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Anwartschaft während Auslandsaufenthalt

Verfasst: 01.08.2010, 16:14
von Pedi
Hallo,
ich werde Anfang Oktober für 15 Monate nach Südamerika gehen. Für diese Zeit werde ich von meinem Arbeitgeber freigestellt, d.h. besitze den Status "unbezahlter Urlaub", was eine automatische Wiederbeschäftigung nach Rückkehr mit einschließt.

Die TK hat mir die Auskunft erteilt, dass ich für diese Zeit eine Anwartschaft abschließen MUSS, da jede in Deutschland gemeldete Person seit dem SV-Abkommen vom 01.04.2007 eine lückenlose Versicherungszeit aufzuweisen hat. Man könne aus einer GKV nicht mehr komplett aussteigen. Jedoch finde ich verschiedene Beiträge im Internet, die eine Anwartschaft während eines Auslandsaufenthaltes als "lediglich" sinnvoll, aber eben nicht verpflichtend, ansehen. Nun die Fragen:

1. Was ist denn nun aktuell? Plicht oder sinnvoll?
2. Könnte bzw. müsste mich die TK bei Rückkehr und Wiederbeschäftigung auch wieder aufnehmen, wenn ich zwischendurch keine Anwartschaft hatte?
3. Oder könnte sie mich unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen? Wenn ja, welche?
4. Wenn die TK mich dann ablehnt, kann ich dann einfach zu einer anderen Versicherung wechseln?
5. Müssen die dann, wie von der TK behauptet, meine lückenlose Vorversicherungszeit prüfen und wenn ich die nicht nachweisen kann die Beiträge nachträglich einfordern?
6. Kann ich EINFACH SO, weder ohne Anwartschaft noch freiwillige Versicherung bei eine GKV während des Auslandsaufenthaltes, nach Rückkehr wieder bei einer GKV einsteigen (wenn die Techniker mich nicht wieder haben will, dann kriegt sie mich halt nicht!)?
7. Sollte ich keine Anwartschaft abschließen, gehen mir irgendwelche Ansprüche wg. fehlender Versicherungszeiten verloren?

Hier nochmal die Daten: bin seit 15.01.2008 angestellt (und somit seit dann durchgehend sozialversichert), bin vom 01.10.2010 bis 31.12.2011 in unbezahltem Urlaub, verbringe die Zeit im Ausland mit privater Auslandskrankenversicherung, werde anschließend garantiert wiederbeschäftigt, bin bei Ausreise 28 und bei Rückkehr 29 Jahre alt.

Ich hoffe, dass mir jemand die ganzen Fragen beantworten kann!
Liebe Grüße und vielen Dank! Pedi

Verfasst: 02.08.2010, 21:48
von RHW
Hallo,

hier der Versuch einer Antwort zu einem schwierigen Thema:
1. Was ist denn nun aktuell? Pflicht oder sinnvoll?
Pflicht ist es auf keinen Fall.
Grundlage:
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... herung.pdf
2. Könnte bzw. müsste mich die TK bei Rückkehr und Wiederbeschäftigung auch wieder aufnehmen, wenn ich zwischendurch keine Anwartschaft hatte?
ja. Es besteht aber ein "Restrisiko", da Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden können (insbes. wenn gerade über eine Gesundheitsreform insbes. auch über Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern diskutiert wird).
3. Oder könnte sie mich unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen? Wenn ja, welche?
evtl. Gesetzesänderung
(oder eine private Krankenversicherung, die weltweit inkl. Deutschland gilt -> hier könnte ein Systemwechsel zur PKV vorliegen).
4. Wenn die TK mich dann ablehnt, kann ich dann einfach zu einer anderen Versicherung wechseln?
Die Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V ist immer nur bei der letzten Krankenkasse möglich. Ein Kassenwahlrecht ist erst nach 18 Monaten möglich.

Anders sieht es aus, wenn man direkt nach der Rückkehr wieder eine bezahlte Beschäftigung hat: bei dieser Versicherungsart kann dann innerhalb von 14 Tagen die Krankenkasse gewählt werden.
5. Müssen die dann, wie von der TK behauptet, meine lückenlose Vorversicherungszeit prüfen und wenn ich die nicht nachweisen kann die Beiträge nachträglich einfordern?
nein (siehe 1. Antwort)

6. Kann ich EINFACH SO, weder ohne Anwartschaft noch freiwillige Versicherung bei eine GKV während des Auslandsaufenthaltes, nach Rückkehr wieder bei einer GKV einsteigen (wenn die Techniker mich nicht wieder haben will, dann kriegt sie mich halt nicht!)?

siehe Antwort zu 4
7. Sollte ich keine Anwartschaft abschließen, gehen mir irgendwelche Ansprüche wg. fehlender Versicherungszeiten verloren?
Wichtig kann die Beitragshöhe als Rentner sein.
Wenn man 90% der 2. Hälfte des Berufslebens in der GKV war, zahlt man als Rentner nur Beiträge aus der gesetzlichen Rente, Betriebsrente, Zusatzrente, Direktversicherungen u.ä.

