Getrennt lebend, Kinder, Selbständig und in der AOK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
meickel
Beiträge: 3
Registriert: 28.07.2010, 13:49

Getrennt lebend, Kinder, Selbständig und in der AOK

Beitrag von meickel » 28.07.2010, 14:48

Hallo,

ich bin seit 06/2007 getrennt lebend von meiner Frau. Ich hab 2 minderjährige Kinder (13/14) die bei ihr leben, ich bin bisher aber noch nicht geschieden.

Seit 07/2008 bin ich selbständig und in der AOK freiwillig versichert. Seit 2010 hab ich den Höchstsatz von ca 630 € (weil ich anscheinend über 3,6 k € Brutto liege) was ein haufen Geld für eine Krankenversicherung ist.

Ich wollte eigentlich in eine PKV wechseln, komme aber wegen den Kindern nicht aus der AOK raus. Eine Scheidung kann noch ne Weile dauern und mittlerweile macht mir der Beitrag zu schaffen.

Die getrennt lebende Ehefrau lebt von Hartz4.

Was kann ich tun?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 28.07.2010, 16:00

Hallo,
sicher kommen Sie aus der AOK raus und in die PKV rein, das ist keine Frage, nur wenn Ihr Einkommen die Krankenversicherungspflichtgrenze in der GKV überschreitet, was es offenbar tut, dann haben Ihre Kinder bei Ihrer (Noch)Ehefrau keinen Anspruch auf die kostenlose Familiernversicherung und müssen selbst versichert werden. Bei der GKV kostet dies pro Kind ca. 140,00 € (incl. Pflegeversicherung), bei der PKV weiss ich es nicht.
Gruss
Czauderna

forenjunky
Beiträge: 50
Registriert: 28.06.2010, 17:40

Beitrag von forenjunky » 28.07.2010, 16:06

warum "kommst du wegen der Kinder nicht aus der AOK raus"? gesundheitliche Gründe? vom Beitrag kann das ganze (Mann+ 2 Kinder) ja kein Problem sein....

meickel
Beiträge: 3
Registriert: 28.07.2010, 13:49

Beitrag von meickel » 28.07.2010, 19:58

forenjunky hat geschrieben:warum "kommst du wegen der Kinder nicht aus der AOK raus"? gesundheitliche Gründe? vom Beitrag kann das ganze (Mann+ 2 Kinder) ja kein Problem sein....
Ja weil ich denke dass Kinder, die ja doch schon öfters mal beim Arzt sind, in der PKV eher Probleme bekommen werde.

Ich habe ganz vergessen, nur das eine Kind ist ein leibliches Kind, das andere trägt meinen Namen aber hat einen anderen natürlichen Vater und lebt auch im Haushalt der Mutter.

Was wäre die beste Lösung?

Ich in die PKV, die Kinder (das Kind) in die GKV?
Und wo versichert sich die Frau, bzw. ist sie versichert?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 29.07.2010, 09:09

Das kommt darauf an, wenn du geschieden bist und deine EX Frau nicht mehr bei dir in der Familienverrsicherung ist, wird Sie selber pflichtig, das heißt also dien kind und Stiefkine können dann über die Muter versichert werden und in der GKV bleiben.

ERgo ergibt sich das keine PKKV notwendig ist. Ich geh davon aus das der überwiegende Unterhalt des Stiefkindes durch die AOK geprüft wurde und das der denn gegeben ist.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.07.2010, 10:30

Hallo,
das Stiefkind kann in jedem Fall in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 29.07.2010, 12:21

Korrekt, wenndie Ehefrau Leistungen nach dem SGB II bezieht.

Aber den Rest mit dem Wechsel würde ich doch nochmal durch denken und rechnen.

Besonders wenn man bednekt das Herr Rösler den Wechsel in die PKV erleichtern will und dadurch den Kassen einhamen flöten gehen , wieleicht mal an eine Kassenwechsel denken, also vieleciht denn mal die Leistungsangebote der einzelnen Kassen ansehen.

Krankenversicherung.de html http://www.krankenkasseninfo.de/vergleich-gkv-pkv.php

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 31.07.2010, 22:16

Hallo,
wenn das Mitglied in die PKV wechselt, zahlt die Arge die GKV-Beiträge für die Ehefrau, solange Alg II bezogen wird. Das Stiefkind wird kostenlos über die Mutter versichert, wenn es weder adoptiert wurde noch in der Geburtsurkunde als leibliches Kind aufgeführt wird.
Nach der rechtskräftigen Scheidung können beide Kinder kostenlos bei der Mutter versichert werden.

Mögliche Probleme:
- Durch Unterhaltszahlungen für die Ehefrau (bzw. Ex-Ehefrau) kann der Anspruch auf Alg II entfallen. Dann sind auch für die (Ex-)Ehefrau GKV-Beiträge zu zahlen (einkommensabhängig, mindestens 140 Euro mtl.). Die Höhe der GKV-Beiträge kann zu höheren Unterhaltszahlungen führen.

- Zwischen Wechsel in die PKV und der Rechtskraft der Scheidung sind für das bzw. die leiblichen Kinder jeweils ein Beitrag von 140 Euro monatlich zu zahlen. Die Höhe der GKV-Beiträge kann zu höheren Unterhaltszahlungen führen.

Ein Wechsel in die PKV ist häufig eine lebenslange Entscheidung.
Beim GKV-/PKV-Vergleich sollte man sich u.a. auch mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Reha/Kuren (z.B. nach Schlaganfall/Herzinfakt)
- Psychotherapie
- Gesundheitsprüfung (Folgen bei fehlenden/vergessenen Angaben)
- Hilfsmittel
- Beitragshöhe bei Auftragsflaute/Insolvenz/Kurzarbeit/Arbeitslosigkeit/als Frührentner und Altersrentner
- Beiträge für Familienangehörige (eine 2. neue Familie, z.B. Sozialhilfeempfänger ohne Krankenkasse)

Vielleicht interessant:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Tätigkeitsbericht auf der Homepage des "Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ". Dort sind die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicherten aufgelistet.

Vor einer Entscheidung GKV oder PKV ist häufig ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) sinnvoll.
Teilweise hat auch die GKV die Möglichkeit, den ausgesuchten PKV-Tarif näher zu beleuchten.

... und wenn jemand sagt, dass man auf jeden Fall wieder in die GKV zurück kann, am besten schriftlich geben lassen und auf die "Wenn´s" achten.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

meickel
Beiträge: 3
Registriert: 28.07.2010, 13:49

Beitrag von meickel » 02.08.2010, 13:30

Vielen Dank!
Das hilft mir doch sehr sehr viel weiter.

Antworten