Kann die BG -auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen??
Verfasst: 30.07.2010, 12:03
Nachdem mir mein Arbeitgeber zum 11.8.2010 fristgerecht gekündigt hat.
Ich also nach Heilung arbeitslos werde,stellt sich für mich die Frage ob die BG wie es die Kks machen, einem von heut auf morgen mit dem Kopf unterm Arm zum Arbeitsamt schicken können,mit der Begründung man könne ja leichte Arbeit machen und die BA,soll einem was suchen.??? Danke
Ich also nach Heilung arbeitslos werde,stellt sich für mich die Frage ob die BG wie es die Kks machen, einem von heut auf morgen mit dem Kopf unterm Arm zum Arbeitsamt schicken können,mit der Begründung man könne ja leichte Arbeit machen und die BA,soll einem was suchen.??? Danke