Wenn die Versicherungszeit nicht erfüllt ist, zahlt der Rentner Beiträge aus allen Einnahmen (z.B. Miet- und Zinseinahmen und privaten Renten/Lebensversicherungen).
Nähere Infos auf der Homepage der Krankenkasse.

Im Übrigen gibt es neben der (geplanten) Altersrente auch (überraschende) Frührenten wegen Erwerbsminderungen.

Wenn man sich direkt nach der Rückkehr selbständig machen möchte , kann es bei der Wahl der Krankengeldversicherung Probleme geben.

In der Pflegeversicherung gibt es keine Nachteile, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre pflegeversichert war.

Die Anwartschaft beinhaltet das Recht, kostenlos Familienangehörige zu versichern. Die Anwartschaft kann dann jederzeit auf eine Vollversicherung umgestellt werden (man heiratet z.B. im Ausland und schickt Ehefrau oder Stiefkinder vorab nach Deutschland).

Ob eine Anwartschaft in der beschriebenen Konstellation sinnvoll ist, ist eine sehr persönliche Frage und kann nicht beantwortet werden.

Gruß

RHW

Verfasst: 02.08.2010, 22:14
von Pedi
Lieber RHW,

vielen vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ergibt sich für mich nun folgende Konstellation:

- ich bin seit 01/08 bis einschließlich 09/10 insgesamt 2 Jahre und 9 Monate lang pflegeversichert, daher wird sich da für mich keine Lücke auftun, da ich nur 15 Monate nicht pflegeversichert sein werde

- ich habe nicht vor, im Ausland zu heiraten, brauche also keine Umwandlung in Vollversicherung für Familienangehörige

- ich bin erst 28 (bzw. 29) Jahre alt, so dass die 90% der zweiten Hälfte des Beruflebens keine Rolle spielen

- nach Rückkehr ist die direkte Wiederbeschäftigung ab 01.01.2012 garantiert (keine Selbständigkeit!), so dass mich die Techniker oder jede andere GKV aufnehmen kann bzw. muss, ohne Prüfung der Vorversicherungszeit und keine Nachforderungen stellen darf

Ergo schließe ich, dass ich keine Anwartschaft brauche!?!?

Das ist aber auch alles seeeehr kompliziert!

Freue mich schon auf Deine kompetente Antwort :)

Pedi

Verfasst: 03.08.2010, 19:06
von heinrich
hallo Pedi,

erst einmal bin froh, dass RHW schon super vorgelegt hat.

Ich möchte Dir aber noch ein paar "provozierende" Fragen stellen.

1.
zum Thema, wann Du in Rente gehst ??
Kann es nicht ggfls evt unter Umständen sein, dass Du im Ausland einen Unfall erleiden könntest. Dadurch erwerbsgemindert sein. Dadurch dann die Vorversicherung für die Krankenversicherung der Rentner dann nicht erfüllst.

2. gerantierte Beschäftigungsaufnahme ??
A) durch die Erwerbsminderung kannst Du dann auch die Beschäftigung nicht aufnehmen.
B) was ist, wenn der Firmeninhaber (bei einer Einzelfirma) stirbt. Dann ist wohl nix mehr mit Beschäftigungsaufnahme

ok es wird eine größere Firma sein
was ist wenn diese in Insolvenz geht (hatten wir in den letzten Jahren genügend)

ok, dann kann noch geprüft werden, ob Du in die Bürgerversicherung reinkommst.
Jetzt ist aber im Ausland Dein ganzes Geld draufgegangen und in Deutschland Dein Haus abgebrannt, Konten leergeräumt (ok ich übertreibe)
ich will aber sagen, dass Du Sozialhilfe (für Profis Leistungen nach Kap 3 oder 4. 6 oder 7 SGB XII) beantragen musst. Das machst Du dann schon aus dem Ausland heraus oder am Tag der Einreise.

UND dann ist noch nicht mal was mit der Bürgerversicherung drin.

