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Muß die Krankenkasse weiter Zahlen?
Verfasst: 23.07.2010, 10:23
von Conni
Hallo ich bin ziemlich ratlos und vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?
Ich fange mal von vorne an,
Im Oktober 2009 wurde ich Arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld1 ,dann bekam ich einen neuen Job,Zeitvertrag für 6 Monate und 6 Monate Probezeit.
Leider wurde ich dann nach 3 Monaten Krank und musste Operiert werden,erst an der Linken Hand und in der Nächsten Zeit die Rechte Hand.
Kurz um meine Firma kündigte mir am 2. Tag meiner Arbeitsunfähigkeit.
Ich bin dann sofort zum Arbeitsamt aber die können mich nicht aufnehmen wegen der Arbeitsunfähigkeit.
Die sagten meine Krankenkasse müsse zahlen.Ich also hin zur Krankenkasse.
Da sagten die mir das sie nur so lange für mich zahlen wie mein Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt von Oktober 2009 läuft,das wäre also bis 30.06.10
Das kann doch gar nicht sein dachte ich mir,schließlich habe ich doch 3 Monate wieder im Arbeitsverhältnis gestanden und kein Arbeitslosengeld bezogen und die zeit auch wieder Steuern und so weiter gezahlt.
Ich habe dann beim Arbeitsamt angerufen und die sagten mir das stimmt nicht die Krankenkasse muss solange zahlen bis ich wieder Gesund bin.
Mein Mann hat sich bei seinem Personalbüro erkundigt und die sagen das gleiche,die Krankenkasse muss bis zu 1,5 Jahre zahlen wenn ich solange krank geschrieben bin.
Ich teilte dies der Krankenkasse mit aber die sagten das stimmt nicht ich soll mich doch wenigstens für 2 Tage gesund schreiben lassen und dann zum Arbeitsamt gehen da am 7.7.10 die Zahlungspflicht derer seits zu ende ist!
Stimmt nun das was Ich und mein Mann in Erfahrung gebracht haben oder hat die Krankenkasse recht?
Es kann doch nicht sein das nun niemand mehr für mich zahlen will?
Und das die letzten 3 Monate in denen ich wieder voll gearbeitet habe nicht zählt?
Ich bräuchte irgendetwas § mäßiges welches mir das ganze belegt damit ich dagegen an gehen kann falls die Krankenkasse unrecht hat.
Lg Conni
PS. Habe das Thema mal gewechselt da ich keine Antworten bekommen habe ,vielleicht klappt es ja jetzt
Verfasst: 25.07.2010, 21:49
von Krankenkassenfee
Hallo,
§ 192 SGB V lässt grüßen.
Wenn Du krank bist und gekündigt wurdest, und das zeitlich überlappt, dann besteht Deine Mitgliedschaft auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fort.
§ 44 SGB V regekt den Anspruch auf Krankengeld, der entsteht einen Tag nach ärztlicher Feststellung. Wenn Du an dem Tag also noch in einem Arbeitsverhältnis standest, besteht der Anspruch weiter. Er würde nur ggf. für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung ruhen.
Ach ja, und ein kleiner Tipp an die Kasse: § 8 EFZ (Entgeltfortzahlungsgesetz) regelt, dass der Anspruch auf Entgeltzahlung nicht durch eine arbeitsunfähigkeitsbedingte Kündigung erlischt. Hier gilt zunächst der Anscheinsbeweis. Die Kasse kann sich also ggf. gezahltes Krankengeld nach § 115 SGB X vom Arbeitgeber zurückholen.
Nun aber mal vom Traumland zurück zur Realität. Noch günstiger ist es, sich um die Krankengeldzahlung zu drücken. Mit so wichtigen Tipps wie gesund schreiben zu lassen und zum Arbeitsamt zu gehen.
Wenn Du also durchgehend seit Anfang Juli krank bist, dann beantrage das Krankengels schriftlich. Sollten sie nícht zahlen wollen, dann lass mal durchblicken, dass Du gerne einen rechtsmittelfähigen Bescheid möchtest. Und dass DU Dir vorbehältst eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu besorgen. Und dass Du zum Anwalt/VDK gehst.
Es gibt Kassen, die mit Tricks arbeiten, u.a. so obskure Berechnungen in Höhe Arbeitslosengeld, weil man ja eh arbeitslos würde usw.
Wenn der finanzielle Atem reicht, dann fahr alle Geschütze auf
LG, >Fee
Verfasst: 26.07.2010, 11:38
von Conni
Hallo Liebe Fee,
Danke für deine Antwort.
Ich war heute zum MDK und der hat mich weiter Arbeitsunfähig geschrieben.
Habe ich es richtig verstanden das die Krankenkasse das Krankengeld von meinem letzten Lohn berechnen muß und nicht von meiner letzten Arbeitslosigkeit?
Ach ist das alles verwirrend
Wenn man sich nicht auskennt versuchen die doch alles um einen über die Leisten zu ziehen.
Lg Conni
Verfasst: 26.07.2010, 16:59
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einem Arbeitsverhältnis standest, dann hast Dú Anspruch auf Krankengeld in der Höhe, die sich aus dem Arbeitsentgelt berechnet. Das Arbeitslosengeld ist hier völlig außer Betracht zu lassen.
Wie lange irgendein alter Anspruch vom Arbeitsamt läuft ist ohne Bedeutung. Und aus Deinem Krankengeld werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, die Dir wieder neue Ansprüche bescheren.
