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Schweigepflichtsentbindung beim Reha Antrag!
Verfasst: 10.08.2010, 23:34
von mausibär41
Hallo an die Experten hier im Forum !Beim Reha antrag nach § 51 wenn ,man die Unterschrift am Ende beimantrag tätig (dort steht :hiermit entbinde ich mit meiner unterschrift meine Ärzte von der Schweigepflicht.
Wenn man diesen Satz durchgestriche hat .Wie sieht es dann aus.?Oder gib man formell die Schweigepflichtsentbindung mit der Unterschrift?
Muß die DRV eine nicht extra ,wenn man den Satz durchgestrichen hat ,zur Schweigepflicht auffodern?Gegen wenn entbinde man dann ?KK ,und DRV ?Gib es dazu ein § ?
Habe Formular G 1089 bekommen .Wo drin steht :Sehr geehrter HERR Doktor ,Frau Doktor ,der Patinet hat sie von der Schweigepflicht entbunden .sie helfen den Patient beim Reha Antrag.stimmt nicht .Habe den Satz durchgestrichen.
Krank oder nicht krank?
Verfasst: 11.08.2010, 19:23
von MH
Was tut das zur Sache? Die DRV braucht evtl. weitere Unterlagen ... und wenn ich krank bin, stört mich auch nicht ob die Kasse oder DRV meine ärztlichen Unterlagen bekommt (diese unterliegen dem Datenschutz!). Und wenn ich nicht krank bin, mache ich mir evtl. Gedanken darum. Grds. will die DRV/Kasse ja beim Gesundwerden unterstützen. Zumindest ist das das Ziel des § 51.
Schweigepflichtsentbindung beim Reha Antrag!
Verfasst: 11.08.2010, 22:01
von mausibär41
Hallo MH ,was soll die Blöde antwort?Ich dachte hier geben Experten Tipps?Auch als Kranker habe ich doch ein Recht zu wissen,an wenn oder was ich meine Daten weitergebe?Und das die DRV /Krankenkasse Fehler machen ,liegt ja wohl auf der Hand.Und § 51 dient nicht immer dazu den Kranken wieder gesund zu machen ,sondern aus dem Leistungsbezug zu drängen.
Und sich stelle hier noch einmal die Fragen an die Experten.
Gebe ich ,wenn ich bei antrag den Satz der Schweigepflichtentsbindung ,obwohl durchgestrichen formell für alle Ärzte mit der unterschrift ab.
Die Mitarbeiter die bei der KK arbeiten sollten ,es doch wohl wissen?
Kann mir das keiner beantworten?Und dazu muß es doch einen § geben?
Schweigepflichtsentbindung beim Reha Antrag!
Verfasst: 12.08.2010, 20:47
von mausibär41
Kann jemand hier auch im Forum meine Fragen beantworten?Ich hätte gerne antworten zumThema Schweigepflichtsentbindung beim Reha Antrag.
Verfasst: 13.08.2010, 19:50
von RHW
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand entbindet man die Ärtze der Rehaklinik von der Schweigepflicht gegenüber der DRV.
Die Ärzte der Rehaklinik sind gegenüber der Krankenkasse weiterhin dem Datenschutz verpflichtet.
Die Kasse wird sich aber wahrscheinlich wegen einer Schweigepflichtsentbindung schriftlich melden und auch eine Unterschrift wollen. Wenn man Datenschutzbedenken hat, kann man m.E. die Rehaklinik von der Schweigepflicht gegenüber dem MDK entbinden. Dann gehen die Infos nur von Arzt zu Arzt.
Gruß
RHW
Verfasst: 16.08.2010, 19:36
von yerry
Gebe ich ,wenn ich bei antrag den Satz der Schweigepflichtentsbindung ,obwohl durchgestrichen formell für alle Ärzte mit der unterschrift ab.
Wenn du den Satz/Absatz nicht durchstreichst, entbindest du alle Ärzte von der Schweigepflicht. Die DRV wird natürlich nur bei den ärzten nachfragen, die du im Antrag angegeben hast. Ist der Satz/Absatz durchgestrichen, hat die DRV nicht das Recht, ärztliche Gutachten/Befunde/Berichte ohne deine vorherige Einverständnis anzufordern. Ohne Kopie des Antrags wirst du dieses Recht allerdings nicht durchsetzen können.
Die Mitarbeiter die bei der KK arbeiten sollten ,es doch wohl wissen?