Dann MUSST Du in die private Versicherung, auch wenn Du dan noch nie drinne warst.

Dies nur mal so zur Überlegung, aber Deine Entscheidung hast Du ja schon längst getroffen (habe ich so im Gefühl).

Solche Fälle passieren nicht oft. Eher selten. Aber wenn, dann kommen genau diese Leute zu mir und betteln darum, dass ich eine Ausnahme machen soll und dass sie von überhaupt nix wussten.

Du weißt jetzt übrigens Bescheid.

Verfasst: 03.08.2010, 20:15
von RHW
Hallo "pedi",
- ich bin seit 01/08 bis einschließlich 09/10 insgesamt 2 Jahre und 9 Monate lang pflegeversichert, daher wird sich da für mich keine Lücke auftun, da ich nur 15 Monate nicht pflegeversichert sein werde
völlig korrekt. Hier sehe ich kein Risiko.
- ich habe nicht vor, im Ausland zu heiraten, brauche also keine Umwandlung in Vollversicherung für Familienangehörige
Das Risiko, dass im Ausland eine "ungeplante" Hochzeit stattfindet ist gering (aber 15 Monate sind auch lang). (Aberr bitte später nicht auf die "böse" Krankenkasse schimpfen, die später Ehefrau und ggf. Kinder nicht versichern wollen/können :D )
- ich bin erst 28 (bzw. 29) Jahre alt, so dass die 90% der zweiten Hälfte des Beruflebens keine Rolle spielen
siehe Antwort von "heinrich"
(Daneben besteht auch ein Risiko durch Herzinfarkt, Schlaganfall etc. Wie hoch das Risiko ist, kann ein Arzt besser einschätzen)
Es kann auch sein, dass rechnerisch ein Rentenantrag innerhalb der 15 Monate keine negativen Auswirkungen bei den Rentnerbeiträgen hat. Entscheidend ist der 1. Beginn einer Beschäftigung (ggf. auch Azubi).

- nach Rückkehr ist die direkte Wiederbeschäftigung ab 01.01.2012 garantiert (keine Selbständigkeit!), so dass mich die Techniker oder jede andere GKV aufnehmen kann bzw. muss, ohne Prüfung der Vorversicherungszeit und keine Nachforderungen stellen darf

Ob bei einer Insolvenz der Firma auch eine Selbständigkeit in Frage käme, kann ich nicht beurteilen.
ok, dann kann noch geprüft werden, ob Du in die Bürgerversicherung reinkommst.
Jetzt ist aber im Ausland Dein ganzes Geld draufgegangen und in Deutschland Dein Haus abgebrannt, Konten leergeräumt (ok ich übertreibe)
ich will aber sagen, dass Du Sozialhilfe (für Profis Leistungen nach Kap 3 oder 4. 6 oder 7 SGB XII) beantragen musst. Das machst Du dann schon aus dem Ausland heraus oder am Tag der Einreise.
UND dann ist noch nicht mal was mit der Bürgerversicherung drin.

Dann MUSST Du in die private Versicherung, auch wenn Du dan noch nie drinne warst
@heinrich:
Das Beispiel habe ich nicht verstanden. Zunächst besteht ja noch für Erwerbsfähige Anspruch auf Arbeitslosengeld II und damit Krankenversicherungspflicht.

Wenn ein Rentenantrag gestellt wurde bzw. eine Rente bezogen wird, besteht ggf. bei Erfüllen der Vorversicherungszeit die "Krankenversicherung der Rentner" (=KVdR). Wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, sehe ich entweder die Bürgerversicherung oder einen Leistungsanspruch bei Krankheit gegenüber dem Sozialamt (die eine gesetzliche Krankenkasse mit der Leistungserbringung nach § 264 SGB V beauftragen wird).



Ein Restrisiko ist das Gesetz. Wenn entschieden wird, die Bürgerversicherung abzuschaffen (evtl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts?), steigt das Risiko, bei der Rückkehr nicht wieder in die GKV zu kommen.
Ergo schließe ich, dass ich keine Anwartschaft brauche!?!?
Für eine 100% Absicherung braucht man die Anwartschaft. Ob man mit einer 99,8 oder 99,9%igen Absicherung auch gut leben kann (und auch bereit die unwahrscheinlichen Auswirkungen zu tragen) ist eine sehr sehr persönliche Einschätzung.

Ich persönlich wüsste in dieser Situation auch nicht, ob ich mich für oder gegen eine Anwartschaft entscheiden würde.
Das ist aber auch alles seeeehr kompliziert!
Das ist auf jeden Fall völlig richtig!!!!

