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Berechnung der Beiträge aus Zinseinnahmen

Verfasst: 23.07.2010, 14:53
von stroker88
Als freiwilligws Mitglied zahle ich ja auch für meine Zinseinnahmen Beiträge.
Die Zinsen für 2009 konnte ich aufgrund verspäteter Zinsbescheinigungen
einiger Banken erst jetzt ( Juni 2010) der Kasse mitteilen. Die Kasse hat die Beiträge erst ab jetzt der geänderten Zinseinkunftslage angepaßt, obwohl dies nach allgemeiner Logik doch rückwirkend zum 01.01.2009 hätte geschehen müssen?
Wie ist das geregelt und besteht ein Unterschied, ob die Zinseinnahmen seit letzter Berechnung gestiegen oder gefallen sind?

Verfasst: 31.07.2010, 22:53
von RHW
Hallo,

verbindlich für die Kassen ist bei Zinsen geregelt, welche Einnahmen zugrunde gelegt werden:
Seite 4:
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
(Abzug der Werbungskosten von den Zinsen)

Für welchen Zeitraum dann eine Änderung vorzunehmen ist ist nicht genau vorgegeben:
Die Kassen haben hier teilweise interne Vorgaben (solange diese keinen Vorgaben der Aufsichtsbehörde widersprechen).

Die Kassen versuchen i.d.R. rückwirkende Änderungen zu vermeiden, weil dies teilweise auch Auswirkungen auf andere Bereiche hat (z.B. Krankengeldhöhe, kostenlose Familienversicherung für Angehörige).

Ggf. ist es sinnvoll mit der Kasse die genauen Regelungen zu klären, damit es bei positiven und negativen Veränderungen in gleicher Weise angewandt wird.

Gruß
RHW

Verfasst: 01.08.2010, 11:59
von stroker88
Werter RHW,

vielen Dank für die Infos.