Lass Dir von der Kasse auf jeden Fall die Berechnungsunterlagen geben. Das Netto-Krankengeld macht ungefähr 77 % von Deinem regelmäßigen/vereinbarten Netto aus. Also rechne mal grob nach.
Und falls sie da was begrenzen auf Arbeitslosengeld, dann wehr Dich!
LG, Fee
Verfasst: 27.07.2010, 20:17
von Conni
Jetzt haben die mir das Krankengeld nur bis zum 7.7.10 gezahlt weil am 7.7.10 mein "alter Bewilligungsbescheid" vom Arbeitsamt da endet. "Kurz nochmal angemerkt nach meiner Arbeitslosigkeit habe ich wieder voll gearbeitet. Jetzt weigern die an der KK sich mir die Berechnungsunterlagen zu geben.
Gestern war ich beim MDK und der hat mich weiterhin als Arbeitsunfähig eingestuft.
Jetzt werde ich da morgen hinfahren und denen mal gehörig auf die Füße treten,werde meinen Anwalt mitnehmen damit er sich den Schwachsinn mal Live anhören kann.Ich bin so sauer das kann sich kein Mensch vorstellen.
Ich werde euch mal weiterhin auf dem laufenden halten.
Lg Conni
Verfasst: 28.07.2010, 11:38
von Dr. eisenbarth
Kurze Frage: AOK?
Verfasst: 28.07.2010, 12:28
von Conni
Ja AOK
Verfasst: 28.07.2010, 13:54
von Dr. eisenbarth
Also jetzt mal ganz ehrlich. ich finde das hier schon sehr auffällig, wie oft die AOK versucht über nicht gesetzeskonforme Auslegungen kranken Mitgliedern noch Steine in den Weg zu werfen. Gleichzeitig stellen die sich hin und erzählen was von toller Kasse und keinen Zusatzbeitrag (siehe anderen Thread des Herr Außendienstler).
Ich sehe da, unabhängig von welcher AOK, System drin und würde Dir jetzt raten, sofort Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesversicherungsamt oder Bundesversicherungsamt) einzulegen. Die sollen mal den Sauhaufen kontrollieren, ob das wirklich "nur" abhängig vom Sachbearbeiter vorkommt oder ob dort Arbeitsanweisungen vorliegen, die nicht aber auch gar nicht mit dem Gesetz konfom gehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt habe ich nichts gegen Krankengeldfallmanagement, aber wie die AOK vorgeht grenzt meiner Meinung nach schon an einer Straftat. Die Krankenkassen sollen den Menschen, gerade die eine Erkrankung haben, helfen und durch den Paragrafendschungel dirigieren. Der Erkrankte kennt sich nicht aus, und dieses so schamlos auszunutzen, finde ich eine Unverschämtheit.
Also noch einmal: Die AOK hat zu zahlen, und zwar solange, wie Du arbeitsunfähig bist. Dieses wurde ja sogar vom MDK festgestellt. Die Zahlung bis 07.07. ist sowas von an den Haaren herbeigezogen. Die Höhe richtet sich bei Dir nach dem letzten Verdienst in Beschäftigung (nicht Arbeitslosengeld etc.). Lass Dich nicht einschüchtern und hau' damal wirklich auf den Putz.
Ich rege mich schon wieder zu sehr auf, aber wie oft hier die AOK in diesem Thread mit hanebüchenen Ausreden und falschen Aussagen Krankengeld sparen will, ist unverschämt und wird auf den Rücken von bereits gebeutelten Menschen ausgetragen.
Ich kann jedem nur raten: FINGER WEG von der AOK
Verfasst: 29.07.2010, 13:05
von Conni
Hallo Ihr,
Ich habe mich mit meinem Fall an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Essen gewendet.
Dort habe ich erfahren das diese Machenschaft der AOK nicht rechtens ist.
Nun soll ich den ganzen Sachverhalt an das Ministerium senden und zeitgleich bei der AOK Widerspruch einlegen.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Essen wird den Fall prüfen und eine Stellungnahme von der AOK fordern.
Ich habe bei meiner Sachbearbeiterin der AOK angerufen und sämtliche Unterlagen angefordert und durchblicken lassen das ich mich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung gesetzt habe.
Was soll ich euch sagen die war vielleicht geschockt und wird mir die Unterlagen (alle) zusenden aber das wird erst Anfang der Woche etwas werden da sie Jetzt gleich noch eine Besprechung mit ihren Vorgesetzten hat "wegen meinem Fall" .
Nun bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt.
Verfasst: 07.08.2010, 17:51
von Conni
Hallo zusammen
Ich habe heute Post von der Krankenkasse bekommen,
Der erste Satz;
Hiermit nehmen wir auf das mit ihnen geführte Telefonat vom ... und Ihren Widerspruch vom...Stellung.
Der letzte Satz;
Wir möchten ihnen auch mitteilen das wir das Krankengeld über den 07.07.2010 hinaus zahlen.
Fazid: Geht doch!!
An alle die mir wertvolle Tips gegeben haben ein ganz herzliches Danke!!!!
Lg Conni
Verfasst: 08.08.2010, 10:42
von RHW
Hallo,
wobei jetzt noch die Frage ist, ob man die beiden Schreiben nicht doch noch an das Ministerium schickt, damit andere nicht das Gleiche erleben (ohne das gute Ende).
Gruß und gute Besserung!
RHW
Verfasst: 08.08.2010, 11:28
von CiceroOWL
Man sollte, besser ist das