Wichtig ist vielleicht noch, dass für den 1. Monat des unbezahlten Urlaubs Sonderregelungen gelten. Entscheidend ist hierbei, ob eine freiwillige oder versicherungspflichtige Versicherung besteht.

Gruß

RHW

Verfasst: 04.08.2010, 11:57
von Pedi
Ui, jetzt wirds aber spannend :) Und leider nicht unbedingt unkomplizierter...

Es scheint ja viele Wenns und Abers zu geben, die wohl alle ausgeräumt wären, wenn ich eine Anwartschaft abschließen würde.

Ich arbeite in Deutschlands größtem Wohnheim für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Insolvenz quasi ausgeschlossen, da es immer mehr psychisch Kranke gibt.

Das mit der Hochzeit lassen wir jetzt mal unter den Tisch fallen. Über das Risiko bin ich ja nun informiert und es trägt kaum zu meiner Entscheidungsfindung bei.

Was mich aber immer noch verunsichert ist die Sache mit der Rente. Ich verstehe das alles nicht so richtig und Ihr (RHW und heinrich) scheint Euch da ja auch nicht so ganz einig zu sein.

Übrigens heinrich, ich habe noch gar nichts entschieden. Meine scheinbar offensichtliche Meinung gegen eine Anwartschaft kommt daher, dass die Techniker einfach behauptet hat, sie sei Pflicht und da würde ich nicht drum herum kommen. Aber nun ist die Sachelage ja offenbar eine andere - und da lege ich jetzt zugegebener Maßen eine gewisse Trotzhaltung an den Tag.

15x43€ ist für mich wahnsinnig viel Geld, wenn man mal bedenkt, dass ich in der Zeit kein Einkommen habe, im Gegenteil - mein Erspartes in diese Zeit in ein tolles Projekt für unter- und mangelernährte Kinder in Brasilien stecken will. Und wenn man dann gesagt bekommt, eine Anwartschaft sei Pflicht und findet dann heraus, dass sie es gar nicht ist, fühlt man sich als Dank für sein Engagement in der Welt vom eigenen System abgezockt.

Wenn man mir aber unschlagbare Argumente liefert, warum eine Anwartschaft FÜR MICH (und nicht für die Krankenkasse) absolut sinnvoll wäre, dann lass ich mich davon gerne ÜBERZEUGEN, aber nicht, wenn ich das Gefühl habe, dass man mir das einfach aufschwätzen will!

Eine Frage noch: Ich komme kurz vor Weihanchten zurück, bin aber erst ab Januar wieder versicherungspflichtig beschäftigt. Was ist in den 10 Tagen dazwischen? Welche Möglichkeiten, Rechten und Pflichten habe ich in dieser Zeit bzgl. einer Krankenversicherung?

Ich danke Euch beiden sehr für Eure fundierten Informationen!!

Pedi
(bin übrigens weiblich und würde wenn überhaupt einen Ehemann mit nach Hause bringen :) )

Verfasst: 04.08.2010, 22:01
von heinrich
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Wer in der 2. Hälfte des Erwerbslebens 90 % gesetzlich versichert war, der wird über einen Rentenantrag und nachfolgend auch über den Rentenbezug versicherungspflicht.

Was ist Erwerbsleben.
Fängt am mit dem ersten Tag des Arbeitslebens, meist mit dem ersten Tag der Ausbildung.

Nehmen wir vereinfach an, dass du mit 19 aus der Schule gekommen bist und Ausbildung begonnen hast.

Mit 28 jetzt nach Brasilien. 1 Jahr dort.

Schwere Erkrankung (muss ja nicht nur Unfall sein).
Zurück nach Deutschland.
Rentenantrag mit 29 Jahren.

Das Ende des Erwerbslebens im Sinne der krankenversicherungsrechtlichen Regelungen = Tag der Rentenantragsstellung.

ALSO: 19 bis 29 Jahr = 10 Jahre.

Es kommt aber auf die 2. Hälfte an.
ALSO: 24 bis 29 = 5 Jahre

in dieser 2. Hälfte von 5 Jahren muss man 90 % = 4,5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein, um als Rentner dann pflichtversichert gewesen zu sein.

1 Jahr Brasilien ohne gesetzliche Versicherung ist dann eine zu große "Fehlzeit", da ja dann nur noch 4 Jahr so gennante Vorversicherungszeit erfüllt wären. Und 4,5 Jahr wären gebraucht.

