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Wie geht es nach dem Krankengeld weiter?

Verfasst: 03.08.2010, 09:15
von Nelofee
Hallo,

ich bin neu hier und hab auch schon fleißig gelesen, aber mein Problem konnte ich durch lesen leider nicht lösen. Daher jetzt mal ein neues Thema von mir.

Ich hab folgendes Problem: Ich bin seit Mai 2007 durchgängig krank, wurde natürlich zwischenzeitlich ausgesteuert und habe dann Arbeitslosengeld / Übergangsgeld erhalten, weil ich während der Krankheit meinen Job verloren hab. Seit Juli 2009 bin ich nun wieder erneut im Krankengeldbezug. Der läuft jedeoch im Januar 2011 wieder aus.

Im September 2008 habe ich auf Empfehlung meiner KK einen Rentenantrag gestellt. Die erste Ablehnung der Rente kam im Juni 2009. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe letzten Monat auch dazu die Ablehnung bekommen. Ich habe zwischenzeitlich Klage gegen die Rentenversicherung eingereicht.

Laut MDK bin ich definitiv erwerbsunfähig und wurde daher von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag einzureichen mit dem Hintergrund, dass dieser als Rentenantrag umgedeutet wird, obwohl ich ja bereits einen Rentenantrag laufen habe.

Jetzt frage ich mich, wie es bei mir finanziell weitergeht, wenn das Krankengeld ausläuft. Die Krankenkasse sagt logischerweise, dass mein Anspruch erschöpft ist. Die Rentenversicherung sagt, ich bin uneingeschränkt erwerbsfähig und zahlt keine Rente. Das Arbeitsamt und das Jobcenter beziehen sich auf den MDK und sagen, ich bin nicht mehr erwerbsfähig und daher nicht vermittelbar, daher gibt es von dort auch kein Geld. Das Grundsicherungsamt beruft sich auf die Rentenversicherung, so dass ich von dort auch kein Geld bekomme.

Wenn ich aber von keiner Seite Geld bekomme, dann bedeutet das nicht nur, dass ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann, sondern auch, dass ich ab Januar nicht mehr krankenversichert bin. Es stehen aber noch einige notwendige OPs an und meine Medis brauche ich ja auch.

Ich weiß gerad absolut nicht mehr weiter und bitte Euch dringend um Rat, wie ich mich verhalten muß.

Schon mal ganz lieben Dank für alle Tipps.

Verfasst: 03.08.2010, 09:29
von mister t
Ab zum Anwalt oder beim VDK eintreten und 2 Jahresbeiträge bezahlen!
Also da bleibt nur meiner Meinung nach noch Sozialhilfe übrig!

Verfasst: 03.08.2010, 09:38
von Nelofee
Hallo Mister T,

Danke für die schnelle Antwort. Beim Anwalt bin ich schon, der unterstützt mich ja auch bei der Klage. Beim VdK bin ich eingetreten, als es die ersten Schwierigkeiten mi dem Übergangsgeld vom Arbeitsamt gab. Da wurde mir dann von den Mitarbeitern des VDK gesagt, ich könne ja einfach arbeiten gehen, dann hätte ich die Probleme nicht :evil: . Den VDK würde ich also niemandem empfehlen.

Ich wusste gar nicht, dass es noch das Sozialamt gibt. Ich dachte, das hat alles das Jobcenter übernommen (Hartz IV). Und da sagt man ja, ich hätte keinen Anspruch....

Man kann in Deutschland ja viel machen, aber dauerhaft krank werden sollte man möglichst nicht.

Verfasst: 03.08.2010, 13:58
von mister t
ch wusste gar nicht, dass es noch das Sozialamt gibt. Ich dachte, das hat alles das Jobcenter übernommen (Hartz IV). Und da sagt man ja, ich hätte keinen Anspruch....


