Zusatzbeitrag Sozialausgleich - Problem mehrere Einkommen
Verfasst: 23.07.2010, 18:48
http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... 9722618.07
Bei mehreren beitragspflichtigen Einkommen wird es schwierig
Haufe Online-Redaktion: Und wann wird es problematisch?
Alexander Gunkel: Schwierig wird es immer dann, wenn jemand mehrere beitragspflichtige Einkommen hat. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hat oder wenn er neben seinem Arbeitsverdienst auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Der häufigste Fall, in dem zwei beitragspflichtige Einkommen zusammentreffen, ist der, dass ein ehemaliger Beschäftigter gleichzeitig eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente des Arbeitgebers bezieht. Hier muss gewährleistet sein, dass der Arbeitgeber, der die Betriebsrente zahlt, von der jeweiligen Krankenkasse darüber informiert wird, ob trotz der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sozialausgleich erforderlich ist und – wenn ja – ob der Sozialausgleich durch ihn oder durch die gesetzliche Rentenversicherung durchgeführt werden muss.
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Na dann darf man also bei jeder Renten-/ Gehaltsabrechnung prüfen, ob man nicht zu viel gezahlt hat?! Super!
Bei mehreren beitragspflichtigen Einkommen wird es schwierig
Haufe Online-Redaktion: Und wann wird es problematisch?
Alexander Gunkel: Schwierig wird es immer dann, wenn jemand mehrere beitragspflichtige Einkommen hat. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hat oder wenn er neben seinem Arbeitsverdienst auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Der häufigste Fall, in dem zwei beitragspflichtige Einkommen zusammentreffen, ist der, dass ein ehemaliger Beschäftigter gleichzeitig eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente des Arbeitgebers bezieht. Hier muss gewährleistet sein, dass der Arbeitgeber, der die Betriebsrente zahlt, von der jeweiligen Krankenkasse darüber informiert wird, ob trotz der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sozialausgleich erforderlich ist und – wenn ja – ob der Sozialausgleich durch ihn oder durch die gesetzliche Rentenversicherung durchgeführt werden muss.
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Na dann darf man also bei jeder Renten-/ Gehaltsabrechnung prüfen, ob man nicht zu viel gezahlt hat?! Super!