ALSO: KEINE Versicherung über Rente.

Je jünger man in Rente geht, desto eher kommt es vor, dass kleinere Fehlzeiten die KVDR nicht gelingen lassen.


Kommt man jetzt krank erwerbsunfähig zurück (will ich Dir wirklich nicht gönnen)
kann die Arbeit nicht aufnehmen
bekommt kein Arbeitslosengeld
kein ALG II (weil ja nicht erwerbsfähig)

und sofort ab 1 Tag Leistungen nach dem Kap 3 ,4 6 ,7 SGB XII (für Rossi, falls er mitliest: Antrag wurde schon aus dem Ausland gestellt, fall Du jetzt mit der juristischen Sekunde kommen solltest)
dann ist noch nicht mal die sonst so rettende Bürgerversicherung drinne
(§ 5 Abs. 8a SGB V)


UND dann ????

da man ja in Deutschland versichert sein muss, muss man in die private Versicherung. Auch wenn man vorher dort noch nie war
§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 VVG

Verfasst: 06.08.2010, 23:22
von RHW
Hallo "heinrich",

dein Beispiel zur Versicherung als Rentner finde ich sehr plastisch und gut beschrieben!

Kommt man jetzt krank erwerbsunfähig zurück (will ich Dir wirklich nicht gönnen)
kann die Arbeit nicht aufnehmen
bekommt kein Arbeitslosengeld
kein ALG II (weil ja nicht erwerbsfähig)

und sofort ab 1 Tag Leistungen nach dem Kap 3 ,4 6 ,7 SGB XII (für Rossi, falls er mitliest: Antrag wurde schon aus dem Ausland gestellt, fall Du jetzt mit der juristischen Sekunde kommen solltest)
dann ist noch nicht mal die sonst so rettende Bürgerversicherung drinne
(§ 5 Abs. 8a SGB V)


UND dann ????

da man ja in Deutschland versichert sein muss, muss man in die private Versicherung. Auch wenn man vorher dort noch nie war
§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 VVG
In dem Beispiel greift die Bürgerversicherung nicht. Da stimme ich dir zu.
Aber meines Wissens gibt es keine Versicherungspflicht für alle, sondern nur eine Pflicht, dass jeder bei Krankheit abgesichert sein muss. Sonst hätte es einen Run der Zeitsoldaten (mit freier Heilfürsorge) geben müssen. In dem beschrieben Fall beauftragt das Sozialamt die Krankenkasse mit der Erbringung von Leistungen bei Krankheit. Wenn die Bedürftigkeit wegfällt (z.B. Lottogewinn oder Erbschaft), tritt die Bürgerversicherung bei der letzten (gesetzlichen) Krankenkasse ein. Hier sehe ich in diesem Punkt absolut kein Risiko.

Wenn man wieder zurückkehrt, ist möglichst schnell bei der Krankenkasse eine Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V zu beantragen (wenn man sich gegen die Anwartschaft entschieden hat) . Für die Zwischenzeit zwischen Wiedereinreise und Beschäftigungsaufnahme gilt für einen vollen Monat ein Beitrag von 140 Euro, wenn man keine Einnahmen hat (bei Teilmonaten anteilig).

Gruß

RHW

Nachversicherung nach Brasilienaufenthalt

Verfasst: 21.10.2010, 17:19
von wal
Hallo Pedi, hallo Heinrich,

ich glaube hier bin ich genau richtig mit meinem Problem. Die Sache ist die, dass ich bzw. wir (meine Fam. + 2 Kinder) das genau gemacht haben was Pedi machen will: Brasilienaufenthalt für 2 1/2 Jahre, ohne Anwartschaft!!
Nun mein Erfahrungsbericht und gleichzeitig meine Frage:
Ich war früher ebf. bei der TK versichert (ca. 25 Jahre Pflicht, dann etwa 3 Jahre freiwillig wg. Selbtsändigkeit), dann sind wir also nach Brasilien gegangen und die angebotene Anwartschaft von 42 EU mtl. habe ich abgelehnt, aus versch. Gründen (hatten ursprügl. auch nicht vor wieder zurückzukommen)
So, nun sind wir wieder hier und ich will mich und die Familie bei der TK wieder versichern. Zunächst freiwillig, da ich noch keinen Job habe. Nun verlangen die von mir ein Nachversicherung für die ges. Zeit in der ich in BR war, d.h. mtl. ca. 140 EUR was insges. einen Betrag von schlappen 3700 EUR ausmacht !!!
Da war ich erstmal platt.
In BR gibt es eine staatl. Gesundheitsfürsorge, die jeder nutzen kann, deswegen waren wir dort auch nicht privat versichert. Manche Artzkosten haben wir auf eigen Rg. bezahlt, Medikamente muss man sowieso immer selber zahlen. Man kann damit leben, keiner "verblutet", es ist halt auch nicht die Luxusversorgung, aber funktioniert.
Nun macht die Krankenkasse das hier zum Anlass für diese Nachforderung, weil ich keinen "Versicherungsschutz" hatte, was immer das auch sein soll, wir haben uns selbst geschützt bzw. der bras. Staat hat uns geschützt. Jemand sagte mir, diese Nachversicherung dürfe nur ab Beginn des neuen Gestzes, also 1.1.2009 erhoben werden?

