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Welche Forderung bei 5% ???

Verfasst: 08.08.2010, 20:41
von Jana123
Hallochen,

bekomme warscheinlich jetzt ne Nachberechnung von meiner KK:
Vom August 08 bis Mai 09 hätte ich selbst im Schülertarif ca. 65 Euro im Monat zahlen müssen.
(war aber noch familienversichert weil ich was nicht mit angegeben habe)

Nun meine Frage.
Rechnerisch wären jetzt bei der KK 650 Euro meinersits fällig.

Wenn die KK Zinsen in Höhe von 5 % heranzieht wie verhält sich dann die Nachforderung?? (hab mal was von 5% gelesen)

Danke sagt die Jana

Verfasst: 10.08.2010, 10:15
von windkom
Laut §24 SGB IV Abs. 1 beträgt der Säumniszuschlag 1%/Monat - nicht 5%!!!
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html

Für pflichtversicherte Versicherte im Schülertarif oder Studententarif (KVdS) ist Abs. 1a (wo das mit den 5% drinsteht) nicht heranziehbar.

Sollte die Krankenkasse trotzdem die 5% berechnen und in die Vollstreckung bringen, würde ich eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.

Verfasst: 10.08.2010, 10:43
von holzmichel24
Ich würde mal ein bisschen runterkommen...

Verfasst: 10.08.2010, 19:32
von RHW
Hallo "windkom",
pflichtversicherte Versicherte im Schülertarif
gibt es nicht! Schüler sind immer freiwillig versichert.

Gruß
RHW

Verfasst: 10.08.2010, 19:39
von Hucky
Fachschüler sind freiwillig Versicherte. Damit gilt für Sie entgegen der Aussage von windkom sowohl 1% für Beiträge, mit denen sie einen Monat im Rückstand ist und für alle anderen 5%.

@ windkom: Bitte nicht vom Beitrag täuschen lassen. Es ist eine freiwillige Mitgliedschaft, für die Beiträge wie bei einer KVdS/KVdP zu entrichten sind!

In der KVdS wäre nur die 1%-Regel anzuwenden.

Strafanzeige --> Straftatbestand??? :roll:

VG
Hucky