Seite 1 von 2
Riesiger Fehler beim Zusatzbeitrag bei der DAK
Verfasst: 03.08.2010, 14:28
von susishine
Hallo,
bei uns ging heute eine interessante Nachricht herum. Der DAK soll wohl bei der Einführung des ZBs ein Fehler unterlaufen sein. So wurde wohl verpasst es offiziel den Mitgliedern richtig mitzuteilen. Die DAK wird es wohl jetzt in ihrer Mitgliederzeitschrift nachholen müssen. Es wird dann auch ein erneutes Sonderkündigungsrecht eingeräumt und bereits gezahlte Zbs können sogar zurückgefordert werden. Leider habe ich keine geeignete Quelle aber vielleicht kann ja jemand von den DAK Kollegen was dazu sagen?
Verfasst: 03.08.2010, 14:39
von Fussballer
das wäre natürlich ein Hammer... wo bzw. von wem ging diese Nachricht um?
Kann mir aber schwer vorstellen das die DAK so einen Bock schießt... denke die werden geschaut haben, das bei diesem Vorgang (Erhebung vom Zusatzbeitrag) alles so korrekt wie möglich läuft, um nicht noch mehr Versicherte zu verärgern...
Verfasst: 03.08.2010, 15:08
von Thüringer
Das kann ich mir so an sich auch nicht vorstellen
Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken!!
Verfasst: 03.08.2010, 15:17
von Sailor2012
Ganz so abwegig erscheint mir das nicht, da zum Zeitpunkt der Erhebung/ Bekanntgabe Zusatzbeiträge für alle Kassen ziemliches Neuland waren (abgesehen von der GBK Köln).
Allerdings Aufschluß könnte hier wohl nur Czauderna geben.
Verfasst: 03.08.2010, 16:24
von Bully
kann passieren,
überall da wo Menschen arbeiten, können nun mal Fehler passieren.
AOK verschickt tausende von fehlerhaften Beitragsbescheide.
Verfasst: 03.08.2010, 18:24
von yerry
Ich denke nicht, dass die DAK einen Fehler gemacht hat. Vor allem, da ein erneutes Sonderkündigungsrecht erneut einige Abgänge bedeuten würden.
@Bully: Schlechtes Beispiel, da es sich bei einer solchen Anzahl um maschinelle Briefe handeln wird und dafür können Menschen auch nichts dafür
Verfasst: 03.08.2010, 18:45
von Sailor2012
[quote=Schlechtes Beispiel, da es sich bei einer solchen Anzahl um maschinelle Briefe handeln wird und dafür können Menschen auch nichts dafür
[/quote]
da muss ich widersprechen: ein Computer macht keine Fehler, irgendjemand hat ihn programmiert und einer drückt den Knopf. Da sollte schon jemand kontrollieren, was am Ende herauskommt
Verfasst: 03.08.2010, 18:45
von MarcellosWallos
Eine solche Information ging heute bei mir auch ein. Wir wurden gezielt darauf hingewiesen, dass die DAK die Mitglieder neu informieren muss. Sie wollen dieses in der Mitgliederzeitschrift veröffentlichen. Außerdem wurden wir angewiesen, wenn wir Bekannte/Freunde haben, die bei der DAK versichert sind, auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Eine Quelle habe ich auch nicht. Kam bei uns über den GKV Ticker
Verfasst: 03.08.2010, 19:48
von Czauderna
Hallo,
ich habe natürlich sofort nachgehakt und folgendes festgestellt.
Es handelt sich um eine "Ente" - die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit über den Bundesanzeiger und ausserdem wurden alle Mitglieder vor der ersten Fälligkeit (15.03.2010) direkt angeschrieben.
Die DAK-Magazine sind reine Kundenzeitschriften als Service-Leistung und keine offiziellen Mitteilungorgane der Kasse. Diese offiziellen Mitteilungen werden wie bereits oben erwähnt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Soviel zu meinen Recherchen, die natürlich wie immer als Privatperson hier niederschreibe.
