Kann mir jemand den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen erklären: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vs. Einnahmen zum Lebensunterhalt?
Im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes "Gemeinsames Rundschreiben zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt" vom 18.12.2008 heisst es ja, dass dieser sich nur auf die Einnahmen zum Lebensunterhalt beziehe, nicht aber auf den Begriff der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Danke schonmal für eure Hilfe!
grüße theise
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vs. Einnahmen zum Lebensu
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
in § 240 Abs. 1 SGB V wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage für die Beitragsbemessung festgelegt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Die Einzelheiten sind für alle Kassen verbindlich vom Spitzenverband Bund zu regeln:
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
Bei einem PKV-Ehegatten sind dessen Einnahmen zum Beispiel auch bei der Beitragsberechnung des GKV-Mitgliedes maßgebend.
Kurz gesagt: die Kassen haben sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen gemäß den Spibu-Regeln zu richten.
Die Spibu-Regeln haben die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu umfassen.
Gruß
RHW
in § 240 Abs. 1 SGB V wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage für die Beitragsbemessung festgelegt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Die Einzelheiten sind für alle Kassen verbindlich vom Spitzenverband Bund zu regeln:
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
Bei einem PKV-Ehegatten sind dessen Einnahmen zum Beispiel auch bei der Beitragsberechnung des GKV-Mitgliedes maßgebend.
Kurz gesagt: die Kassen haben sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen gemäß den Spibu-Regeln zu richten.
Die Spibu-Regeln haben die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu umfassen.
Gruß
RHW