In unserer Stadt ist dás Jobcenter für arbeitsfähige Arbeitslose und das Amt für soziale Sicherung für nicht arbeitsfähige Arbeitslose :idea:

Verfasst: 03.08.2010, 17:05
von Nelofee
Hallo Mister T.,
Danke für Deinen Hinweis. Jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer. Du hast mir damit wahrscheinlich meinen kleinen A.... gerettet :wink: .

Verfasst: 06.08.2010, 07:00
von gretl
Wenn Du noch bis zu 3 Std am Tag arbeiten kannst, ist die ARGE für Dich zuständig.
Wirst Du aber als unter 3 Std eingeschätzt wird die ARGE nicht für Dich zuständig sein und schickt Dich zum Sozialamt..

Ich hab Dir eine PN geschickt..
Gruß gretl

Verfasst: 07.08.2010, 11:04
von Nelofee
Hallo Gretl,

danke für Deine PN. Hat sehr geholfen .

Und nein, ich kann laut meinen Ärzten keine drei Stunden mehr arbeiten. Hab neben einigen Organschäden (Leber, Nieren, Darm, Gehirn) schwerste Osteoporose mit etlichen Wirbelbrüchen. Und ich bin 41 Jahre alt. Leider hab ich die genetische Veranlagung, ziemlich jung auszusehen und man sieht mir auch nicht unbedingt an, dass ich krank bin. Das erschwert die Sache bei den Gutachtern ungemein :roll: .

Verfasst: 07.08.2010, 12:48
von gretl
Hallo Nelofee,
dann musst Du ganz schnell Grusi beantragen..die ARGE fühlt sich für Dich nicht verantwortlich, da Du ja auch nicht vermittelbar bist (nicht mal für 3 Std)
Ich drück Dir die Daumen, und mache dort nen bischen Dampf und sage denen wie Deine momentane Situation aussieht..Wenn man sich nämlich zuücklehnt und wartet bis etwas passiert , passiert nix..niemand kommt zu einem und bietet einem Geld an..
Hole Dir das was Dir zu steht..

Das Dein EM-Antrag abgelehnt wurde ist echt der Oberhammer..naja, aber typisch..die Rentenkassen sind leer..
Und dafür haben wir uns kaputt geschuftet..Tja c ´est la vies..
Das Leben ist hart..
Achso, ob man Dir Deine Krankheit ansieht oder nicht, ist NICHT entscheidend..
Entscheidend ist doch das was auf dem Papier in Deinen Gutachten steht..
Orthopädische Erkrankungen sind auch nicht am äußerlichen Erscheinungsbild zu erkennen..
Niemand rennt mit nem Zettel an der Stirn herum worauf steht.. ICH BIN KRANK..
Das muss wohl auch niemand..

Gruß gretl

Verfasst: 07.08.2010, 16:05
von Nelofee
Hallo Gretl,

da hast Du sicherlich Recht.

Es ist bei mir wirklich eine verzwickte Sache. Die RV hat ja nun meinen EU-Antrag abgelehnt mit der Begründung "Nach der im Rentenverfahren getroffenen sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung der Deutschen Rentenversicherung können mit dem vorhandenen Leistungsvermögen Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausgeübt werden. Sie sind daher in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein.

Die eingeholten Befundberichte der behandelnden Ärzte sowie das gerichtliche Gutachten von Dezember 2009 haben keine weitere Einschränkung des Leistungsvermögens ergeben."


In dem genannten gerichtlichen Gutachten steht, ich sei auf unabsehbare Zeit erwerbsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt war nicht mal bekannt, dass meine Wirbelsäule so desolat ist. Das hat sich erst in den letzten Monaten herausgestellt.

Dann hab ich pünktlich zur Ablehnung der Rente auch noch ein kleines, feines Gutachten des MDK in die Finger bekommen. Da steht drin: "Im Vordergrund steht das chronische, therpieresistente Schmerzsyndrom. Ursächlich hierfür sind degenerative Veränderungen der Wirbelsäule mit Bewechlichkeits- und Belastungsminderung, sowie ein ebenfalls chronifiziertes abdominelles Schmerzsyndrom. Mehrfache operative Eingriffe sind vorausgegangen was zu Progredienz der Beschwerden und der psychophysichen Erschöpfung führte.