Ich bin natürlich an näheren Infos interessiert - z.B. @Bully - über welchen GKV-Ticker kam die Meldung ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.08.2010, 01:08
von leser
@Czauderna
Die Meldung kam am 03.08. um 14.28 Uhr im krankenkassenforum.de
Lass Dich nicht verrückt machen. Solche Meldungen ohne Quellenangabe...tss
Verfasst: 04.08.2010, 09:17
von Bully
yerry hat geschrieben:
@Bully: Schlechtes Beispiel, da es sich bei einer solchen Anzahl um maschinelle Briefe handeln wird und dafür können Menschen auch nichts dafür
Nicht ganz richtig,
Die AOK teilt in Ihren Beitragsbescheiden mit
KV-Beitrag + Pflegebeitrag = Gesamtbeitrag
meines Wissens nach, hat der Pflegebeitrag auf dem Beitragsbescheid nichts zu suchen,und muß extra ausgewiesen werden,
genau genommen müßten alle Bescheide, die so (KV-Beitrag + Pflegebeitrag = Gesamtsumme ) ausgestellt sind ohne den Pflegebeitrag neu verschickt werden.
Richtigstellung
Verfasst: 04.08.2010, 11:28
von DAK-Pressestelle
Um dieser Debatte ein Ende zu setzen: Die Behauptung, die DAK müsse ein erneutes Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der Einführung des Zusatzbeitrags einräumen, ist falsch. Damit bestätigen wir die Aussagen des Kollegen Czauderna. Es gab keine Beanstandung der Fristen durch das BVA - alle Mitglieder wurden gemäß der gesetzlichen Vorgaben angeschrieben und über ihr Sonderkündigungsrecht informiert. Der Umstand, dass Forumsteilnehmern gezielt Informationen von Wettbewerbern gestreut werden, wurde bereits hier angedeutet. Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
Übrigens würde es der Glaubwürdigkeit der Teilnehmer und des Mediums gut zu Gesicht stehen, wenn sich alle mit ihren Klarnamen anmelden und ihre Quellen angeben. Wir gehen mit gutem Beispiel voran.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Bodanowitz, DAK-Pressestelle
Verfasst: 04.08.2010, 11:34
von susishine
War mir auch irgendwie schon klar, dass es sich hierbei um eine Ente handelte. Die ganze Geschichte kann man sich ja auch kaum vorstellen. Danke, dass Sie so schnell für Klarheit geschaffen haben. Damit können wir ja hier an dieser Stelle aufhören.
Gruss Susi
Verfasst: 04.08.2010, 19:06
von yerry
War auch klar. Danke für die Richtigstellung!
Bully hat geschrieben:Nicht ganz richtig,
Die AOK teilt in Ihren Beitragsbescheiden mit
KV-Beitrag + Pflegebeitrag = Gesamtbeitrag
meines Wissens nach, hat der Pflegebeitrag auf dem Beitragsbescheid nichts zu suchen,und muß extra ausgewiesen werden,
genau genommen müßten alle Bescheide, die so (KV-Beitrag + Pflegebeitrag = Gesamtsumme ) ausgestellt sind ohne den Pflegebeitrag neu verschickt werden.
Und deswegen sollen die Beitragsbescheide falsch sein? Beides ist doch extra ausgewiesen? Wenn man für jede Entscheidung einen extra Bescheid bräuchte, wären die Kosten ja doppelt so hoch. Sonst wird immer gejammert, dass die GKV sparen soll und wegen so einer Kleinigkeit, mit der Geld gespart werden kann, wird gemeckert? Für mich unversändlich. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.
Verfasst: 04.08.2010, 19:24
von Bully
yerry hat geschrieben:
Und deswegen sollen die Beitragsbescheide falsch sein? Beides ist doch extra ausgewiesen? Wenn man für jede Entscheidung einen extra Bescheid bräuchte, wären die Kosten ja doppelt so hoch. Sonst wird immer gejammert, dass die GKV sparen soll und wegen so einer Kleinigkeit, mit der Geld gespart werden kann, wird gemeckert? Für mich unversändlich. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.
ne ne ist schon klar das es ein anderes Thema ist,ich kam auch nur drauf
weil der DAK fälschlicherweise ein Fehler unterstellt wurde.
Bei den Beitragsbescheiden zieht die AOK in Vertretung für die Pflegekasse die Beiträge ein und darum müssen diese extra ausgewiesen werden, klar ist das eine reine Formsache aber es ist eine rechtliche Angelegenheit