Klar weis die KK bei welchen Ärzten du warst und weswegen sie dich arbeitsunfähig gemeldet haben. Jedoch kann man aus Befunden und Berichten mehr herauslesen als nur reine Diagnosen. Beispielsweise den Behandlungsverlauf, die Heilungsphase usw. Das nimmt ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung der DRV.
Kann mir das keiner beantworten?Und dazu muß es doch einen § geben?
Die Übermittlung von Patientendaten ist nur zulässig, wenn sie entweder durch eine gesetzliche Vorschrift, durch die Einwilligung des Patienten oder aber durch einen besonderen Rechtfertigungsgrund legitimiert ist; anderenfalls läuft der Arzt Gefahr, die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB i. V. m. § 9 MBO) zu verletzen und gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Dies gilt grundsätzlich auch bei der Übermittlung von Daten von Arzt zu Arzt. In Fällen der Mit- und Nachbehandlung (z. B. Überweisung) sind Ärzte insoweit von der Schweigepflichtbefreit, als dass das Einverständnis des Patienten anzunehmen ist. Gesetzliche Übermittlungsbefugnisse und -pflichten finden sich insbesondere:
– im Sozialgesetzbuch V (SGB V) für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung, zur Übermittlung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, z. B.
– zum Zweck der Abrechnung (§ 295 SGB V auch i. V. m. § 106 a SGB V [Abrechnungsprüfung])
– zum Zweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§§ 296, 297 SGB V)
– zum Zweck der Qualitätssicherung (§ 298 SGB V)
– zur Übermittlung an die Krankenkasse, z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 284 i. V. m. § 295 SGB V)
– zur Übermittlung an den medizinischen Dienst (§§ 276, 277 SGB V).
Weitere gesetzliche Übermittlungsbefugnisse und -pflichten finden sich in
– dem Infektionsschutzgesetz (§§ 6 ff. IfSG)
– den Krebsregistergesetzen der Länder
– der Röntgenverordnung (§ 17 a RöV, § 28 Abs. 8 RöV)
– der Strahlenschutzverordnung (§ 42 StrlSchV)
– dem Betäubungsmittelgesetz i. V. m. der BTMVV (§ 5 a BTMVV)
– SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) (§§ 201 ff. SGB VII)
– im Personenstandsgesetz (§§ 16, 17 PStG).
Schweigepflichtsentbindung beim Reha Antrag!
Verfasst: 17.08.2010, 17:04
von mausibär41
Danke Yerry ,für die ausführliche Antwort.,und die konkreten Antworten.Ja ,ich habe beim Antrag der DRV den Satz der Schweigepflichtentbindung durchgestrichen.Und kann es per Kopie nachweisen.
Ich kann nicht verstehen ,warum sorry der Ausdruck dort Fachidoten sitzen.Und mir einfach das formular ,wie schon vorher gepostet mit der Auffoderung meinen Facharzt stellung zum Reha Antrag Stellung zu nehmen.Vor allem die Formullierung das ich mein Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe ,obwohl ich im Antrag den Satz durchgestrichen habe.
Ich frag mich nur weshalb ich nicht gesondert ,aufgefodert werde ,und gleich so ein Formular zugesandt bekomme? so kann man auch den Patient verunsichern.
Verfasst: 17.08.2010, 21:10
von Czauderna
Hallo,
selbstredend kann man das Verweigern, die Entbindung von der Schweigepflicht - das ist nunmal recht und was Recht ist muss auch Recht bleiben.
Auf der anderen Seite ist es doch aber so, dass ein Versicherter, der einen Antrag auf eine Reha-Massnahme stellt, dies auch tut um geholfen zu bekommen, gerade wenn es um eine medizinische Reha. geht.
Auf seine Mitwirkungspflicht, die auch gesetzlich festgehalten ist will ich mal nicht eingehen, aber wie soll das in der Praxis gehen - er will eine Reha. verbietet aber seinem Arzt eine entsprechende medizinische Begründung dafür gegenüber der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger zu geben, macht das einen Sinn für den Antragssteller ??
Wenn nun der Gutachter ((MDK von der Kasse oder Gutachter der Rentenversicherung) nicht auf Befundberichte der Behandler zugreifen können dann können sie auch in der Regel keine Gutachten erstellen was dann auch die Ablehnung des Reha-Antrags zur Folge hat.
Erfahren wir mal wie dein Fall ausgegangen ist ?
Gruss
Czauderna