulante Behandlung zur Neurochirugin.Am 26.7. lief die Zahlung von ALG1 aus,denn da waren die 6 Wochen"voll".Ich ging an diesem Tag mit dem Auszahlungsschein zur Praxis an die Anmeldung.Die Damen dort wollten den Schein nicht ausfüllen da ich am 27.7. sowieso einen Termin dort hatte und somit eine durchgehende Krankschreibung bestehen würde.Der Auszahlungsschein wurde also auf den 27.7.datiert bis zum 12.8.Am 12.8.hatte wieder einen Termin dort und da wurde die Krankschreibung auf dem Schein auf den 9.9. gesetzt.Ich habe den Auszahlungsschein dann bei der Kasse eingereicht und bekam dann ein Schreiben daß der Auszahlungsschein auf den 26.7. datiert sein müsse.Ich erhalte somit kein Krankengeld und bin seit dem 27.7.auch nicht mehr bei der KK versichert.Mit diesem brief ging ich zur Praxis,dort sagte man mir daß das alles Quatsch sei.Ein Telefonat mit der Kasse hat ergeben daß ich mich erneut beim Arbeitsamt melden müsse.Das habe ich getan,war aber erst am 16.8. möglich...Man gab mir zwar einen neuen Antrag auf ALG1 mit,sagte mir aber auch gleich das ich wohl kein Geld von dort erhalten würde.Ich bin völlig am Ende,was kann ich denn jetzt noch tun?

Verfasst: 22.09.2010, 16:27
von Bella165
Hallo
Wollte euch mit teilen das ich erfolg hatte hab beim Sozialgericht -Hildesheim einspruch eingelegt hab erfolg gehabt bekomme wieder KG ist das nicht toll :D :D .Rate jeden einspruch einzulegen ,hab meine knie OP gut überstanden es klappt besser jetzt als beim letzten mal.
LG eure Bella165