Kann mir jemand sagen, ob diese Forderung der TK in unserem Fall gerechtfertigt ist bzw. was ich dagegen tun könnte.
Für jede Hilfe oder Antwort bin ich dankbar.

Verfasst: 21.10.2010, 19:21
von heinrich
hallo wal,

vorab. Die sache mit dem 01.01.2009 gilt, wenn man zuletzt in Deutschland oder EU-Land privat versichert war.

Zuletzt gesetzlich versichert: hier rückwirkend bis 01.04.2007 ein Eintreten von Versicherungspflicht möglich (nicht freiwillige Versicherung wie Du beschrieben hast).

folgende Fragen sollten noch geklärt werden

wann genau nach Brasilien ?
abgemeldet beim deutschen Meldeamt : ja / nein ?

seit wann wieder in Deutschland genau ?
angemeldet beim Meldeamt mit welchem Tag ?

Nachzahlung nach Auslandsaufenthalt

Verfasst: 23.10.2010, 11:56
von wal
Hallo Heinrich,

danke für deine Antwort.
Also meine Frau war zuletzt bis 02/2008 als Arbeitnehemerin bei der TK pflichtversichert. Ich selbst war bis 03/2008 freiwillig in der TK versichert und unsere Kinder über mich familienmitversichert.. Wir haben uns ordnungsgemäss pol. in D abgemeldet per 30.03.2008 und jetzt bei der Rückkehr am 30.09.2010 uns auch ab diesem Tag wieder pol. angemeldet. 2 Tage später habe ich den Antrag bei der TK gestellt.
Habe alle Formulare ausgefüllt und geschickt seitdem warte ich auf irgendeine Reaktion. Suche auch intensiv einen Job damit ich auch über diesen Weg über die Pflichtversicherung aufgnommen werde.
Hast du noch eine Idee? Weiss garnicht mehr wie das jetzt weitergehen soll, denn 3700 EU möchte ich ehrlichgesagt nicht nachzahlen, ohne irgendeine Leistung usw.

Verfasst: 24.10.2010, 17:45
von heinrich
da hat dir sicherlich ein "Frischling" eine Auskunft gegeben.

sicherlich nicht mit Absicht falsch.


Weise den Mitarbeiter der KK mal nett auf § 186 Abs. 11 Satz 1 SGB V hin

Dort steht: Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem e r s t e n Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im I n l a n d

Es wird gelingen.

Verfasst: 24.10.2010, 23:35
von freiwillig
Hallo Heinrich,

der gute Mann hat ja einen "anderweitigen Anspruch auf Absicherung"

So darf er in der Basisversicherung der PKV nicht abgelehnt werden, wenn keine Pflichtversicherung in der GKV vorliegt.

Ein "Anspruch auf Absicherung" ist nicht gleichzusetzen mit einer realisierten "Absicherung"

Verfasst: 04.01.2011, 02:36
von KV-Alex
Hallo,

ich frage mich gerade weshalb bei der Anwartschaft 15,5% anstatt dem reduzierten Satz von 14,9% angesetzt wurden und bin so über diesen Thead gestolpert.

Offenbar gibt´s noch einige Unklarheiten bez. des Zwecks einer solchen Anwartschaft, bei deren Klärung eventuell dieser Link zum Thema KVdR helfen kann.

Vielleicht kann mir aber jemand Info zur Beitragsberechnung der Anwartschaft bei der GKV geben.

Alex

Verfasst: 04.01.2011, 06:36
von RHW
Hallo,

das ist hier in Absatz 1 geregelt:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__243.html

§ 240 Absatz 4a SGB V beschreibt die Anwartschaftsversicherung.

Gruß

RHW