Es werden folgende Diagnosen gestellt: Rheumatismus, Radikulopathie, chronisches Schmerzsyndorm, schwere degenerative Wirbelsäulenveränderungen, Osteoporose, arterielle Hypertonie, Endometriose, Hypophysenprolaktinom, chronische Niereninsuffizienz Grad II, Tinnitus, benigner paroxysmaler Schwindel, Colon irritable, psychophysische Erschöpfung. Es waren mehrfache Krankenhausaufentalte nötig, es konnte jedoch keine wesentliche Besserung erreicht werden. Die Arbeitsunfähigkeit wird auf Dauer sogar über 6 Monate und länger bestehen. Die Versicherte ist auch für leichte körperliche Tätigkeiten nicht belastbar.

Unter Berücksichtiung der Multimorbidität und der Chronifizierung liegt eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vor. Die Voraussetzungen des § 51 SBG v sind erfüllt. Vom Rentenversicherungsträger sollte der Anspruch der Versicherten hinsichtlich einer Umdeutung im Sinne des § 116 SGB VI (EU-Rente) geprüft werden."


Da sag noch mal einer, dass ich nicht veräppelt werde. Wie kann es denn sein, dass ich ein solches Gutachten des MDK bekomme und gleichzeitig die RV die Rente ablehnt. Und das zumal sowohl der gerichtliche Gutachter als auch alle meine Ärzte die Erwerbsunfähigkeit bescheinigen.

Übrigens Gretl: Ich war schon beim Grundsicherungsamt. Die sagen, sie sind nicht für mich zuständig, weil ich ja keine Rente bekomme. Sie wären nur zur Aufstockung der EU-Rente und der Regel-Rente zuständig und ich soll mich ans Job-Center wenden. Die sind aber natürlich auch nicht für mich zuständig, weil ich ja gar nicht arbeiten kann. Das gleiche Problem stellt sich beim Arbeitsamt. Denn ich bleibe in jedem Fall krankgeschrieben.

Vielleicht hat mein Anwalt noch eine Lösung parat. Der Knabe ist nämlich wirklich gut und vor allem hartnäckig :wink: .

Verfasst: 09.08.2010, 07:03
von gretl
"Nach der im Rentenverfahren getroffenen sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung der Deutschen Rentenversicherung können mit dem vorhandenen Leistungsvermögen Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausgeübt werden. Sie sind daher in der Lage unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein.
Das ist der Standard-Text der DRV..fast jede Ablehnung der EM-Rente beginnt mit diesen Worten..
Gut das Du einen Anwalt hast, ohne den geht es ja kaum noch..ABER, leider kann der Dir auch nicht zum Essen geben..oder?
Wenn Dein Anwalt so gut ist, dann hätte er doch bestimmt schon erwähnt, das Du zum Gericht gehen kannst (bzw. ER) und eine einstweilige Verfügung für Dich beantragen kann, das entweder die KK oder wer auch immer für Dich zu ständig ist (irgendeiner MUSS es ja sein)
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG WEGEN DROHENDER EXZISTENZ- GEFÄHRDUNG..
Dann müssen die solange weiter zahlen, bis eine Einigung statt gefunden hat..

Rede mal darüber mit Deinem Anwalt..und er muss ein DRINGLICHKEITS Hinweis dazu machen..

Gruß gretl

Verfasst: 09.08.2010, 11:29
von Nelofee
Danke Gretl. Gute Idee. Zum Glück ist bei mir noch ein bisschen Zeit. Das Krankengeld wird noch bis Ende Dezember gezahlt. Also können mein Anwalt und ich alles rechtzeitig einreichen. Aber die einstweilige Verfügung ist in der Tat eine Super-Möglichkeit. Irgendjemand muß ja zuständig sein.